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Krippe schickt Kind wegen 1x weichem Stuhl nach hause?

Thema: Krippe schickt Kind wegen 1x weichem Stuhl nach hause?

Hallo, Ich habe mal eine Frage/ein Problem. Mein Sohn 18 monate, geht in die Krippe. Nun war er zwei Wochen mit Durchfall zu hause, danach hatten wir eine Woche Urlaub. Nun bring ich ihn heute in dei Krippe, kommt prombt der Anruf ich muss ihn abholen, er hätte eine Durchfallwindel gehabt. Zu hause war nichts mehr, er isst, trinkt und ist super gut drauf. Und bis gestern war auch nichts von Durchfall zu sehen. Nun ist es so, dass ich eine Gesundschreibung vom arzt brauche, damit er wieder gehen kann. Das ging heute aber nicht, weil der Arzt nur bis 11:30 offen hat. Da sagt die Erzieherin, ich soll zu einem richtigen Arzt mit vernünftigen Öffnungszeiten gehen. Find ich ja dreist. Zumal wir einen guten doc haben und ich keinen anderen kenne und aufs grade wohl einen suchen ist auch blöd. Ist eine weiche stuhlwindel ein Grund, das Kind abholen zu lassen? Muss man echt wegen so was ein Attest vorlegen? Klar, wenn er krank ist, sollen sie anrufen und bleibt dann auch zuhause, egal ob ich arbeiten muss, aber wegen sowas??? Weicher Stuhl kann ja auch soviele andere Ursachen haben. (stress, weil er ja lange daheim war? ) Wie ist das bei euch geregelt? Sind die auch so streng? Danke im voraus für eure Antworten.

von Snooopy2009 am 08.12.2014, 18:53


Antwort auf Beitrag von Snooopy2009

Hi, weiss nicht genau, ob es in jedem Bundesland so ist, aber in Niedersachsen darf keine Kita, Krippe, Schule und Co ein Attest oder sonst eine Gesundschreibung fordern. Und ein Kind hat nicht automatisch Durchfall, nur weil einmal der Stuhlgang dünn ist. Bei uns wird nicht sofort angerufen. Aber die Eltern informiert. Gruß Ronja Räubertochter

von Ronja Räubertochter am 08.12.2014, 19:50


Antwort auf Beitrag von Snooopy2009

Sie müssen ein Kind das Durchfall hat abholen lassen (Infektionsschutzgesetz)! Und auch ein Attest verlangen, wenn das Kind wieder gebracht wird. Berufen können sie sich auch auf das Hausrecht.

von Johanna3 am 08.12.2014, 21:01


Antwort auf Beitrag von Snooopy2009

Ja, aber einmal weicher Stuhl ist noch kein Durchfall. Durchfall beginnt bei Kleinkindern bei drei weichen Stühlen hinter einander. Es kann auch stress sein, was falsches gegessen oder ähnliches. Von daher verstehe ich es nicht.

von Snooopy2009 am 08.12.2014, 21:09


Antwort auf Beitrag von Snooopy2009

Johanna das ist so nicht richtig. Im Infektionsschutzgesetz steht z.B. Nicht drinn, das wegen einmaligem weichen Stuhl das Kind nach Hause geschickt werden muss. Und auch ein Attest dürfen sie nicht einfordern. Ein Arzt sollte sein ok geben sicher. Aber da musst du als Erz. Auf das Wort der Mutter/des Vaters Vertrauen. Und einmal weicher Stuhl ist kein Durchfall. Das wird dir jeder Kinderarzt bestätigen. Wäre dem so, das müsste bei uns im Kindergarten das eine oder andere Kind immer Zuhause bleiben. Es hat auf Grund einer Unverträglichkeit häufiger mal weichen Stuhl.

von Ronja Räubertochter am 08.12.2014, 21:29


Antwort auf Beitrag von Ronja Räubertochter

Da irrst du dich aber, Ronja. Wir können uns schlicht auf das Hausrecht berufen.....und eines einfordern. Und im obigen Beitrag stand, dass das Kind einmal in der Einrichtung Durchfall hatte.

