Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von wassermann63 am 12.10.2004, 13:56 Uhr

@babyproject Nachtrag

Bevor ich's vergesse: du kannst dich auch beeidigen lassen und wirst dann in das bei den entsprechenden Landgerichten (und Konsulaten) ausliegende Verzeichnis der beeidigten Urkundenübersetzer aufgenommen. Bei mir ist das der Fall, bin aber ungefähr die 222igste oder so :-(

Und bei Verlagen kannst du auch vorstellig werden. Die zahlen aber sehr geringe Seitensätze und du wirst wahrscheinlich die Zeit für Übersetzungen ganzer Bücher nicht haben.

LG

JAcky

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.