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Geschrieben von Czunczi am 24.05.2007, 11:00 Uhr

(neues) Elterngeld / Aufteilung

Ahoi,

kleiner Tip (zu den immer wiederkehrenden Anfragen):

unter http://www.elterngeld.net/ finden sich viele hilfreiche Infos.

Was die Aufteilung der insgesamt max. 14 Monate betrifft, so ist nach meiner Info die (überaus kreative) Idee, dass der Vater einfach die ersten beiden Monate nimmt und die Frau dann die restlichen 12, wohl bedauerlicherweise nicht möglich.
Denn:
Wenn eine Antragstellerin in einem Lebensmonat eine auf das Elterngeld anzurechnende Mutterschaftsleistung bezieht, dann gelten diese Lebensmonate beim Elterngeld automatisch als beantragte Monate.

Beispiel:
Herr und Frau Rose haben sich über das Elterngeld Gedanken gemacht. Beide arbeiten vor der Geburt Vollzeit. Frau Rose bezieht Mutterschaftsgeld. Sie wollen möglichst viel Elterngeld vom Staat erhalten und haben sich daher überlegt, dass Herr Rose das Elterngeld in den ersten zwei Monaten beantragt und Frau Rose vom dritten bis zum 14. Lebensmonat.

Leider ist eine solche Aufteilung nicht möglich. Wenn Frau Rose einen Antrag auf das Elterngeld stellt, dann gelten die Lebensmonate des Mutterschaftsgeldes automatisch auch als Lebensmonate des Elterngeldes. Somit können beide Eltern zwei der Monatsbeträge nicht frei aufteilen. Ihnen verbleiben somit 12 Lebensmonate zur freien Verteilung.

Eigentlich eine Frechheit, wie ich persönlich finde, aber wohl leider nicht zu ändern...

Grüße
Astrid

 
12 Antworten:

Re: (neues) Elterngeld / Aufteilung

Antwort von AnnetteRuder am 24.05.2007, 11:52 Uhr

Aber nehmen können sie doch beide in den ersten zwei Monaten. Man bekommt zwar insgesamt doch nur 12 Monate, aber hat in den ersten zwei MOnaten Elterngeld vom Vater und Mutterschaftsgeld von der Mutter, oder?

Es ist sowieso wieder besch... für die berufstätigen Mütter, das Mutterschaftsgeld wird immer angerechnet, also gibt es eh nur 10 Monate für die Mutter.
Gruß Annette

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Re: (neues) Elterngeld / Aufteilung

Antwort von czunczi am 24.05.2007, 13:08 Uhr

Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, kann nur die Mutter die ersten beiden Lebensmonate nehmen und Elterngeld gibt´s dann (aufgrund der Mutterschaftsleistungen) halt kein´s.
Es ist, wie Du schon sehr treffend festgestellt hast, mal wieder besch... für berufstätige Mütter. Eigentlich eine ziemliche "Verlade", finde ich...

Grüße
Astrid

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Re: (neues) Elterngeld / Aufteilung

Antwort von AnnetteRuder am 24.05.2007, 14:24 Uhr

Und um die 14 MOnate zu bekommen, muss die Mutter wieder an ihre Arbeitsstelle zurückkehren. Alles nur Augenwischerei. Vor allem war ich 12 Jahre voll berufstätig, bin dann im Feb 2005 in Elternzeit gegangen und arbeite seitdem nur 15 Stunden. Mein neues Elterngeld würde sich dann nur aus der geringen Stundenzahl berechnen. Hat sich ja all die Jahre gelohnt voll arbeiten zu gehen.
Aber was solls, ob Elterngeld oder nicht, deswegen kriegen wir eh nicht die Kinder.
Gruß Annette

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Nein, der Vater kann auch!

Antwort von desireekk am 24.05.2007, 14:56 Uhr

Hallo,

nein, der Vater kann auch in den ersten beiden Monaten EZ nehmen und dafür EG beanspruchen.

Das ist SEIN Anspruch, der kann auch parallel zur Mutter laufen.