von Johanna3 am 08.12.2014, 21:54


Antwort auf Beitrag von Johanna3

1. ihr habt nur noch nicht die richtigen Eltern gehabt. Sie dürften euch das Attest und ihre Unkosten in Rechnung stellen. Weil es keine rechtliche Handhabe für den Ausschluss aus dem Kiga für euch gibt. Die meisten Eltern werden es nur so machen wie ihr es wollt, weil sie es nicht besser wissen. 2. das es Durchfall sei, haben die Erzieher nach einer Windel erkannt. Sie sind besser als jeder Arzt. Und bitte zeige mir, wo im Infektionsschutzgesetz steht, das Kigas bei einmalig weichem Stuhl im Krippenalter die Kinder nach Hause schicken müssen. Und auch wo steht, das ein Attest zwingend erforderlich ist. Auch wüsste ich gerne, wie ihr euren Betreuungsvertag so sicher gemacht habt, das ihr das mit dem Attest unentgeltlich einfordern dürft. Der passus würde sehr vielen Kigas gut gefallen. Also woher weißt du, das in der Windel Durchfall und nicht evtl. Nur weicher Stuhl war?

von Ronja Räubertochter am 08.12.2014, 22:03


Antwort auf Beitrag von Ronja Räubertochter

Die TE schreibt, dass sie das Kind wegen einmaligen Durchfalls abholen musste. Nichts anderes. Und das Durchfall (warum auch immer aufgetreten) abgeklärt werden muss, geht aus dem Infektionsschutzgesetz explizit hervor. Um ein WIE OFT geht es darin nämlich nicht.

von Johanna3 am 08.12.2014, 22:25


Antwort auf Beitrag von Johanna3

Im Normalfall gibt man 3 Stuhlproben nacheinander ab und wenn alle 3 frei von Ansteckenden Keimen sind ist auch der Kitabesuch kein Problem! Also mal schnell zum Arzt überprüfen und gut, ist da nicht! Einfach mal zu einem anderen Arzt mit anderen Öffnungszeiten gehen ist wirklich sehr gescheit daher gesagt , was soll da der andere Arzt sehen? Wurden bei den 2 Wochen davor Stuhlproben gemacht? Was war da die Diagnose? Durchfall und die dadurch mögliche Ansteckung ist überwiegend ein Hygieneproblem und da sollten Erzieher geschult sein, wie man das händelt! Denn einfach so anstecken bei weichen Stuhl ohne ernsthafte Krankheitssymptome ist eher unwahrscheinlich! Da wollte wohl eine mal ganz schlau sein!

Mitglied inaktiv - 08.12.2014, 22:59


Antwort auf Beitrag von Johanna3

Wo geht EXPLIZIT aus dem Infektionsschutzgesetz hervor, dass Durchfall abgeklärt werden MUSS? Nenne mir mal die Norm (den Paragraphen), wo das EXPLIZIT (ausdrücklich) drinsteht! M.E. ist das, wenn überhaupt, dem Infektionsschutzgesetz nur IMPLIZIT zu entnehmen. Wobei es natürlich so oder so sinnvoll ist, wenn ein Kind mit DURCHFALL zuhause bleibt bzw. abgeholt werden muss. Allerdings müsste es sich dann schon auch um DURCHFALL handeln, und einmal weicher Stuhl ist noch längst kein Durchfall (nicht einmal einmal dünner Stuhl). Denn Durchfall liegt per definitionem erst dann vor, wenn es zu MINDESTENS täglich drei Stuhlgängen von großer Menge und mit sehr hohem Wasseranteil kommt. Es ist also nicht davon auszugehen, dass ein Kind mit einmal weichem Stuhl eine (ansteckende) Durchfallerkrankung hat, insbesondere, wenn es ansonsten topfit ist. Das mit dem Hausrecht ist möglicherweise ein Argument, wobei ich mir vorstellen kann, dass das Hausrecht zumindest bei öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen gewissen Einschränkungen/besonderen Bedingungen unterliegt.

von Sille74 am 09.12.2014, 14:53


Antwort auf Beitrag von Johanna3

So, ihr beruft euch dann auf das Hausrecht???? Was ist denn mit dem Betreuungsanspruch, den die Eltern aufgrund des Vertrages haben? Stellt ihr euch selbst auch nach einem weichen Stuhl sofort unter MD-Verdacht? Immerhin reicht dazu auch schon Apfelsaftschorle! Weicher Stuhl ist kein Durchfall und die Häufigkeit spielt eine Rolle.

von shinead am 09.12.2014, 19:33


Antwort auf Beitrag von Snooopy2009

Na ich kan die Betreuer verstehen. Am ETSTEN !!! nachdem das Kind wochenlang wegen Durchfall daheim war, hat er gleich wieder dünnen Stuhl. Sorry, wer da nicht gleich den gedanken bekommt, Kidn ist immer noch krank, den will ich echt mal sehen. Und es wären nicht die ersten Eltern welche ein krankes Kind in die kita schicken, teils auch notfalltechnisch nur mittels Medikamente "gepuscht". Wenn ich als Erzieher im Hinterkopf hatte, Kind hatte 2 Wochen Durchfall, evtl auch noch die 3te Woche im "Urlaub", dann würde ich auch denken, das war was wirklich ernsthaftes, das will ich abgeklärt haben. Auch zum Schutze der anderen Kinder. Wir rden hier ja nicht von einem Kind was mal 1-2 Tage einen Darminfekt hatte, 2 Wiochen empfinde ich als Mutter schon echt heftig. da hätte ich auf eine vernünftige Diagnose bestanden und dann hätte man jetzt auch was in der hand wegen der Kita.

Mitglied inaktiv - 09.12.2014, 22:01


Antwort auf Beitrag von Snooopy2009

Hallo, ich denke da er vorher wegen Durchfall krank war, sind sich die Erzieher einfach unsicher und wollen sich durch ein attest absichern.

von jane27 am 09.12.2014, 23:16


Antwort auf Beitrag von Snooopy2009

Hallo, Ich möchte versuchen, die Sache aufzuklären. Er hatte zwei Wochen einen krankenschein wegen einem Darmvirus ( magen war nicht dabei) umd danach noch eine Woche Urlaub hinten dran. Da war nichts mehr und er konnte sich gut erholen und gründlich auskurieren. Von dem Krankenschein hat die Krippe natürlich eine Kopie bekommen. Jetzt hatte er am Montag einen weichen Stuhlgang in der Krippe. Nahc dem abholen war nichts mehr. Kein weiterer Stuhlgang, kein erbrechen, kein schlecht drauf sein. Nichts. Er ist fit, er isst und trinkt und die nächste Windel am Dienstag morgen war normal fest. Trotzdem muss ich zwingend ein Attest vorlegen damit er wieder gehen darf. ich bin niemand der sein Kind krank in die krippe geben würde. Dafür hab ich ihn viel zu lieb. Er kann nichts dafür dass er krank ist und hat ein recht auf Betreuung durch seine Eltern. Er ist da sehr kuschelbedürftig und nörgelig, und das kann keine Krippe leisten. Deshalb bleibt er zu hause. Auch in jedem Urlaub, oder wenn ich krank bin bleibt er zuhause. Und zwar grundsätzlich. Bin ich zuhause, ist er es auch. Aufgrund eurer zahlreichen Guten Antworten hab ich mal das infektionsschutzgesetz und den Betreuungsvertrag gelesen. Das Inf.-gesetzt hängt netter weise am Vertrag dran. Da steht, dass ein Attest gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber zweckmässig ist. Im Kinderförderungsgesetz Sachsen Anhalt steht, dass mit wirkung vom 1.8.2013 die pflicht zur Vorlage eines Attestes in der kindereinrichtung gesetzlich entfallen ist. Von daher frage ich mich, wenn es weder im Betreuungsvertrag, noch im infektionsschutzgesetz ( in dem auszug der an unserem Vertrag dran hängt) eine Verpflichtung gibt, und die gesetzliche Verpflichtung im allgemeinen entfallen ist, auf welcher rechtsgrundlage verlangt die krippe diese? Klar, Kopie von einem Krankenschein machen ist kein Problem, bei Röteln oder *achtung ironie*ebola sehe ich es ein, abe rbei einem weichen stuhlgang? Wie sieht es denn mit einer anderen Seite der Medaille aus? Ich fahre zum Arzt, der Arzt macht eine unnötige Untersuchung, schreibt das Attest. Was ist mit den Kosten für die krankenkasse? Wenn ich das drei mal im Jahr mache, für 5 jahre kita, mal 30 kinder in unserer Kita sind das pro Jahr 90 unnötige Arztkonsultationen. 450 in 5 jahren nur für unsere Kita Das auf alle Kitas hochgerechnet???? Ohje, ich hör auf zu rechnen.

von Snooopy2009 am 10.12.2014, 06:37


Antwort auf Beitrag von Snooopy2009

Ich weiß ja nicht, was für ein Darmvirus das war, aber keines meiner Kinder war jemals 2 Wochen, geschweige denn 1 Woche wegen einer Magen/Darm-Sache krank. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Erzieher Angst haben, dass das Salmonellen waren und sie deshalb so vorsichtig sind. In der Regel hilft ja immer, mit den Leuten zu reden!

von Astrid18 am 10.12.2014, 06:49