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Tagesmutter Schadensersatzforderung?

Thema: Tagesmutter Schadensersatzforderung?

Wer kennt sich aus? Ist vielleicht sogar rechtlich vom Fach? Folgende Situation: In der Schwangerschaft habe ich per Email einen Platz bei der Tagesmutter hier im Ort angefragt und eine Zusage bekommen. Sie sollte zum 1. Geburtstag dort hin gehen. Ein paar Wochen später fragte ich nach den tatsächlichen Kosten für ihre Betreuung dort (wieder per Email), weil wir ein Haus kaufen wollten und die Betreuungskosten einkalkulieren mussten. Laut Aussage der Tagesmutter lagen die Kosten bei "140€ Zuzahlung da das Jugendamt anteilig 3,94€ pro Stunde übernimmt" - so die Aussage. Sie schrieb mir außerdem dass sie mir schon längst du infomappe zukommen lassen wollte wo alles genau drin steht. Mit diesem "Wissen" sagte ich den Platz also per Email zu, auf Drängen der Tagesmutter weil die Warteliste so lang ist. Nach der Geburt kam hier die infomappe an. Wir waren da noch im Krankenhaus. Irgendwann kam ich dazu sie durchzulesen. Darin stand dann auf der vorletzten Seite irgendwo ganz unten, dass die Eltern zusätzlich zu den 140€ noch einen Teil dem Jugendamt zurück zahlen müssen, je nach dem wie viel man verdiene. Dies wären erfahrungsgemäß 150-200€. Ich schaute etwas schockiert. Davon war nie die Rede gewesen obwohl ich ja explizit danach gefragt hatte was ich tatsächlich zahlen muss! Sogleich fuhr ich in die nächste Krippe und meldete meine jüngste dort auch an. Die machten mir aber nur wenig Hoffnung wegen der großen Nachfrage. Deshalb sagte ich auch der Tagesmutter noch nicht ab, aus Angst am Ende ohne Betreuung da zu stehen. Den Vertrag, der der Mappe beilag, habe ich bis heute noch nicht unterschrieben. Nun kam eine weitere Email, mit dem Wunsch nach Aussage über die Betreuungszeiten und Name des Kindes. Am Ende fand ich folgenden Satz: "Wir möchten sie darüber informieren, dass eine Absage ein halbes Jahr vor Beginn der Betreuung, Schadensesatzkosten von ein bis zwei Monatsbeträgen anfallen." Ist das rechtens? Obwohl die warteliste angeblich so Lang ist? Und wie darf ich den Satz genau verstehen. Bis zu welchem Zeitpunkt kann ich absagen ohne zahlen zu müssen? Betreuung sollte im April 2017 beginnen. Danke fürs lesen! Nachtrag: Habe mir gerade die Mappe nochmal ganz genau durchgelesen. Über die halbjährlich Frist zurückzutreten und den dazugehörigen Schadensersatz konnte ich nichts finden. Es stand lediglich im Vertrag drin: "Das Betreuungsverhältnis beginnt mit der Eingewöhnung. Die ersten zwei Wochen gelten als Probezeit. In dieser Zeit können beide Seiten fristlos den Tagesplegevertrag beenden." Und "Der Vertrag kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Bei vorliegenden schwerwiegenden Gründen besteht ein sofortiges Kündigungsrecht."

von Esperanza1811 am 26.09.2016, 06:25


Antwort auf Beitrag von Esperanza1811

Es sind da zwei "Verträge" bzw. Satzungen, einmal die Privatrechliche der Tagesmutter und dann die Satzung des Jugendamtes. Wurde denn schon überhaupt die Zuzahlung der Gebühr von Seiten des Jugendamtes durchkalkuliert? Ich würde Dir raten, umgehend einen Termin mit dem Jugendamt (wirtschaftliche Jugendhilfe) zu vereinbaren, damit alle Satzungen und Verträge vor ORT besprochen werden können. Pauschal lässt sich das nämlich nicht so einfach klären, weil jedes Jugendamt und jede Tagespflegeperson eigene Verträge und Satzungen hat. Hier z.b. kommst Du ab 2017 noch einen weiteren Zuschuss von der Stadt, damit die Kosten für die Tagespflegeperson nicht teurer ist, als die Krippe. das gibt es aber nicht überall. Von daher mein Rat, bitte vor Ort klären!

Mitglied inaktiv - 26.09.2016, 10:25


Antwort auf Beitrag von Esperanza1811

Du hast den Betreuungsvertrag doch noch gar nicht unterschrieben oder?

von Cojote am 26.09.2016, 12:50


Antwort auf Beitrag von Esperanza1811

Wenn in dem Vertrag nichts von meinem Schadensersatz drin steht und du ihn zudem noch gar nicht unterschrieben hast, brauchst du dir da keine sorgen zu machen. Die Tagesmutter hat rechtlich nichts gegen dich in der Hand. Ich habe genau aus dem Grund letztens einen platz abgelehnt und den Vertrag ohne Unterschrift an die Tagesmutter zurück gegeben. Da fast überall Plätze sofort neu vergeben werden können, fand ich einen Schadensersatz einfach nur unverschämt. Wegen der Gebühren ist es in der Regel üblich das es einen städtischen Beitrag (bei uns abhängig vom Einkommen und der Anzahl der betreuungsstunden) und eine Zahlung zb für das essen oder als eine ArtZuzahlung an die Tagesmutter gibt. Da würde ich ihr bei der Antwort keinen Vorwurf machen. Die meisten wissen das wenn sie auf der suche nach Betreuung sind. Ich würde euch auch empfehlen einen Termin bei der Stadt zu machen um zu klären inwiefern der platz gefördert wird und was euch an Beiträgen erwartet.

