Baby und Job

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Geschrieben von HeidiK am 23.09.2004, 14:36 Uhr

@marit und alle: Stundenzahl

Hallo,

die Stundenzahl (zwischen 15 und 30 Wochenstunden) für eine Teilzeittätigkeit ist im Erziehungsgeldgesetzt, § 15 (7) 3 geregelt.

Eltern, die weniger als 15 Wochenstunden arbeiten möchten, müssen sich mit ihrem AG einigen; einen Anspruch haben sie darauf gemäß diesem Gesetzt nicht.

Heidi

 
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