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Geschrieben von conny1966 am 28.02.2003, 13:08 Uhr

@mamittochter und alle

Hallo Tanja,
ja, ich habe ziemlich viele Jahre vor meiner Selbständigkeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Während der Selbständigkeit nicht. Ansonsten bräuchte ich es gar nicht zu versuchen, vom Arbeitsamt Geld zu bekommen. Es kann sein, dass es Unklarheiten wegen der Erziehungszeiten gibt und deshalb meine „Anwartschaftszeit” in Gefahr ist.
Das wird sich hoffentlich bald klären.

Mir ging es die ganze Zeit auch überhaupt nicht darum, ob ich AL-Geld bekomme oder nicht, sondern darum wie seitens des Arbeitsamtes im Falle des „zuviel Dazuverdienens” verfahren wird. Es ist bei mir ja nicht so, dass ich z.B. für 2 Tage in der Woche je 5 Std. arbeite und dafür x Euro Stundenlohn bekomme, sondern es ist so, dass ich Aufträge bekomme an denen ich z.B. eine ganze Woche arbeite und dann dafür einen Fix Preis bekomme, der von 200 Euro bis 2000 Euro schwanken kann. Und genau das lässt sich ja meistens nicht so einfach voraussagen. Ich will ja arbeiten und deshalb lehne ich natürlich auch keine Aufträge ab.
Es ist mir auch klar, dass ich nicht auf der einen Seite ALG kassieren kann und zusätzlich viel Geld verdienen kann, ohne es anzugeben. Ich finde es auch völlig richtig, dass die Gelder dann eben verrechnet werden. Ich wollte nur wissen, ob jemand Erfahrungen damit hat, wie lange man bzw. ob man überhaupt so „zweigleisig”, also ALG + dazuverdienen fahren kann.
Conny

 
2 Antworten:

Re: @mamittochter und alle

Antwort von mamamittochter am 28.02.2003, 17:25 Uhr

Hallo Conny,

wenn Du in die Versicherung eingezahlt habe, halte ich es persönlich für mehr als gerecht, dass Du Arbeitslosengeld bekommst!!!!!! Denn ist es im Prinzip eine "stiknormale Versicherung" , die eben in solchen Fällen da ist.Da wünsche ich Dir viel Erfolg und lass Dich nicht einschüchtern von denen. Im Zweifelfall gibt es auch Rechtanwälte die sich auf diesem Gebiet auskennen. Wie schon mehrmals gesagt, kannst Du die 165 Euro frei dazu verdienen, auch wie es ich selber erfahren habe , wenn das weniger als 15 Stunden pro Woche sind, kannst Du auch max. 175 Euro dazu verdienen, ohne dass es vom ALG abgezogen wird. Was die Summe übersteigt, wird dir vom Betrag abgezogen. Und wenn Du Dich wieder selbständig machst, brauchst Du ja noch einen Gewerbeschein ect. . so nebenbei... :-)))Aber es geht ja auch, nur darfs halt in dem Fall Dein Einkommen diese obengenannte Summe nicht übersteigen, sonst verlierst Du ALG Anspruch. Aber sonst kann Dir ja nichts im Wege stehen.

Viel Erfolg und Gute Zeit

LG Tanja

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Re: @mamittochter und alle

Antwort von Sunny1973 am 01.03.2003, 6:56 Uhr

Hmm ich verstehe Deine Frage nicht so ganz, aber ALG bekommt nur Derjenige, der auch "vermittelbar" ist. Ansonsten würde die Sozi einspringen. Zumindest wurde es einem Freund (er wurde wegen Trunkenheit gekündigt und wollte einen Entzug machen) und mir erklärt (ich war dabei und habe ihm "geholfen").

Ich würde mich mal bei "Pro Famila" oder in der Mütterberatungsstelle Deines Wohnortes informieren, die helfen einem meist kostenlos!

Vielleicht konnte ich helfen?!

LG
Sunny

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