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nach der Elternzeit

Thema: nach der Elternzeit

Hey ,ich brauche mal eure Hilfe. Ich bin im Moment in Elternzeit noch bis ende März. Mein Grosser 7 Jahre geht in die 2. Klasse. Mein Mann arbeitet bei der Bundeswehr und ist die ganze Woche nicht zu hause. Ich selber habe immer als Restaurantfachfrau gearbeitet nur wird es jetzt mit 2 Kindern Vollzeit sehr schwierig. Da es mir nicht möglich ist nur in die Frühschicht zu wechseln da gibt es schon zu viele Muttis. Kann ich nach der Elternzeit dann kündigen und vor allem bekomme ich dann Alg 1. Gehe ich wieder ins Hotel kriege ich das nicht hin mit den kleinen wenn ich Spätdienst machen soll. Danke schon mal für eure Hilfe

von peschelchen am 05.11.2013, 22:36


Antwort auf Beitrag von peschelchen

Hallo, wenn du kündigen möchtest, musst du 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit kündigen. Ob du ALG1 bekommst, weiß ich nicht, evtl. wirst du für 3 Monate gesperrt. Vielleicht wird dir auch fehlende Kinderbetreuung als "wichtiger Grund" anerkannt - würde ich einfach mal nachfragen. Natürlich musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. LG

von Oktaevlein am 06.11.2013, 14:12


Antwort auf Beitrag von peschelchen

Ja klar ich will ja auch wieder arbeiten aber halt nur wenn es mit den kleinen zu vereinbaren ist. Hab ja auch meine tagesmutti für die kleine die nur darauf wartet.

von peschelchen am 06.11.2013, 17:22


Antwort auf Beitrag von peschelchen

Ja klar ich will ja auch wieder arbeiten aber halt nur wenn es mit den kleinen zu vereinbaren ist. Hab ja auch meine tagesmutti für die kleine die nur darauf wartet.

von peschelchen am 06.11.2013, 17:22


Antwort auf Beitrag von peschelchen

Normales Arbeitslosengeld bekommst du nicht. Das bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Und das wollen die einem noch nicht mal gern glauben, wenn man wirklich Arbeit sucht. So war es bei mir. Vermutlich kommt nur Sozialhilfe in Betracht. Das allerdings dürfte mit einem Kind unter drei Jahren kein Problem sein, sofern ihr nicht viel verdient. Vielleicht auch Wohnged oder so.

von babyfelix am 06.11.2013, 21:12


Antwort auf Beitrag von babyfelix

Gilt das nur wenn ich selber kündige oder auch wenn ich gekündigt werde?

von peschelchen am 06.11.2013, 21:55


Antwort auf Beitrag von peschelchen

Auch, wenn du gekündigt wirst, muss du glaubhaft machen, dass du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Insbesondere muss du eine Kinderbetreuung nachweisen, z.B. eine Tages Mutter, die nur darauf wartet, dein Kind zu betreuen, sobald du endlich einen Job hast. Oder deine Mutter oder Schwiegermutter. Du musst dich fleißig bewerben, eventuell Maßnahmen besuchen. Ist das der Fall, geht es. Aber du musst wirklich konstant glaubhaft machen, dass du nach Arbeit suchst und tatsächlich zu arbeiten beginnen wirst, wenn du etwas findest.

von babyfelix am 07.11.2013, 09:09


Antwort auf Beitrag von babyfelix

Das steht ja ausser frage ich will ja auch arbeiten halt nur nicht in schichten. Danke für deine antworten hat mir super weitergeholfen.

von peschelchen am 07.11.2013, 13:10


Antwort auf Beitrag von peschelchen

Wenn du eine Tagesmutter oder krippenplatz hast bekommst du alg 1.sperre bekommst du keine,da Kinderbetreuung vor geht,die muss abgesichert sein.

von Cojote am 14.11.2013, 00:05