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Geschrieben von Suka73 am 05.04.2006, 13:45 Uhr

@tinai oder wers sonst weiß, Kostenübernahme Kiga

Hallo, ich hatte das Thema ja jetzt schon zweimal angeschnitten. Es geht darum, dass ich erfahren habe, dass meine Firma (für die ich arbeite) die Kindergartenkosten übernehmen würde, sofern ich einen Betreuungsvertrag einreiche...

So, jetzt meine Frage. In der Perso erreiche ich mal wieder niemanden - oder sagen wir, niemanden, der mir jetzt spontan helfen könnte.

Mir wurde das zwar irgendwie erklärt aber dahinter gestiegen bin ich nicht richtig. Mir werden von der Firma die Kindergartenkosten aufs Bruttogehalt gerechnet... so, das kapiere ich ja noch ABER werden die am Ende dann wieder abgezogen? Oder haben die allein dadurch, dass sie die Kosten übernehmen und aufs Bruttogehalt drücken, einen steuerlichen Vorteil?? Ich habe wohl auch den Vorteil, dass ich nicht den gesamten Kindergartenbeitrag zahle sondern nur einen Teil (häh?)

Muss ich das jetzt so verstehen, dass sie mir die Gebühren aufs Brutto raufrechnen, am Ende wieder abziehen oder

dass sie sie aufs Brutto raufrechnen und nicht abziehen, ich aber eben durch das erhöhte Bruttogehalt (und holla die Waldfee, das wäre dann wirklich ORDENTLICH!!!!) auch höhere steuerliche Abgaben habe - und es gleicht sich somit wieder aus???

Habe echt keinen Plan - und auch keine Ahnung, wen ich fragen könnte... werd auch nebenher mal die RA Bader fragen, vielleicht weiß sie das.

LG Sue

 
9 Antworten:

achso Hintergrund der Geschichte...

Antwort von Suka73 am 05.04.2006, 13:46 Uhr

ich bzw. Simon wurde für dieses Jahr von allen städtischen Kindertageseinrichtungen abgelehnt, wir haben somit ab September keinen Platz bekommen. Ich habe mich jetzt in einem privaten Kiga beworben und die wollen uns gern kennenlernen und hätten noch Plätze frei...

LG Sue

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Re: @tinai oder wers sonst weiß, Kostenübernahme Kiga

Antwort von fenja2003 am 05.04.2006, 14:15 Uhr

ich weiß net ob dir das jetzt hilft, aber bei uns stehen die kiga-kosten extra auf der lohnabrechnung drauf und werden brutto=netto auf den versteuerten betrag draufgerechnet.. sprich 190 euro kiga steht oben und dann xxxx bruttogehalt, davon alle abzüge, dann nochmal der nettobetrag+ 190 kiga = auszahlungsbetrag.

lg

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Re: @tinai oder wers sonst weiß, Kostenübernahme Kiga

Antwort von Suka73 am 05.04.2006, 14:37 Uhr

ach dann hab ich einfach nen Denkfehler drin, in "Wirklichkeit" zahlt eigentlich nicht die Firma sondern ich habe am Ende halt mein Gehalt + die Kindergartengebühren?!

LG Sue

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Re: @tinai oder wers sonst weiß, Kostenübernahme Kiga

Antwort von desireekk am 05.04.2006, 14:55 Uhr

Genau :-)

dein AG zahlt zu Deinem gehalt auch die KiGa kosten.

Für dich bedeutet das: Du mußt die Kigakosten nicht vom Netto bezahlen, sondern erhälst sie zusätzlich vom AG brutto für netto.

Macht z. B. eine "Netto-Lohnerhöhung" i. h. V. 250 EUr (wenn so hoch die KiGa-gebühren sind).

Reciht das so?#

Viele GRüße

Désirée

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Re: @tinai oder wers sonst weiß, Kostenübernahme Kiga

Antwort von Suka73 am 05.04.2006, 16:06 Uhr

danke desiree. Bin ein wenig schwer von Begriff. In meinem Fall wären es dann netto über 500 Öcken!!! Und insofern kann ich mir nicht vorstellen, dass das nicht zum Abzug kommt, irgendwo nochmal...

LG Sue und danke schön.

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Re: @tinai oder wers sonst weiß, Kostenübernahme Kiga

Antwort von kleiner Löwe am 05.04.2006, 16:48 Uhr

Hallo Sue,

der Vorteil bei der Beitragsübernahme sowohl für dich als auch für deinen AG ist, dass diese Übernahme SV und Lohnsteuerfrei ist. Also eine gute Gehaltserhöhung, die sich für beide Seiten rechnet.
Du hättest ja auch 500 € Gehaltserhöhung bekommen können, wovon du aber SV und Lohnsteuer und der AG SV-beiträge noch abziehen musst.
Insofern hast du mit dieser Variante ein gutes Los gezogen.

Viele Grüße
Kleiner Löwe

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Re: @tinai oder wers sonst weiß, Kostenübernahme Kiga

Antwort von ladybird1177 am 05.04.2006, 19:29 Uhr

Genau, so ist es bei uns auch. Der AG meines Mannes zahlt die Gebühren, die erscheinen extra auf der Gehaltsabrechnung, werden aber nicht versteuert, weder vom AG noch von uns.
Gruß
Kati

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Desiree hats erschöpfend beantwortet.

Antwort von tinai am 05.04.2006, 22:48 Uhr

Allerdings ist das keine Gehaltserhöhung (denn dann wäre es steuer- und sv-pflichtig), sondern eine Leistung, die zusätzlich zum geschuldeten Gehalt bezahlt wird.

Diese Leistung fällt weg, wenn der Leistungsanspruch ebenfalls entfällt (also spätestens mit Schulpflichtigkeit).

Selbst wenn der AG nur einen Teil übernimmt, ist das immer eine Superunterstützung. Denn gerade diese letzten 100, 200, 300 oder auch 500 Euro sind ja umgerechnet ungefähr das doppelte in Brutto.

Gruß Tina

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DANKE, Ihr seit SPITZE

Antwort von Suka73 am 06.04.2006, 9:52 Uhr

vielen Dank für die vielen Antworten!!! Jetzt habe ich es endlich begriffen, auch wenn mir dieses Modell hier keiner so recht glauben möchte ("das kann ich mir nicht vorstellen, dann hättest Du ja mehr Geld... das geht doch gar nicht") Ich lasse mich überraschen. Finde es allerdings von unserem AG supergeil, dass die das machen.

Hm, könnte vielleicht damit zusammen hängen, dass wir vor einem Jahr (oder ähm 2??) mit einer französischen Bank fusioniert haben? Und auf einmal auch Mitarbeiterbefragungen stattfinden?? (fühlen Sie sich hier wohl? Alles schön, ja? Dürfens noch ein paar Pommes dazu sein?)

Danke für Eure Antworten. Jetzt sehe ich dem ganzen etwas gelassener entgegen.

LG Sue

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