Baby und Job

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Geschrieben von tinai am 04.04.2006, 12:31 Uhr

@phi - nicht ganz richtig

Bei der Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft kann eine etwaige Lüge später nicht gegen einen verwendet werden, es sei denn, die Schwangerschaft wäre für diesen Arbeitsplatz ein zwingender Ausschlussgrund (z.B. Tierarzthelferin).

Ein befristeter Vertrag läuft immer aus!

Mit Bestehen der Schwangerschaft ist man unkündbar, man kann die Schwangerschaft sogar bis zwei Wochen nach erhaltener Kündigung noch wirksam angeben. (Wen wunderts, dass es eine Altersspanne gibt, in der junge Frauen generell schlechtere Einstellungschancen haben?)

 
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