Holá liebe Mitglieder. Ich habe eine Frage an Euch und hoffe, das Ihr mir weiterhelfen könnt. Ich weiß, das sich der KV an den Betreuungskosten beteiligen muss bzw sich die Elternteile die Kosten 'teilen' und das es unabhängig vom Unterhalt ist. Richtet sich das nach dem Selbstbehalt den er von der Unterhaltszahlung beibehält oder wird das separat von seinem Selbstbehalt abgezogen? Sprich 1080 Selbstbehalt - 150 Euro Betreuungskosten? Er will nämlich nix dazu geben. Schließlich sagte er mir, das er auch ein Eigenleben hat und das es ja mit dem Selbstbehalt nicht gehen würde. Ich Blicke nach zahlreichem nachlesen und forschen nicht mehr durch. Ich danke Euch sehr für Eure Mühe!