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Partnermonat

Thema: Partnermonat

Hallo ihr Lieben, ich fasse mich mal kurz, da ich dringend eine Antwort brauche. Meine Tochter ist jetzt 13 Monate alt. Ich habe von Geburt bis zu ihrem ersten Geburtstag (3.2.14) Elternzeit genommen. Bis 28.2.14 nehme ich meinen Resturlaub bei meinem alten Arbeitgeber und ab 1.3.14 fange ich eine neue Stellte an. Da es Probleme bei der Kita Eingewöhnung gibt und meine Tochter oft zu Hause bleiben muss, da sie fiebert und diverse Infekte hat, möchte mein Freund kurzfristig im Monat März zu Hause bleiben um für sie zu sorgen. Mit seinem Arbeitgeber ist es besprochen, da geht alles klar. Bekommt er für diese Zeit Elterngeld oder muss er 2 Monate nehmen. Wenn ja kann er diese aufteilen. Z. B. 4 Wochen im März, 4 Wochen im Folge Jahr o.ä.? Danke für eure Hilfe und viele Grüße Isaka

von Isaka am 18.02.2014, 11:48


Antwort auf Beitrag von Isaka

Es müssen mindestens zwei Monate sein. Denkbar wäre aber, im zweiten Monat lediglich auf 30 h zu reduzieren. Und splitten geht auch. Beides macht natürlich den Antrag zusätzlich kompliziert.

von Murmeltiermama am 18.02.2014, 14:13


Antwort auf Beitrag von Isaka

Hallo, ich weiß es nicht genau. Aber: ruf am besten einfach morgen direkt bei der Elterngeldstelle an. Die können dich beraten und kennen sich aus. http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,did=89272.html Hier drin gibt es eine Übersicht über die jeweils zuständigen Elterngeldstellen. LG

von Oktaevlein am 18.02.2014, 21:12


Antwort auf Beitrag von Isaka

Um Elterngeld beziehen zu können MÜSSEN beide Eltern jeweils mindestens 2 Monate Elternzeit nehmen (die Zeit muss nicht durchgehend sein, d.h. man kann z.B. im Lebensmonat 1 und dann in Lebensmonat 13 Elternzeit nehmen o.ä.). Ein Monat reicht nicht aus. (Übrigens bitte folgendes beachten: um Elterngeld bezeihen zu können sollte die Elternzeit für Lebensmonate, nicht für Kalendermonate genommen werden. Wenn also das KInd z.B. am 6. eines Monates geboren wurde, dann sollte Elternzeit vom 6. bis zum 5. des nächsten Monats genommen werden). Ich glaube auch nicht, dass es reicht den 2. Elternzeitmonat nach dem Elterngeldzeitraum nehmen. M.W.n. muss der Vater also die mindestens 2 Monate während der ersten 14 Monate nach der Geburt nehmen damit er Elterngeld bekommen kann.

von Fuchsina am 18.02.2014, 21:53


Antwort auf Beitrag von Isaka

Es müssen mind. zwei Monate sein (nicht unbedingt am Stück) und diese 2 Monate MÜSSEN genommenwerden bevor das Kind 14 Monate alt wir, also hier spätestens 13. und 14. Lebensmonat. Andernfalls gibt es leider kein Elterngeld. Ruf bei der Elterngeldstelle an, es pressiert ja zeitlich!

von Sandri_plus_1 am 19.02.2014, 09:39