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betreuungszeit während elternzeit bei ikind

Thema: betreuungszeit während elternzeit bei ikind

Guten Morgen:) Ich habe mal eine Frage zur Betreuungszeit in der Kita für meinen Sohn. Leider ist Google da nicht so hilfsbereit;) Also mein Sohn, im August 2015 wird er 4, hat einen Vollzeitplatz mit Integrationsstatus. Im Juli kommt unser zweites Kind zur Welt. Wie ich es rausbekommen habe, habe ich dann in der Elternzeit für meinen Großen wohl nur einen Anspruch auf 4-5 Stunden (wir wohnen in Berlin) Ändert/beeinflusst sein Istatus da was? Also es es nicht so, dass ich meinen Sohn den ganzen Tag abschieben möchte, aber er brauch gewisse Strukturen und das ist schon schwierig umzusetzen, wenn er in der Kita nicht mit frühstücken kann, oder so... Vielleicht weiß ja von euch da jemand bescheid:) Liebe grüße Isci

von isci am 19.02.2015, 08:54


Antwort auf Beitrag von isci

Für die letzten 3 Kitajahre (also ab dem 1.8. des Jahres, in dem das Kind 3 Jahre alt wird) hat ein Kind in Berlin einen Anspruch auf einen Teilzeitplatz. Ein Teilzeitanspruch ab dem 2 Geburtstag besteht, wenn das Kind "eine Förderung für die sprachliche Integration" benötigt.(§ 4,3 KitaFöG) Eltern, die einen ausgedehnteren Betreuungsumfang für ihr Kind benötigen, müssen dies begründen. Wende dich an das zuständige Jugendamt, die können dir genaues sagen. LG

von Lindos am 19.02.2015, 10:31


Antwort auf Beitrag von isci

Mmmh, es ist doch aber so, daß ein Kind auch durchaus mehr als nur dem Anspruch entsprechend betreut werden kann. Ich meine, wenn er in einer Einrichtung wäre, in der es nur Ganztagsplätze gibt, dann würde er ja auch nicht rausfliegen. Es wird deshalb ja nicht der Vertrag vom Kindergarten gekündigt, oder? Ihr bezahlt ja auch einen Ganztagsplatz. Ich würde da mal mit dem zuständigen Amt drüber sprechen. Gerade mit dem Integrationsstatus steht ja fest, daß er besondere Bedürfnisse hat. Da kann man bestimmt erfolgreich begründen, daß er sich toll in die Strukturen eingefunden hat und eine Änderung nicht in seinem Sinne wäre.

von Susanne.75 am 19.02.2015, 18:09


Antwort auf Beitrag von Susanne.75

Danke ihr Lieben erstmal für eure Antworten! Ich werde einfach mal bei den zuständigen Leuten an;) Ist doch alles irgendwie sehr schwammig, was man da so im Internet herausfindet. Einen schönen Abend

von isci am 19.02.2015, 18:12


Antwort auf Beitrag von isci

Ich kenne es gefolgt: wenn ein Kind schon im Kindergarten ist, ganztags, dann darf es das auch bleiben wenn ein Elternteil in Elternzeit ist, arbeitssuchend wird, usw.. Einzige Ausnahme: das Elternteil ist bereits über eine längere Zeit nicht am arbeiten und hat dieses auch in Zukunft nicht vor. Meist stellt sich so etwss erst zu Sommer raus. Die Plätze werden im Februar/März vergeben und dann müsste sichtbar sein dass bis zum nächsten Sommer ein Elternteil zu Hause ist. Eine Kita muss das allerdings nachweisen. Schwierig. Bei dir wäre das der Fall wobei die Plätze für Sommer schon vergeben sind. Wenn dich bis jetzt niemand angesprochen hat dann bleibt der Platz für dein Sohn wie gehabt. Hinzu kommt dass er I-Status hat und somit mind. 6 Stunden am Tag Betreuungsanspruch. Wenn er derzeit in einer Ganztagsgruppe betreut wird wird die Betreuung da auch fortgesetzt und das auch ganztags. Betreuungszeiten bei I-Kindern werden nur dann gekürzt wenn es nicht mehr eine so intensive Betreuung benötigt. Dann kann allerdings auch der I-Status hinterfragt werden. Kommt die Stundenreduzierung von den Eltern aus ist das anders. Eine Kita hingegen kann das nicht so einfach machen. Mein ehemaliges Tageskind ist acht Stunden im Kindergarten als I-Kind und das obwohl die Mutter nicht arbeiten geht. Sie gilt als arbeitssuchend. Ich würde mit den entsprechenden Leuten sprechen denke aber dass alles so bleiben wird wie es ist.

von Ani123 am 20.02.2015, 19:59