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Kündigung des Krippenplatz

Thema: Kündigung des Krippenplatz

Hallo ich bin neu hier und hab ein riesen Problem. Mein Sohn besucht eine Krippe und wird im März 3, ich habe aber erst für den 01.08 einen Kindergartenplatz. Vor ein paar Monaten hat mir die Krippenleitung noch bestätigt, dass es möglich ist den Krippenplatz so lange zu verlängern, da in meinen Vertrag auch noch fest gehalten ist, dass das Kind ein Recht hat in der Krippe bis 3 1/2 zu bleiben solange es keinen Kindergartenplatz hat und eine Notsituation vorliegt. Heute ist die Krippenleitung auf mich zu gekommen um mir mit zu teilen, dass ich keine Notsituation hätte und somit kein Anrecht auf eine Verlängerung des Krippenplatz. Zu meiner Situation, ich bin im 3 von 4 Ausbildungsjahren und kann nicht einfach 4 Monate meine Ausbildung pausieren lassen, da ich in der Zeit keinen Gehalt erhalten würde und auch kein Anrecht auf Arbeitslosengeld hätte, da mein Ausbildungsvertrag immer noch gelten würde, ohne das Geld kann ich mir meine Wohnung nicht mehr leisten, zu meinen Eltern kann ich auch nicht mehr zurück ziehen, da die die Dachgeschoss Wohnung vermietet haben. Außerdem könnte ich nicht diesen Winter auslernen, da ich 4 Monate Schule verpassen würde und somit kein Sommerzeugniss bekommen würde, dass bedeutet, das ich noch ein Jahr mehr kaum Geld habe. Ich weiß wirklich nicht was ich machen soll. Vielleicht weiß einer ja Rat und kann mir sagen, was für Möglichkeiten ich habe, wenn es welche gibt. Liebe Grüße

von canada2014 am 16.01.2014, 23:29


Antwort auf Beitrag von canada2014

Das ist natürlich doof, dass die Krippenleitung jetzt ihr Wort nicht hält. Da kannst du eigentlich nur schnellstmöglich nach einer Tagesmutter suchen. Meine Schwester hatte damit auch mal ca. 2 Monate bis zum Kiga-Start überbrückt. Vielleicht wird ein Teil der Kosten sogar übernommen, da du in der Ausbildung bist. Ruf einfach mal beim Jugendamt an wegen einer Tagesmutter. Viel Glück

von Oktaevlein am 16.01.2014, 23:38


Antwort auf Beitrag von canada2014

Ich würde die Krippenleitung noch mal um ein Gespräch bitten und auch fragen wenn deine Situation keine Notsituation wäre,was dann!? Wenn das nichts hilft würde ich mich schnellst möglich an das Jugendamt wenden.Es gibt ja dort auch Ansprechpartner.Denen deine Situation erläutern!

von Shaima am 17.01.2014, 07:56


Antwort auf Beitrag von canada2014

Ich frage mich auch gerade, was denn dann eine Notsituation ist, wenn nicht eine Mutter in Ausbildung?! Schildere Deine Situation noch einmal schriftlich an den Träger. Wenn das wirklich nicht helfen sollte, musst Du schnell zum Jugendamt, die Dir eigentlich helfen müssen, denn Du hast einen Rechtsanspruch auf einen Platz. Vielleicht kann der Kindergarten Dein Kind früher nehmen. Oder zur Not doch eine Tagesmutter, was ich aber für nur 4 Monate jetzt nicht so ideal finde.

von Murmeltiermama am 17.01.2014, 08:22


Antwort auf Beitrag von canada2014

wahrscheinlich haben die schon wieder einen Anwärter, der nahtlos wenn ihr jetzt geht kommt (und volle 2 Jahre bezahlt) aber das kann kein Grund sein. Notfalls sollen sie dir schriftlich mitteilen, warum das keine Notsituation ist und falls du Rechtschutzversichert bist, solltest du dich dann anwaltlich beraten lassen. Alles Gute

von wir6 am 17.01.2014, 09:48


Antwort auf Beitrag von canada2014

also noch einmal Druck machen (beim Landkreis oder bei der Stadt), sich Lösungsvorschläge aufzeigen lassen. Eine Tagesmutter notfalls nehmen und darauf bestehen, das die Differenzkosten vom Verantwortlichen Träger bezahlt werden. Bitte dokumentiere das alles, lass Dir alle Aussagen schnellstmöglich schriftlich geben, wende Dich an die örtliche Gleichstellungsbeauftragte (Landkreis oder Stadt) und lass Dich nicht entmutigen und abspeisen. Wenn Du weitere Hilfeideen brauchst, schreib mir ne PN

Mitglied inaktiv - 17.01.2014, 14:11


Antwort auf Beitrag von canada2014

Mach doch mal die nette Dame auf dem Rechtsanspruch aufmerksam. Du hast einen ANSPRUCH auf einen Platz und zwar BEDARFSGERECHT (bei DIr also sicher kein Halbtagsplatz). Wenn sie abwinkt, rufe bei der Euch zuständigen Jugendamt an und frage was sie denn für Lösungsvorschläge hätten und wie sie den Rechtsanspruch zu erfüllen gedenken, Lass DIch nicht abspeisen! Es kann doch nicht sein, dass Du einem Dreijährigen eine irgendwie geartete Übergangslösung zumuten musst (z.B. Tagesmutter oder ähnliches wobei viele Tagesmütter keine Kinder ab 3 mehr nehmen) nur weil sie zu blöd sind Dir entweder rechtzeitig einen Kindergartenplatz zu geben oder das Kind in der Krippe zu lassen. So etwas macht mich wirklich wahsinnig wütend. Wünsche Dir alles Gute!

von Fuchsina am 18.01.2014, 19:59


Antwort auf Beitrag von Fuchsina

Naja, die Leiterin der Krippe trifft vermutlich keine Schuld. (Unabhängig davon, ob sie nett oder weniger nett ist.) Sie wird an der Situation nichts ändern können, wenn, wovon ich ausgehe, sonst alle Plätze belegt sind. Hier in der Gegend gibt es momentan gar keine Betreungsplätze für Kleinkinder mehr. Auch Tagesmütter GIBT es nicht ausreichend. Auch wenn man sich dem Problem viel früher hätte stellen müssen, ändert das nichts daran, dass oft alle Plätze dicht sind. Hier werden Kurse für angehende Tagesmütter angeboten....etliche Plätze bleiben frei.

von Johanna3 am 19.01.2014, 18:47


Antwort auf Beitrag von Johanna3

Je nachdem, ob die Plaetze zentral verteilt werden oder nicht (und es hört sich eher nach einer nicht zentralen Verteilung an), trifft die Leitung schon eine Schuld, Wenn SIE naemlich für die Verteilung der Plaetze zustaendig ist und sie die AP bereits eine mündliche Zusage der Verlaengerung gegegen hat, dann ist das alles andere als ein feines Verhalten.

von Fuchsina am 19.01.2014, 19:50


Antwort auf Beitrag von Fuchsina

Das stimmt natürlich. Blöd ist nur, wenn dies nicht schriftlich festgehalten wurde. (Vermutlich wurde ihr von anderer Stelle Druck gemacht, wo sie sich aber vorher hätte erkundigen können). Vermutlich hätte sie dieses Versprechen nirgendwo anders bekommen, da der Rechtsanspruch auf ein Krippenplatz ja nicht mehr vorhanden ist (und man bei der derzeitigen Überfüllung wohl keine zusätzlichen Plätze hat.)

von Johanna3 am 19.01.2014, 20:08