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Geschrieben von Tini94 am 30.05.2022, 13:48 Uhr

ärztliches Beschäftigungsverbot nach Geburt und nach Mutterschutz

Hallo,

hat jemand schon mal ein vom Arzt ausgestelltes Attest für ein Beschäftigungsverbot nach der Geburt und nach dem Mutterschutz erhalten? Quasi statt des Elterngeldes?

Danke

 
16 Antworten:

praktisch unmöglich, dafür gibt es elternzeit :-)

Antwort von mellomania am 30.05.2022, 18:06 Uhr

ein bv nach der geburt gibt es nur, wenn du nachweislich stillst und deine arbeit die MILCH gefährdet. überhaupt nicht zu vergleichen mit einem bv während der schwangerschaft. da musst du schon im labor arbeiten und die stoffe gehen über deine haut in die milch und machen diese nachweislich giftig oder ungenießbar. für die zeit nach der geburt gibt es elternzeit und elterngeld.

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Re: ärztliches Beschäftigungsverbot nach Geburt und nach Mutterschutz

Antwort von KKM am 30.05.2022, 18:11 Uhr

Ich kenne eine Frau, die in der Schwangerschaft und nach meinen Informationen sogar die gesamte Mutterschutzfrist aus psychischen Gründen krank geschrieben war.

Sie bekam dann ganz normal ihr Gehalt als Beamtin und ist nicht ins Krankengeld gefallen.
Elternzeit hat sie nicht beantragt und somit auch kein Elterngeld bezogen.

Beschäftigungsverbot könnte schwierig werden. Die Anforderungen sind höher als für ein BV in der Schwangerschaft

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Re: praktisch unmöglich, dafür gibt es elternzeit :-)

Antwort von Tini94 am 30.05.2022, 18:39 Uhr

Danke. Aber aufgrund der Biostoffverordnung ist ja z.B. Sars Cov 2 ein Biostoff der Risikogruppe 3 und am Arbeitsplatz ist ja quasi überall Kontakt zum Sars Cov 2 möglich. Und gemäß Mutterschutzgesetz liegt ja dann eine Gefährdung der Mutter und des Kindes vor, und sofern eine Gefährdung vorliegt muss es doch ein Beschäftigungsverbot geben ob nun aus gesundheitlichen Gründen vom Arzt oder vom Arbeitgeber aus gefährdenden Gründen am Arbeitsplatz?! Also man könnte doch theoretisch auch Mutterschutzlohn nach der Entbindung und nach den Mutterschutzfristen erhalten oder sehe ich das falsch?!

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Re: praktisch unmöglich, dafür gibt es elternzeit :-)

Antwort von KKM am 30.05.2022, 19:33 Uhr

Das würde ja bedeuten, dass eine schwangere Frau bzw. stillende Mutter wegen Covid niemals und unter keinen Umständen außerhalb der eigenen Wohnung arbeiten dürfte....

Kontakt zu Kollegen, Kunden, Mitarbeitern, Vorgesetzten, Zulieferern etc. ist doch fast in jedem Beruf gegeben....

Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.....
Rechtlich einordnen kann ich es jedoch nicht....

Frag Deinen Arbeitgeber bzw. Arzt.

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Re: ärztliches Beschäftigungsverbot nach Geburt und nach Mutterschutz

Antwort von Lena_1922 am 31.05.2022, 9:47 Uhr

Wenn das BV am Arbeitsplatz hängt und nicht an deiner Gesundheit - dann müßte der AG das BV zahlen - der wird sich hüten.
Steht in der Gefährungsbeurteilung für deinen Arbeitsplatz das stillende Mütter nicht eingesetzt werden dürfen?
In dem Fall kann der AG dich nach dem Mutterschutz in einer anderen Abteilung einsetzen und du müßtet arbeiten gehen (Stillpausen stehen dir zu)

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Re: praktisch unmöglich, dafür gibt es elternzeit :-)

Antwort von Schmetterfink am 31.05.2022, 11:07 Uhr

Ich nehme an, diese fiktive Mutter hätte dann auch vor, während ihres nachgeburtlichen BVs (und eigentlich auch davor) das Haus nicht zu verlassen, da sie ja auch außerhalb des Arbeitsplatzes in Kontakt mit Sars Cov 2 kommen könnte? V.a. nach dem weitgehenden Fall der Maskenpflicht und der Einhaltung von Abstandsregelungen? Denn schließlich ist eine identische (oder mglw. sogar größere) Gefährdung ja auch im Bus, Café, Kino, Restaurant, Supermarkt, Drogerie etcpp gegeben? Also nicht nur BV sondern quasi Lockdown? Denn schließlich liegt ja schon im alltäglichen Leben eine Gefährdung von Mutter und Kind vor? Damit müsste man dann ja eigentlich einen entsprechenden Lockdown (quasi äquivalent zur Quarantäne, nur als Eigenschutz) ärztlich anordnen können? Das wäre doch eigentlich eine Schlussfolgerung aus der Argumentation?

