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Tagesmutter sehr kurzfristig krank,welche Rechte?

Thema: Tagesmutter sehr kurzfristig krank,welche Rechte?

Guten Abend, heute morgen um 5:30 rief unsere Tagesmutter an, dass sie krank ist. Mein Problem war, dass ich nun keinen familiären Hintergrund hier habe, keine Freund zu erreichen waren und ich mich somit krankschreiben musste. Die Tagesmutter hatte keine Vertretung und die Tagesmütter in ihrem Umfeld möchten gerne 2 Tage vorher wissen wenn sie meinen Kleinen als krankheitsvertretung nehmen müssen. Was mach ich in so einem Fall? Welche Rechte hab ich in dem Fall? Ich und mein Kleiner waren eigentlich Top gesund, aber da ich eine Klassenarbeit geschrieben hätte brauchte ich eine Krankmeldung. Bitte um einen Tip für die Zukunft. Vielen Dank

von MamaMitHerz2013 am 09.01.2015, 18:56


Antwort auf Beitrag von MamaMitHerz2013

Ich glaube, daß man in so einem Fall einfach Pech hat. Im Übrigen darf man sich nicht krankschreiben, wenn man es nicht ist, da bleibt nur unbezahlter Urlaub oder Kind mit auf die Arbeit nehmen. Klassenarbeit- bist du Lehrerin oder Schülerin?

von faraday am 09.01.2015, 21:04


Antwort auf Beitrag von MamaMitHerz2013

Das ist leider wirklich einfach Pech. Eigentlich müsstest du - wie schon gsagt wurde - einen Urlaubstag opfern, unbezahlten Urlaubstag machen oder Kind mit auf die Arbeit nehmen. Oder einen der 10 dir gesetzlich zustehenden Krankheitstage für das Kind in Anspruch nehmen. Das wäre allerdings ebenso gepfuscht, wie dich selbst Krank zu melden, obwohl du gesund bist. LG

von Ingata am 09.01.2015, 21:11


Antwort auf Beitrag von MamaMitHerz2013

Also in dem Fall ist es dein Problem.....sorry Also rein rechtlich gesehen muss dir Das JA eine Vertretungsstelle organisieren - wenn es was gibt- wie beim Kidnergarten auch. ABER morgens um 5.30 Uhr wird das nichts- wenn man glück hat am folgetag. Du solltest dich dringend darum kümmern das es eien Vertretungsstelle gibt- frage doch mal die TM ob sie nicht mit anderen vernetzt ist - das man da was machen kann.....

von Lakshmi01 am 10.01.2015, 21:09


Antwort auf Beitrag von MamaMitHerz2013

Steht denn darüber nichts in eurem Vertrag? Dieser Punkt muss doch eigentlich geregelt sein.

von Pamo am 12.01.2015, 08:57


Antwort auf Beitrag von MamaMitHerz2013

Grundsätzlich hast du ein Anrecht auf einen staatlich geförderten Betreuungsplatz und derjenige, der sie dir vermittelt, also Gemeinde/Landkreis) muss für Ausfallsicherheit sorgen. Die Tagesmutter selbst muss das tatsächlich nicht tun. Wenn das nicht geregelt ist, kann man sich vermutlich bei der zuständigen Stelle beschweren oder sie verklagen Bei uns ist es auch so, dass man da allein gelassen wird. Der Nachbarlandkreis hat eine zentrale Notfallbetreuung für Kinder, die von Tagesmüttern betreut werden, bei uns gibt es nichts und man steht doof da. Ich habe auch keine Familie in der Nähe, die da schnell einspringen könnte und die meisten Freunde arbeiten selbst. Allerdings kann ich zur Not von zu Haus aus arbeiten und zumindest dringende Dinge in der Regel erledigen, wenn der Zwerg schläft oder völlig versunken beim Spielen ist. Meine Tagesmutter hat sich auf freiwillig mit einer anderen zusammengetan, so dass sie füreinandereinspringen können - da die andere Tagesmutter gerade umgezogen war und noch keine neue Betriebsstättenerlaubnis (oder wie auch immer das heisst) hatte, stand ich das letzte Mal trotzdem wieder im Regen. Mehr als dich bei der zuständigen Stelle zu beschweren und eine Regelung einzufordern wird dir wohl zunächst nicht bleiben. Und halt die Tagesmutter ansprechen, ob sie nicht mit einer anderen kooperieren kann und öfter mal gemeinsam was unternehmen, damit die Kinder auch beide Betreuer kennen.

von hamnavoe am 13.01.2015, 19:38


Antwort auf Beitrag von hamnavoe

Sich krankschreiben zu lassen und man es nicht ist es nicht kann schnell zu einer Kündigung führen. Und auch dem Arzt Ärger einbringen... Ich kenne aber das Grundproblem leider auch kurzfristig keine Betreuung zu haben. Ich kann meinen mitnehmen ins Büro oder baue kurzfristig Überstunden ab. dagmar

von Ellert am 26.01.2015, 11:29