Im Extremfall nehmen beide Eltern je die ersten 7 Monate parallel EZ (EZ können sie auch länger nehmen) und bekommen darauf das jeweilige EG (die Mutter halt die ersten 8 Wochen Mutterschaftsgeld angerechnet).

Viele Grüße

Désirée

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desireekk hat Recht!

Antwort von speedy am 24.05.2007, 17:14 Uhr

Das Elterngeld kann auch parallel beantragt werden. Also der Vater 2 Mon zu Beginn, die Mutter die ersten 2 Monate parallel, dann sind von den 14 Monaten noch 10 weitere zur freien Verteilung offen.

Gruß, speedy

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Re: desireekk hat leider nicht Recht

Antwort von czunczi am 25.05.2007, 10:58 Uhr

Denn (Auszug aus der Website des Bundesfamilienministeriums http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=76688.html):

Wie können Partner die Monate verteilen?
Bis zum 14. Lebensmonat des Kindes gibt es für jeden Monat einen Monatsbetrag, insgesamt also maximal 14.
Die Partner können die Monatsbeträge bis auf die zwei Partnermonate frei untereinander aufteilen. Es kann z.B.:

erst einer der Partner die vollen zwölf Monatsbeträge, dann der andere die zwei weiteren Monatsbeträge nehmen,
beide Partner können die Monatsbeträge auch gleichzeitig ausgezahlt bekommen, dann reduziert sich aber die Zahl der Monate entsprechend. Wenn also beide Eltern z.B. in den ersten sieben Monaten Elterngeld gleichzeitig beziehen, sind die Beträge für 14 Monate verbraucht.
Auch bei der Verteilung der einem Elternteil zustehenden Monatsbeträge innerhalb des Zeitraums bis zum 14 Lebensmonat des Kindes sind die Eltern mit einer Ausnahme frei: Monate, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wird, gelten immer als Bezugsmonate der Mutter.

Was im Klartext bedeutet, daß der Vater zwar die ersten zwei Monate daheim bleiben kann, aber er deshalb kein Elterngeld beziehen kann, da diese beiden Monate in den Mutterschutz fallen und somit AUTOMATISCH und IMMER als ausschließliche Bezugsmonate der Mutter gelten. Was ist daran sooo schwer zu verstehen? Ich kapiere diese Rechthaberei hier nicht. MIR wäre es doch auch lieber, wenn es anders wäre. Ist es aber leider nicht....

Liebe Grüße
Astrid

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@czunczi

Antwort von speedy am 25.05.2007, 14:05 Uhr

...lies doch den von dir zitierten Text einmal genau - da steht nichts anderes drin, als ich geschrieben habe.

Insbesondere steht da nicht drin, dass der Vatern NICHT die ersten beiden Monate nehmen kann.

Es steht drin, dass die Mutter, solange sie im MuSchu ist automatisch 2 Elterngeld-Monate in Anspruch nimmt - mehr nicht.

Also: Mutter 2, parallel Vater 2, macht noch 10 Monate zur freien Verfügung.

Was nicht geht, ist, dass NUR der Vater die ersten 2 Monate nimmt und die Mutter nicht.

Gruß, Speedy

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Doch :-)

Antwort von desireekk am 26.05.2007, 14:39 Uhr

Hallo Astrid,

schau, ob und wann derVater "seine (mindestens 2) Elterngeldmonate nimmt, kann er praktisch frei entscheiden.

Das ist völlig unabhängig vom Elterngeldanspruch der Mutter:

- Sie hat ihren EG-Anspruch (wobei hier die ersten 2 Monate mit MuSchu verrechnet werden)

- Er hat seinen EG-Anspruch.
Den kann er parallel zum EG der Mutter nehmen (und somit auch parallel zum MuSchu, weil das ja wie EG-Zeit gewertet wird) oder zeitversetzt.

Frau Bader mag das auch noch nicht so ganz verstehen, aber das wird schon, ich diskutiere gerade mit ihr :-)))

Vor einiger Zeit habe ich ihr auch erst mal die Urlaubsberechnung bei EZ verdeutlichem müssen...