Solange man nicht mit Stoffen entsprechender Risikogruppen arbeitet (z.B. in der chemischen/biologischen/medizinischen/... Forschung), halte ich das für extrem gewagt bis hinfällig. Vielleicht könnte man im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, zur Schaffung eines sicheren Arbeitsplatzes, noch so Dinge wie Einzelbüro, gut lüftbar, Möglichkeit der Einhaltung von Abständen etc. einbringen, aber ein quasi Still BV wegen Covid? Viel Vergnügen, das durch zu bekommen. Möglicherweise könnte man da irgendwelche skurrilen Einzelfallentscheidungen konstruieren, aber auch das nach der Geburt vermutlich nur schwerlich.

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nein nein

Antwort von mellomania am 31.05.2022, 12:00 Uhr

wenn das so wäre, würde jede frau vollzeit direkt nach mutterschutz anmelden, corona geltend machen, voll bezahlt werden. ne. corona ist keine gefahr für die muttermilch. nach der geburt sind die voraussetzungen viel strenger. und corona ist kein biostoff! wenn du mit chemikalien arbeitest, die in die muttermilch gelangen und diese giftig machen oder ungenießbar, DANN kann ein bv ausgesprochen werden. ABER dafür muss!!! dein kind zwingend!! direkt nach dem mutterschutz fremdbetreut sein! du kannst kein bv erwarten und sagen du betreust selber. du siehst, so einfach ist das zum glück nicht. es gibt elternzeit und eltengeld. dann betreust du dein kind selber und stillst. was, wenn das stillen nach 13 wochen nicht mehr klappt und du ein bv hast? dann musst du SOFORT so arbeiten wie du es angegeben hast und zwar ohne karenz dass du erst eine betreuung suchst etcpp.

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Re: praktisch unmöglich, dafür gibt es elternzeit :-)

Antwort von KKM am 31.05.2022, 12:07 Uhr

Ich habe so einen "Kollegen".
Aufgrund von wirklich schwerer Erkrankung ist er wegen Corona nicht in der Lage, in Präsenz seiner Arbeit nachzugehen.
Er besteht auf den Schutz durch den Arbeitgeber.
Soweit so gut, wird ihm auch gewährt.

Privat ist die Lage natürlich anders:
Flugreisen in die Türkei und lange Einkäufe im Baumarkt sind kein Problem....
Da ist der Arbeitgeber ja nicht in der Pflicht.
Ja: das erzählt er allen, die es interessiert - oder auch nicht.

Das sorgt schon sehr für Missmut unter den Kollegen...

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Re: nein nein

Antwort von Belly-Monkey am 01.06.2022, 7:10 Uhr

Ganz unabhängig davon, dass Stillenden bei einer Corona-Erkrankung von allen Seiten empfohlen wird, das Kind weiterzustillen, weil die Viren nicht über die Muttermilch an das Kind weitergegeben werden.

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Re: praktisch unmöglich, dafür gibt es elternzeit :-)

Antwort von Schmetterfink am 01.06.2022, 10:30 Uhr

Alle Coronainfektionen bei uns in der Abteilung (wir sind insg. so grob 50 Personen) kommen aus der Freizeit - Urlaub (Flug/Fähre/Hotel), Restaurant, Kino, Fitnessstudio, Geburtstagsfeier, ein Kollege vermutet, er hat es sich beim Zahnarzt geholt... wir haben nicht eine interne Infektionskette. Selbst wir Kolleg*innen mit Kindern haben keine Infektionen über Kitas und Schulen (obwohl durch alle fünf Kitas Corona durchgefegt ist - in unserer Kita scheinbar "eingeschleppt" über die Erzieherinnen, nicht über die Kinder). "Nur" wegen Corona ins BV zu wollen (vor- oder nachgeburtlich), wenn man dann nicht tatsächlich vor hat, sich (und Kind(er) und Partner) zu Hause einzuschließen, ohne Menschenkontakte in Innenräumen, scheint da... ich nenne es mal "fragwürdig".

Ich verstehe die Ängste ja auch. Aber die Konsequenzen, die man dann im Endeffekt daraus ziehen müsste, sind halt weder umsetzbar noch tragbar. Die will ja eigentlich auch niemand. Wer will sich schon wirklich für 36 Wochen Schwangerschaft plus 6/12/18+ Monate Stillzeit wirklich ohne Kontakte zu Dritten wegschließen. Wenn man das weiterspinnt, darf der Partner auch nicht mehr arbeiten, weil er sich ja auf dem Weg oder bei der Arbeit Corona holen könnte? Ältere Kinder dürfen nicht mehr in die Kita/Schule? Oder ziehen Partner und Kinder in der Zeit dann halt aus? Oder tragen zu Hause alle FFP2 Maske? Der Grundwunsch ist doch schlicht, in der Schwangerschaft nicht arbeiten gehen zu müssen und dafür voll bezahlt zu werden bzw. in diesem total hypotetischen Fall, in der Stillzeit statt mit EG lieber mit vollem Gehalt im BV versorgt zu sein. Schöne Idee. Ich würde jetzt auch lieber zu Hause sitzen, als im Büro. Alas, so geht das halt nicht.

Es gibt ja auch nicht nur Corona. Schwangere könnten sich ja auch viel schwerwiegender Infektionen (für das Ungeborene) holen - Masern, Mumps, Röteln... Schwangere mit Kleinkindern sind besonders CMV gefährdet... