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gibt es finanzielle Hilfe - Tagesmutter

Thema: gibt es finanzielle Hilfe - Tagesmutter

Huhu, meine Tochter geht seit Mai 15 std. Zur tagesmutter. Im Juni musste ich auf 20 std aufstocken um dem Arbeitsamt zeigen zu können das ich mind. 15 std pro woche arbeiten gehen kann um alg1 zu bekommen. Habe nun einen job gefunden und werde ab September die maus für 30 std zur tagesmutter verfrachten. Allerdings verdiene ich als Hotelfachfrau ja nicht die welt und werde nur rund 700 Euro netto zur Verfügung haben. Ich lebe mit dem Vater der kleinen zusammen. Er ist noch in Ausbildung und bekommt netto 700 und 184 eur. Kindergeld. Es könnten sich nun 2 Situationen ergeben. 1.) Mein freund arbeitet nach seinen bald anstehenden Prüfungen normal und wir wissen das er dann rund 1400 netto verdienen würde (250eur.gehen für bahnkarte drauf) wer zahlt die ca 300 eur. Für die betreuung? 2.) Mein freund entschließt sich doch für ein Studium und bekommt Bafög (Höhe noch unbekannt) wer zahlt dann? falls es relevant ist... mein freund hat die Vaterschaft anerkannt und lebt mit mir in einem Haushalt. Das sorgerecht trage ich alleine.

von Samily am 16.06.2014, 22:57


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Finanziert ihr die Tamu privat? Unsere Betreuung ist über das JA angemeldet und da wird der Elternbeitrag nach dem Einkommen berechnet.

von Tinchenbinchen am 17.06.2014, 12:58


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Das ist unterschiedlich und hängt mit der jeweiligen Satzung des Jugendamtes zusammen. ich würde mich vor Ort beim Jugendamt melden. "Hier" würdet ihr so grob geblickt, gar nichts für die Tagesmutter bezahlen (oder einen Zuschuss von bis zu 1 € die Stunde)

Mitglied inaktiv - 17.06.2014, 13:39


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Hallo, erkundige dich beim Jugendamt. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit auf Erlass oder Reduzierung des Beitrages, wegen der Höhe eures Einkommens. Normalerweise wird der Verdienst berücksichtigt bzw. bei sehr geringem Einkommen gibt es Härtefallreglungen. LG

von lisi3 am 17.06.2014, 13:51


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Danke für die antworten. Ja die tagesmutter läuft übers amt. Die Zahlen ja auch ihren teil. Aber trotzdem wäre es ja seltsam wenn ich die Hälfte meines Gehalts für die betreuung ausgeben müsste. Dann könnt ich gleich daheim bleiben (will ich aber nicht)

von Samily am 17.06.2014, 21:19


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Hallo, bei uns gibt es zusätzlich zur normalen Unterstützung durch das Jugendamt, für Geringverdiener die Möglichkeit einen "Antrag auf Reduzierung bzw. Erlass des Kostenbeitrages in der Kindertagespflege" auszufüllen. Das ist ein ziemlich umfangreiches Formular, in dem sämtliche Einnahmen und Ausgaben angegeben werden müssen, aber wenn man wirklich wenig verdient, übernimmt der Kreis einen Teil bzw. sämtliche Kosten für die Kindertagespflege. Ich würde mich mal erkundigen. Vielen ist es einfach nicht bekannt, dass es diese Möglichkeit gibt. LG

von lisi3 am 18.06.2014, 08:44


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Danke. Davon hab ich glaub ich schonmal was gehört. Wird doch gleich mal in die Checkliste aufgenommen ;)

von Samily am 18.06.2014, 14:01


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Hier in NDS ist es so, dass alle Familien die ihr Kind zur Tagesmutter geben finanziell unterstützt werden. Die Höhe der Unterstützung hängt u.a. mit vom Einkommen ab. Da eine Tagesmutter, die anerkannt beim Jugendamt, Stadt, usw.. ist, meist nur 4€ die Stunde nimmt und selbst die Gutverdiener mind. 2€ davon ersetzt bekommen ist der Lohn an sich nicht mehr so hoch. Mein Betreuungskind war bis zum Kindergarteneintritt bei einer Tagesmutter (3 Jahre lang, direkt seit er 8 Wochen alt ist). Seine Eltern haben von der finanziellen Unterstützung nicht gewusst, weil Ämtern einen so etwas nicht mitteilen bzw. die Tagesmutter es ihnen auch nie gesagt hat. Er war schon 2 Jahre als ich das thematisch in meiner Ausbildung durchnahm, die Eltern dann fragte, ob sie denn auch unterstützt werden würden. Sie waren sehr erstaunt als sie hörten, dass ihnen so eine finanzielle Unterstützung auch zustehen würde, da beide sehr gut verdienen (nicht umsonst konnten sie sich zusätzlich zur Tagesmutter, die 8-12h am Tag abdeckte, noch eine Babysitterin leisten, die 1-4mal die Woche kommt). Die Eltern haben sich dann erkundigt, verschiedene Unterlagen ausgefüllt und auch die Unterstützung bekommen und dann nur noch die Hälfte selber zahlen müssen (bei 4€ als Stundenlohn mussten sie nur noch 2€ selber zahlen). Allerdings haben sie nichts rückwirkend bekommen und somit zwei Jahre lang eigentlich zu viel gezahlt. Für die Tagesmutter ist es auch mit Unterstützung kein Verlust, denn sie bekommt immer noch den gleichen Lohn, nur von unterschiedlichen Personen. Die anderen Familien bei der Tagesmutter hatten das bereits (und es nie der Familie gesagt) bzw. haben es dann auch beantragt und bekommen und viele haben es voll finanziert bekommen (gerade bei Alleinerziehend bzw. wenn ein Elternteil in Ausbildung war oder studierend). Beim zweiten Kind (andere Tagesmutter) ging es genauso problemlos durch. Die Unterlagen muss man sich selbst besorgen, Durchfragen ist da das A&O und Zeit mitbringen bis man dran ist (selbst mit Termin, hat die Familie immer gesagt). Doch die finanzielle Unterstützung ist das Wert. Da deine Tochter auch jetzt schon in der Tagespflege ist würde ich dir anraten schon ab jetzt eine Unterstützung zu beantragen. Denn wie erwähnt: Rückwirkend gibt es nichts! Viel Erfolg. Ansonsten auf jeden Fall beim Jugendamt melden, die Stadt hat auch meist ein Abteil für Betreuung, da auch nochmal melden. Die können dir sicherlich helfen.

von Ani123 am 22.06.2014, 16:01