Geschrieben von tinai am 04.04.2006, 12:31 Uhr |
@phi - nicht ganz richtig
Bei der Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft kann eine etwaige Lüge später nicht gegen einen verwendet werden, es sei denn, die Schwangerschaft wäre für diesen Arbeitsplatz ein zwingender Ausschlussgrund (z.B. Tierarzthelferin).
Ein befristeter Vertrag läuft immer aus!
Mit Bestehen der Schwangerschaft ist man unkündbar, man kann die Schwangerschaft sogar bis zwei Wochen nach erhaltener Kündigung noch wirksam angeben. (Wen wunderts, dass es eine Altersspanne gibt, in der junge Frauen generell schlechtere Einstellungschancen haben?)
- Vertragsverlängerung??? - Patanja 03.04.06, 20:40
- Re: Vertragsverlängerung??? - Jo2003 03.04.06, 21:31
- Falsch!! - Xaveria 04.04.06, 0:31
- Re: Falsch!! - phifeha 04.04.06, 7:39
- teilweise richtig.. - fenja2003 04.04.06, 9:23
- @phi - nicht ganz richtig - tinai 04.04.06, 12:31
- ACHTUNG FALLE!!!!! ... ich bin voll reingetappt! - Luca1705 04.04.06, 7:43
- Re: Falsch!! - phifeha 04.04.06, 7:39
- Falsch!! - Xaveria 04.04.06, 0:31
- Re: Vertragsverlängerung??? - Jo2003 03.04.06, 21:31
Würdet ihr das tun?
Wie würdet ihr entscheiden: job oder kur
Aus für uns traurigem Anlass,mal was fragen muß!
Zukunftsangst
Durchschnittsgehalt einer bürokauffrau
Was verdient man bei Ernstings Family?
Nochmals: " frz. Rabenmütter" sorry LANG
Mich kotzt es an mit der ZAF
Schwangere Zahnarzthelferinnen