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Gastantrag möglich?!

Thema: Gastantrag möglich?!

Hallo, Unser Sohn fast 2 Jahre, geht seit einem Jahr in die Krippe. Die Krippe gefällt uns allen sehr gut. Jetzt werden wir In drei Monaten umziehen, aber in eine andere Gemeinde. Genau jetzt, ende März, ist in allen Krippen an neuem Wohnort die Anmeldungszeit vorbei, wir werden keinen Platz bekommen. Ich möchte ihn jetzt gerne noch in der "alten" Krippe lassen bis er in KiGa geht. Habe ich da gute Chancen? Ich arbeite auch in der Nähe, wäre es ein Argument? Freue mich über die Antworten. Lg

von anita_30 am 23.03.2014, 18:33


Antwort auf Beitrag von anita_30

Das wird bei uns ganz unterschiedlich gehandhabt: Ich hab schon mitbekommen, dass gekündigt wurde, aber auch dass der Platz weiter genutzt werden durfte... beides in der gleichen Kita. Hier ist es aber auf jeden Fall so, dass man wenn man nicht in der Gemeinde wohnt auch keine Zuschüsse zu den Betreuungskosten bekommt, d.h. man muss den Höchstbeitrag bezahlen egal welches Einkommen man hat. Hast du schonmal bei den Gemeinden nachgefragt?

von Ina_84 am 23.03.2014, 19:33


Antwort auf Beitrag von anita_30

Danke für deine Antwort. Nein habe noch nicht nachgefragt, die zuständige Person ist zur Zeit noch in Urlaub. Ich habe schon gelesen von den Zuschüssen von der Gemeinde, und habe es nicht so ganz verstanden was gemeint ist. Wir haben voll gebucht und bezahlen auch vollen Beitrag, also trifft es auf uns nicht zu, oder? Oder hat die Gemeinde trotzdem noch welche Kosten für jedes Kind das die Krippe besucht?

von anita_30 am 23.03.2014, 20:00


Antwort auf Beitrag von anita_30

Nur bei neuanmeldungen werden unter Umständen keine Kinder von "außen" aufgenommen. Aber auch hier muss bei einem wegzug aus der Gemeinde der höchstsatz bezahlt werden, Vergünstigungen werden nicht mehr gewährt. Jrckyll

Mitglied inaktiv - 24.03.2014, 06:15


Antwort auf Beitrag von anita_30

Bei uns (alle Kindergärten katholisch) zahlt jeder den gleichen Beitrag. Nur bei Hartz4 wird mehr bezuschusst. Allerdings tragen hier die Gemeinden ca. die Hälfte des Beitrages. Und das nur für Kinder aus der eigenen Gemeinde. Wir wollten unsere Tochter in einem weiter entfernten Kindergarten anmelden und hätten damit (zusammen mit anderen Eltern) sogar den Arbeitsplatz einer Erzieherin retten können. Die Bürgermeister der beiden Gemeinden haben sich geweigert, ihren Anteil zu zahlen. Das war uns dann, zusammen mit den Fahrtkosten, doch zu viel.

von Häsle am 24.03.2014, 09:15