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Geschrieben von claudiunddiedreikids am 08.08.2006, 18:10 Uhr

@fenja2003

Hallo Maike!

Darf ich Dich nochmal fragen *ganzliebschau*?

Du hattest mir unten wegen dem Arbeitslosengeld geantwortet.

Ich hab heute mit der Leistungsstelle telefoniert und die haben mir gesagt, daß ich für ein Jahr Anspruch habe.

Kannst Du mir vielleicht noch mal erklären, wie sich das auf die Rentenversicherung auswirkt?

Was können die vom Arbeitsamt von mir verlangen?

 
12 Antworten:

Re: @fenja2003

Antwort von fenja2003 am 08.08.2006, 22:07 Uhr

hallo claudi,

ich sags ja, die leistungsabteilung hat ahnung :-)

für die zeit, in der du leistungen beziehst, zahlt die agentur renteversicherung und kk für dich, gemessen am alg. also bist du abgesichert.

auf dich zu kommt folgendes- arbeitssuchenmeldung 3 monate vor eintritt der alosigkeit, arbeitslosmeldung am 1. tag der arbeitslosigkeit, dann ein termin beim arbeitsvermittler, ggf. infoveranstaltung für berufsrückkehrerinnen, je nachdem ob grad ein termin dafür angesetzt ist.

du mußt dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen, mindestens 15 std/ woche. je nach stundenanzahl wird dein alg berechnet- bei teilzeit erhältst du nur anteiliges alg.

deine kinderbetreuung mußt du nachweisen (können), oft wird nur einmal danach gefragt, aber du mußt eben auch für fördermaßnahmen zur verfügung stehen, sofern dir welche angeboten werden.

alle 3 monate mußt du dich melden, das geht auch telefonisch.

uff. ansonsten fällt mir grad nichts ein, ich denke das wars. du bekommst alle merkblätter und infos bei der arbeitslosmeldung.

lieben gruß, maike

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Re: @fenja2003

Antwort von claudiunddiedreikids am 08.08.2006, 22:19 Uhr

Danke Dir!

Werden sie auch von mir verlangen, mich überall zu bewerben? Auch berufsfremd?

Mein Problem ist, daß ich einen Beruf habe, bei dem man meistens im Schichtdienst arbeitet. Es ist also sehr unwarscheinlich, daß ich jetzt eine Arbeit finde, die ich von 8 - 12 Uhr erledigen kann.

Weil ich in einer Kleinstadt lebe möchte ich mich auch nicht sinnlos bewerben, um danach keinen Stempel drauf zu haben, der mir später schadet.

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Re: @fenja2003

Antwort von fenja2003 am 08.08.2006, 22:29 Uhr

also, du bist verpflichtet eigenbemühungen nachzuweisen- wo und als was du dich bewirbst, bleibt dir übelassen. unsere vermittler geben listen aus, in der die bewerbungen dokumentiert werden, das ist praktisch, bei der 3 monatsmeldung werden die listen eingereicht und fertig.

es kann passieren, dass dir vermittlungsvorschläge zugesandt werden, auf die du dich bewerben mußt...tust du es unebgründet nicht, kann es leistungsrechtliche konsequenzen haben. kannst du begründen, warum du dich nicht bewirbst, bleibst du in 9 von 10 fällen sanktionsfrei.

was ist dein beruf? als mutter von 2 kindern bist zu in teilzeit zB im hotelgewerbe kaum vermittelbar- da wirst du mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit keine vermittlungsvorschläge bekommen.

grundsätzlich kann man sagen: DU sagst, in welchen zeiträumen, in welcher entfernung, in welchen berufen du arbeiten möchtest- und dein vermittler orientiert sich daran.

es klingt alles recht streng, aber wirklich druck wird dir kaum jemand machen, wenn du dich im rahmen deiner möglichkeiten und mitwirkungspflichten bewirbst. wenn du dir den antrag holst lass dir auch einen antrag auf übernahme der bewerbungskosten mitgeben- es ist zwar eine freiwillige leistung der agnetur, aber sofern im laufenden jahr noch mittel vorhanden sind erhältst du 5,- pro bewerbung erstattet bis zur maximalen summe von 200 euro/ jahr.

