Betreuung Baby und Kleinkind

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An alle Tagesmuttis...

Thema: An alle Tagesmuttis...

Hallo, meine Nachbarin hat mich gefragt ob ich ab August auf ihre Kleine aufpasse. Ich selbst habe 3 Kinder und arbeite dem entsprechend auch nicht. Es wird auch nur ein Tag die Woche sein. Ich möchte es auch sehr gern.. doch was muss ich beachten? Was muss vorher alles durchgesprochen und geklärt werden? Habt ihr Tipps für mich? LG Maggy

Mitglied inaktiv - 23.05.2014, 11:23


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Als erstes musst du klären, in welchem Umfang das geschieht. Das regelt der § 43 SGB VIII Du darfst nicht einfach ein Kind betreuen. Das ist abhängig von Dauer und Ort der Betreuung und bedarf evtl. Der Zustimmung des Jugendamtes. Hast Du ein Zertifikat? Erkundige Dich da gründlich, sonst könnte das ernsthafte Schwierigkeiten geben

von Littlecreek am 23.05.2014, 12:57


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Ok danke... habe mir eben das mal nachgelesen.... Also es soll einmal die Woche sein... 7-8 Std. Laut SGB muss ich aber 15 Std. die Woche überschreiten um eine Erlaubniss zu benötigen....somit liege ich ja deutlich drunter... Das andere erfülle ich alles...grosses Haus & Garten, bin mit kleinen Kindern groß geworden, Krankenschwester, habe selbst 3 Kinder und arbeite mit unserer Hündin an Grundschulen im Therapiebereich... Aber für die Zukunft vielleicht: Wer müsste mir denn die Erlaubniss geben? Wohin wende ich mich da? LG Maggy

Mitglied inaktiv - 23.05.2014, 13:44


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Das Jugendamt ist dafür zuständig

von Littlecreek am 23.05.2014, 14:13


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Danke ;-)

Mitglied inaktiv - 23.05.2014, 14:15


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Also das rechtliche ist geklärt... aber was wäre noch wichtig? ausser: - das ich die Mama erreichen kann wenn was ist - was ist wenn bei mir alle krank sind...hat sie dann einen "Plan B" - Ess/Schlafgewohnheiten erfragen - Besonderheiten erfragen muss ich noch was beachten?

Mitglied inaktiv - 23.05.2014, 14:18


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Das läuft ja auf Grund der geringen Wochenstundenzahl tatsächlich noch nicht unter Tagespflege (bitte nenn Dich nicht Tagesmutti, denn Du bist keine Tagesmutter ;-)) Und Du solltest auch aufpassen, das es nicht plötzlich mehr Stunden werden, das kann zu empfindlichen Bußgeldern führen. Ich würde einen 1. Hilfe-Kurs am Kind machen

Mitglied inaktiv - 23.05.2014, 19:46


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Ich hüte mich davor mich Tagesmutti zu nennen .... Und will auch nie eine werden :-)) Aber ich wollte Tips von Tagesmuttis

Mitglied inaktiv - 23.05.2014, 21:12


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Ich hatte für "meine" Kids immer ein Blatt im Ordner, wo alle Telefonnummern notiert waren, wo ich jemanden erreichen kann. Evtl. Auch wenn Mama nicht erreichbar ist. Allergien und Unverträglichkeiten Evtl. Medikamentendosierungen Vorlieben und Eigenheiten Um Plan "B" muss sich die Mutter selbst kümmern ;)

von Littlecreek am 23.05.2014, 22:50


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Mach dir Gedanken darum, wie du das Kind fördern willst

von 3Zwerge am 24.05.2014, 18:23


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für die guten Tipps.... Ich freu mich auf die Kleine

Mitglied inaktiv - 24.05.2014, 20:39


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Du bist dann die Kinderfrau oder Babysitterin vom Kind. Als diese darfst du das Kind in deinem Haushalt betreuen. Melde es als Minijob an. Ansonsten zählt es als Schwarzarbeit und das gibt Ärger wenn es raus kommt. Bei der Minijobzentrale kann die Mutter angeben wie viel du monatlich verdienst (das müssen keine 450 € sein, allerdings mind. 150 € für dich, weil sonst musst du Abgaben bezahlen). Die KM oder KV müssen dich einstellen, nicht umgekehrt.Sie kokönnen dir dann monatlich das Geld geben was du wirklich gearbeitet hast. Die Eltern haben Abgaben, bekommen es von der Steuer zurück (insofern sie eine Steuererklärung abgeben). Notfallnummern solltest du bekommen, Eingewöhnung frühzeitig beginnen. Ansonsten nehme es so auf wie eines von dir. Wenn du krank bist fällt die Betreuung aus. Plan B muss KM haben. Wenn ein Kind krank ist kannman abwägen wie schlimm es ist obman es sich zutraut noch ein weiteres Kind zu betreuen und wenndie Mutter es dann auch will machen. Ansonsten muss sie Plan B organisieren. Ich habe jahrelang als Kinderfrau gearbeitet allerdings im Haushalt des Kindes. Die Erfahrungen kann mir niemand mehr nehmen.

von Ani123 am 31.05.2014, 12:37


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Ganz wichtig: Du brauchst eine Erlaubnis wenn du länger als 15Std./Woche gegen Entgeld und länger als drei Monate das Kind betreust. Die Erlaubnis brauchst du spätestens dann wenn drei Monate vorbei sind. Du musst einen Antrag auf Überprüfung beim zuständigen Jugendamt stellen. Die prüfen deine Eignung, deine Wohnung etc. Du musst einen Qualifizierungskurs machen (hier: 160 Stunden) und wenn man den bestanden hat, einen Erste-Hilfe-Kurs, eine Hygienebelehrung und div. anderes gemacht hat, dann bekommt man eine Pflegeerlaubnis. Diese ist für eine bestimmte Anzahl Kinder, in einer bestimmten Altersgruppe ausgestellt und an deine Wohnung gebunden. Ist nicht ganz einfach aber es lohnt sich. Ich bin auch Tagesmutter und habe 5 kleine Kinder täglich, meine eigenen Kinder sind allerdings auch schon Teenager ;) Mit drei eigenen kleinen Kindern ist es nicht mal gesagt das du überhaupt eine Erlaubnis bekommen würdest.

Mitglied inaktiv - 18.07.2014, 23:48