Geschrieben von HeidiK am 23.09.2004, 14:36 Uhr |
@marit und alle: Stundenzahl
Hallo,
die Stundenzahl (zwischen 15 und 30 Wochenstunden) für eine Teilzeittätigkeit ist im Erziehungsgeldgesetzt, § 15 (7) 3 geregelt.
Eltern, die weniger als 15 Wochenstunden arbeiten möchten, müssen sich mit ihrem AG einigen; einen Anspruch haben sie darauf gemäß diesem Gesetzt nicht.
Heidi
- Re: Tomate-Mozarella für morgen früh - Risti 21.09.04, 15:18
- Re: Direkt nach Mutterschutz wieder stundenweise arbeiten - HeidiK 21.09.04, 16:43
- Re: Direkt nach Mutterschutz wieder stundenweise arbeiten - Risti 21.09.04, 16:56
- Re: Direkt nach Mutterschutz wieder stundenweise arbeiten - HeidiK 21.09.04, 17:54
- Dips für Gemüsesticks - marit 22.09.04, 12:51
- @marit und alle: Stundenzahl - HeidiK 23.09.04, 14:36
- Dips für Gemüsesticks - marit 22.09.04, 12:51
- Re: Direkt nach Mutterschutz wieder stundenweise arbeiten - HeidiK 21.09.04, 17:54
- Re: Direkt nach Mutterschutz wieder stundenweise arbeiten - Risti 21.09.04, 16:56
- Re: Direkt nach Mutterschutz wieder stundenweise arbeiten - krissie 22.09.04, 16:19
- Re: Direkt nach Mutterschutz wieder stundenweise arbeiten - HelgaW 24.09.04, 21:35
- Re: Direkt nach Mutterschutz wieder stundenweise arbeiten - HeidiK 21.09.04, 16:43
Ich brauch Hilfe
Danke schön und liebe Grüße
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