Viele Grüße

Désirée

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Re: (neues) Elterngeld / Aufteilung

Antwort von Lany am 26.05.2007, 22:27 Uhr

Jaa ja das neue elterngeld..

meiner meinung nach auch ziemlicher beschiss. Vor allem für frauen die in partnerschaft oder noch besser verheiratet zusammenleben. Vorher bekamen die maum geld oder gar keins weil der mann zu gut verdient hat. Und jetzt bekommen sie kaum was weil die meisten frauen ja zwangsläufug wenn sie verheiratet sind in steuerklasse 5 auch kaum was verdienen. Und auch wenn sie das nicht tun verdienen di emeisten frauen ja deutlich weniger weil viel wegen der familie (beim 2., 3. oder noch mehr kindern ja zeitlich wneiger arbeiten und daher weniger verdienen. ich shcätze mal das die mehrzahl aller frauen dadurch das das elterngeld ja zeitlich gerade die hälfte bekomtm viel weniger haben als mit dem erziehungsgeld. Ja ja da brüstet sich die regierung sie täte was für familien ich lach mich weg...

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Re: (neues) Elterngeld / Aufteilung

Antwort von speedy am 28.05.2007, 8:42 Uhr

Also ich finds gut!
Vorher haben wir gar nichts bekommen obwohl auch der Verdienst von heute auf morgen wegfiel. So musste (und wollte) ich nach 5 MOnaten wieder voll einsteigen, um unseren Lebensstandard zu halten.

Jetzt mit dem Elterngeld ist der Übergang wesentlich entspannter und es gelten endlich gleiche Maßstäbe für alle.

Gruß, Speedy

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@ czunczi es geht definitiv

Antwort von linda_do am 29.05.2007, 6:47 Uhr

Hallo Zusammen,
ich hab mich jetzt umfassend beraten lassen. Also es geht definitiv, dass mein Mann die ersten beiden Monate Elternzeit/Geld nimmt. Das einzige was leider nicht geht ist das er sie alleine nimmt ;-) . Sprich wir verbrauchen für die ersten beiden Monate 4 Monate Anspruchszeit und ich habe hinterher dann nur noch 10 Monate. Im Prinzip kömmts aufs gleiche raus, als ob erst ich 12 Monate und dann er 2 Monate nehmen. Aber ich finds einfach superschön die ersten 8 Wochen gemeinsam zuhause zu sein. Und natürlich gewinnt man im Gegensatz dazu die beiden Vatermonate einfach verfallen zu lassen :-). Und czunczi lies doch mal dein eigenes "Zitat", da steht es genauso drin....kein Wort von der Vater darf in den ersten 8 Wochen nicht NUR die ersten 8 Wochen zählen für die Mutter AUCH, aber natürlich darf man GLEICHZEITIGE ZEITEN nehmen !!!
LG
Linda, die sich schon jetzt auf die gemeinsame Familienzeit freut ;-)...

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Re: (neues) Elterngeld / Aufteilung

Antwort von luna_power am 30.05.2007, 13:07 Uhr

Hallo Lany,

da stimme ich Dir zu. Ich finde es auch absoluten Beschiss an Eltern bzw. den Müttern die ganz für ihr Kind da sein wollen.
Ich war vor meinem Sohn (Feb. 04) arbeitslos. Hab 2 Jahre volles Erziehungsgeld bekommen und dann ein halbes Jahr das Landeserziehungsgeld (Bayern).
Jetzt sieht es für uns besch.. aus. Ich finde keine Arbeit - kennen wohl viele Mütter mit kleinen Kindern.
D.h. dann für uns dass wir 1 Jahr lang 300 Euro kriegen. Und das soll gerecht sein im Gegensatz zu den 67% des Nettolohnes der arbeitenden Mütter?

Ich weiß nicht, wie diese von der Leyen ihre Kinder groß gekriegt hat aber ich bin mir sicher, dass sie es nicht selbst und allein gemacht hat. Sonst würde sie nicht so nen Sch... verzapfen.

Meine Meinung!
LG
Nadine

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