als pers. anmerkung: ich war nach meiner elternzeit 2,5 monate arbeitslos, stand in vollzeit in 2 gängigen berufen zur verfügung, bis 50 km umkreis um meinen wohnort (5 größere städte erreichbar, ich wohne verkehrsgünstig), hatte keinerlei zeitliche einschränkung und beste zeugnisse. ich habe keinen einzigen vermittlungsvorschlag erhalten, war zweimal bei der agentur zu terminen... mehr nicht. selbst wenn ich noch länger alos gewesen wäre gäbe es keine angebote- mangels stellen :-) ich hatte das glück, zufällig genau dort anfangen zu können.

du kannst auch soviel telefonisch erledigen, dass alles wirklich mit wenig gerenne und warterei verbunden ist.

lg maike

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Re: @fenja2003

Antwort von claudiunddiedreikids am 08.08.2006, 22:34 Uhr

Ich bin Kinderkrankenschwester und habe 3 Kinder.

Sind die Konsequenzen dann ganz einfach die, daß ich kein Arbeitslosengeld mehr bekomme?

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Re: @fenja2003

Antwort von fenja2003 am 08.08.2006, 22:43 Uhr

theoretisch ja! aber praktisch sag ich dir ganz ehrlich was: es ist ganz klar, dass du dich in dem beruf mit 20/ std woche kaum bewerben kannst. du kannst nicht gewzungen werden, dich berufsfremd zu bewerben. vorrangig ist immer der beruf, der eine abgeschlossene ausbildung und verwertbare berufserfahrung mitbringt. berufsfremde vermittlungsvorschläge kriegen meist die, die keine ausbildung und wenig berufserfahrung haben. verwechsel die agntur für arbeit nicht mit den argen, die 1-euro-jobs vergeben ;-)

ich persönlich finde, der bezug von algI sollte genutzt werden, um fördermaßnahmen mitzunehmen- ich zB hätte gern noch einen SAP-kurs oder Office-Kurs mitgemacht, solange ich arbeitslos war, aber dazu kam es nicht mehr.

lg

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Re: @fenja2003

Antwort von claudiunddiedreikids am 08.08.2006, 22:46 Uhr

Du bist spitze!!! Danke :-)

Ich bin momentan auch dabei, mich ein Stück weit freiberuflich zu angagieren, aber ganz minimini, ich hoffe dann nur, daß ich nicht in irgendeinen Kurs muß, der mit meiner Tätigkeit kollidiert...

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Re: @fenja2003

Antwort von fenja2003 am 08.08.2006, 22:51 Uhr

schönes stichwort- die "nebentätigkeit" mußt du mitteilen. sollte der verdienst 165 euro pro monat bzw 14,5 std/ woche überschreiten passiert folgendes: der betrag über 165 euro wird dem alg angerechnet, erreichst du 15 wochenstunden bist du nicht mehr verfügbar und hast keinen anspruch mehr.

sofern die tätigkeit dazu beiträgt, dass du aus der alosigkeit herausfällst, ist das ganze vielleicht sogar förderungsfähig. in welchem umfang bist du tätig?

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zu den kursen..

Antwort von fenja2003 am 08.08.2006, 22:52 Uhr

stehst du nur im zeitraum 8-12 uhr täglich zur verfügung, kommt ein kurs sowieso nicht in frage- die sind zumeist ganztags :-)

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Re: @fenja2003

Antwort von claudiunddiedreikids am 08.08.2006, 22:52 Uhr

Das ist vorerst nur sehr wenig, ich werde Kurse geben, ein bis zweimal in der Woche, für jedweils 90 Minuten, komme also nicht an die Grenze ran!

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Re: zu den kursen..

Antwort von claudiunddiedreikids am 08.08.2006, 22:53 Uhr

...das (mit den Kursen) ist ja sehr beruhigend!!!

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Re: @fenja2003

Antwort von fenja2003 am 08.08.2006, 22:57 Uhr

sollte kein problem sein! nur den verdienst mußt du dir monatlich bescheinigen lassen/ nachweisen, dafür gibt es vordrucke, die man zur leistungsabteilung faxen oder schicken kann. also auch kein großer aufwand.

so, für heute sag ich tschüß :-)

gute nacht, maike

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Re: @fenja2003

Antwort von claudiunddiedreikids am 08.08.2006, 22:58 Uhr

Nochmal ein dickes DANKESCHÖN und schlaf gut :-)

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