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Rückzieher nach Eingewöhnung möglich??? Bitte um Hilfe!

Thema: Rückzieher nach Eingewöhnung möglich??? Bitte um Hilfe!

Halli Hallo, ich habe eine Frage und hoffe sehr das ihr mir weiterhelfen könnt. Mein Sohn und ich gehen seit dieser Woche zur Eingewöhnung zur Tagesmutter. Der Betreuungsvertrag (ab 04.11.13) ist auch schon unterschrieben. Nun habe ich aber in dieser ersten Woche keine guten Eindrücke gewonnen und finde meinen Sohn dort nicht gut aufgehoben. Ist ein 'Rückzieher' nun noch möglich, auch wenn der Betreuungsvertrag schon unterschrieben ist (allerdings liegt dieser noch nicht dem zuständigen Jugendamt vor!)? Ich meine, die Eingewöhnung ist ja schließlich nicht nur dazu da um sein Kind an die Betreuung zu gewöhnen sondern auch um sich als Elternteil ein Bild von allem zu machen. Und wenn man während der Eingewöhnung feststellt das es nicht unseren Vorstellungen entspricht sollte doch eine 'Ablehnung' in Ordnung sein oder? Oder haben wir jetzt quasi 'Pech gehabt'? Ich danke schon mal für eure Hilfe! liebe Grüße, Maria

von valemi11 am 25.10.2013, 15:03


Antwort auf Beitrag von valemi11

Normalerweise sollte es auch vertraglich geregelt sein, wenn die Eltern einen Rücktritt vom Vertrag wünschen. D.h. im günstigsten Fall zahlt Ihr eine Bearbeitungsgebühr bzw. die bisher abgeleisteten Betreuungsstunden. Da die TM ja den Platz für Dein Kind freigehalten hat, braucht sie erst mal Ersatz. Und das kann sie Euch sehr wohl in Rechnung stellen. Ist dies vertraglich nicht geregelt, könnt Ihr verhandeln. Allerdings muss ich sagen, dass ich es etwas seltsam finde, dass Du erst jetzt Bedenken hast. Hattet Ihr vorher keine Schnupperstunden, in denen Du schon mal vorab einen Eindruck gewinnen konntest? Auch über Erziehungsstile und Wünsche an die Betreuungsperson spricht man doch vorher, und spätestens beim Vertragsabschluss! Wie auch immer: ob der Vertrag beim JA liegt oder nicht, ist irrelevant. Er wurde von beiden Parteien unterschrieben. Lg, Malefiz

von Malefiz am 25.10.2013, 15:28


Antwort auf Beitrag von valemi11

Und noch eine frustriere Mutti...kapert ihr es nicht? Zu hohe Ansprüche habt ihr. Dein Kind ist nicht das Beste auf der Welt.

von Tiptap am 26.10.2013, 21:41


Antwort auf Beitrag von Tiptap

Für jede Mutter ist ihr Kind jedenfalls das Wertvollste auf der Welt. Was soll also Deine Aussage?

von Malefiz am 26.10.2013, 22:39


Antwort auf Beitrag von valemi11

Hallo Maria! Also hier wat es so das wir mehrere tm zur Auswahl genannt bekommen haben. Habe mir zwei angeschaut und dann entschieden. Bei uns beantragt man eine tm über eine Stelle unseres Landkreises. Sollte es doch zu Problemen kommen könnte man dort mit der zuständigen Sachbearbeiterin reden und die würde sicher helfen oder nach einer anderen tm suchen, was dann natürlich dauern kann. Grundsätzlich muss ich meiner vorschreiberin Recht geben : habt ihr euch die tm nicht vorher anschauen können? Was stört dich denn genau? Kann man darüber denn nicht mal mit der tm reden? Zur Not mit eurem Jugendamt?

von Kiki1981 am 27.10.2013, 09:14


Antwort auf Beitrag von valemi11

Kommt drauf an, was im Vertrag steht. Die meisten nehmen aber eine Kündigung doch recht kurzfristig an, weil die Wartelisten lang sind.

von Halluzinelle von Tichy am 27.10.2013, 13:25


Antwort auf Beitrag von valemi11

Hallo Valemi11, selbstverständlich kannst Du von dem Vertrag zurücktreten, es ist die Frage, was es kostet. Normalerweise ist das im Vertrag geregelt, bei Euch nicht? Wenn nichts geregelt ist, würde ich ein Gespräch mit Tamu und JA suchen, schriftlich so schnell wie möglich vom Vertrag zurücktreten und anbieten, die Eingewöhnung zu bezahlen. Meines Erachtens kommst Du aber ohne eine Kündigungsregelung noch viel schlechter aus dem Betreuungsvertrag. Andererseits wird niemand ein Interesse daran haben, die Erziehungspartnerschaft in einem Fall wie Eurem fortzusetzen. Vielleicht vermittelt da das JA zwischen den Parteien. Ich hatte einen Vertrag vorliegen, wo der Rücktritt nach Unterschrift (also sogar vor der Eingewöhnung) etwa 480 Euro gekostet hätte. Viele Grüße.

von emilie.d. am 27.10.2013, 14:11


Antwort auf Beitrag von valemi11

wenn dein gefühl dir sagt: mach es nicht - dann kündige den vertrag !!! lg

von biggi71 am 27.10.2013, 20:36


Antwort auf Beitrag von valemi11

Da würde ich auch unbedingt meinem Bauchgefühl folgen und die Sache rückgängig machen. Sieh dir den Vertrag an. Davon unabhängig sprich es so schnell wie möglich bei der Tagesmutter an und sag dass du es dir anders überlegt hast. Wenn sie kooperiert, ist alles gebongt. Wenn nicht, würde ich das Jugendamt ins Boot holen.

von Pamo am 29.10.2013, 11:34


Antwort auf Beitrag von valemi11

Ich hatte gerade erst Stress mit unserer Tagesmutter und habe meinen Sohn dort nach 2 Monaten rausgenommen. Ich hatte gute Gründe, hätte aber theoretisch die Kündigungszeit von 3 Monaten einhalten (und bezahlen) müssen. Habe fristlos gekündigt, sie hat sich einen Anwalt genommen. Also, es ist so: Lies den Vertrag durch, es gilt was darin steht. Ich vermute mal, dass es sowas wie ein Rücktrittsrecht o Ä nicht gibt. Theoretisch müsstest du also die Kündigungsfrist einhalten. Es sei denn, sie verstößt gegen irgendetwas, was im Vertrag geregelt ist. Die Beweispflicht liegt dann bei dir (und sofern du keine Zeugen für unmögliches Verhalten oder so hast wird das schwierig). Ich würde versuchen, das Ganze freundlich zu regeln. Wenn sie eine Warteliste mit Kindern hat, sollte es auch in ihrem Interesse sein, Kinder zu betreuen, mit deren Eltern sie gut auskommt. Ansonsten würde ich einen Monat Bezahlung anbieten. Sobald du dein Kind übrigens nicht mehr hingibst (und das auch klar ist, dass es nicht mehr kommt und nicht wegen Urlaub oder Krankheit fehlt) MUSS sie es beim Jugendamt abmelden. Das ist rechtlich so geregelt.

von Hexchen38 am 03.11.2013, 21:24