von henni84 am 26.09.2016, 14:26


Antwort auf Beitrag von Esperanza1811

Würde auch mal nachfragen beim Jugendamt wie das bei euch gehandhabt wird. Hier läuft das anders. Ob Krippe, KiGa oder Tagesmutter ist hier egal, Die Eltern zahlen direkt an das Jugendamt ihren Elternbeitrag, je nachdem wie alt das Kind ist, wie viele stunde es betreut wird und wie hoch das Famileneinkommen ist. Kann sein das man gar nichts zahlen muss, im Höchstsatz aber nicht mehr wie 400-500 €. Das Jugendamt zahlt dann direkt an die Tagesmutter, die Krippe oder KiGa den Satz. Ich meine das die TaMu hier so 6-7 € bekommt, in der Nachbargemeinde ist es sogar so das die TaMu mehr bekommen wie KiGa oder Krippe bzw die Eltern weniger zahlen müssen. Was man dann noch direkt bei der Tagesmutter, Krippe oder KiGa zahlt ist so was wie Essensgeld, etwa 2,50-3,50 pro Tag und evtl Zuzahlungen wegen Bastelarbeiten oder ähnlichem. Die Tagesmutter selbst zahlt man hier nur wenn diese nicht über das Jugendamt läuft, sie also eher wie eine Kinderfrau zu sehen ist oder Nanny,. Die haben dann aber in der regel auch nur 1-2 Kinder und betreuen bei den Eltern selbst daheim, also eher eine Art Angestelltenverhältnis.

Mitglied inaktiv - 26.09.2016, 19:49


Antwort auf Beitrag von Esperanza1811

Finde ich schwer zu sagen. Zwar hast du den Vertag noch nicht unterschrieben, aber sie hat es schriftlich per Email von dir, dass du den Platz nimmst! Ich weiß nicht wie viel Gewicht das hat. Ich würde auch erst einmal beim Jugendamt nachfragen wie es aussieht.

Mitglied inaktiv - 29.09.2016, 09:43


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zufällig reingeklickt...und was mir auffällt, bin ich die einzige die das sehr schwammig findet, sich rauszureden da der Vertrag ja nicht unterschrieben ist ?? Ich meine immerhin gibt es eine schriftliche Absprache via Mail.... Würde gerne den Aufschrei hören, wenn jetzt alle Kosten geklärt sind, die Tagesmutter aber schreibt : Sorry, Platz anderweitig vergeben da der unterschriebene Vertrag hier nie ankam!! Die Tagesmutter muß doch auch planen, zumal es ja auch ihr Einkommen ist!! Würde ehrlich gesagt schnellstens einen Termin auf dem Jugendamt machen und mich über die Kosten informieren, anstatt mich von Anfang an in eine Situation zu begeben die nicht gerade für die beste Stimmung zwischen Tagesmutter und Dir führt, oder aber unter Umständen komplett ohne Betreuung dazustehen!!!

von Zzina am 18.10.2016, 10:10


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Ich würde mich nicht wundern wenn der platz wegen der fehlenden Unterschrift schon anderweitig vergeben wurde. Aber das Problem das dann gar keine Betreuung für das Kind vorhanden ist, hat sie sich dann leider selber zuzuschreiben. Sich alle Optionen offen lassen funktioniert halt auch nicht. Ich bin nur der Meinung das nach dem Stand bei Fragestellung auch kein Schadensersatz zu zahlen ist.

von henni84 am 14.11.2016, 16:56


Antwort auf Beitrag von Esperanza1811

Die AP HAT aber schon einen anderen Betreuungsplatz! Das Kind geht in die Krippe. Wenn ich das richtig verstanden habe, läuft die Tagesmutter übers Amt. So wie meine damals auch. Und die hat nicht MIR gesagt, was ich an sie zu zahlen habe sondern das Jugendamt hat MIR damals den Kostenplan geschickt, aus dem dann hervorging, was ich zu zahlen habe. Die 6 monatige Kündigungsfrist wird von Deiner Seite nicht mehr eingehalten, wenn die Betreuung im April beginnt... In der Probezeit kündigen dürftest Du aber schon... hm. Die Frage ist, ist Deine Zusage per Mail bindend? Denn es ist ja ein richtiger Betreuungsvertrag, den in meinen Augen schon beide Seiten unterschrieben haben sollten. Man könnte sich vielleicht darauf berufen, dass Du aufgrund einer falschen Information zusgesagt hast und das sonst gar nicht hättest...

von Holzkohle am 21.10.2016, 13:28


Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Also wenn ich die TS richtig verstehe, hat sie das Kind zwar in der Krippe angemeldet, aber den Platz auch nicht sicher ! ""Sogleich fuhr ich in die nächste Krippe und meldete meine jüngste dort auch an. Die machten mir aber nur wenig Hoffnung wegen der großen Nachfrage. Deshalb sagte ich auch der Tagesmutter noch nicht ab, aus Angst am Ende ohne Betreuung da zu stehen."" Daher wäre mit viel Pech, gar kein Platz da für ihr Kind, wenn sie das nicht schnellstmöglichst klärt. Klar ganz blöd das die Tagesmutter das so schwammig ausdrückte, aber ich würde da wohl schon längst an der zuständigen Amtsstelle Auskunft eingeholt haben.....

von Zzina am 24.10.2016, 10:52


Antwort auf Beitrag von Esperanza1811

Hast du die Tagesmutter per Mail ausgesucht? Warst du nicht mal dort? Dir alles anschauen??? Das finde ich viel unfasslicher ... An deiner Stelle würde ich spätestens jetzt mal die Tagesmutter anrufen und mit ihr reden. Meine Güte ... wer keine Probleme hat, der macht sie sich selber. Erfolgreich.

von EinTraumWirdWahr am 14.11.2016, 12:14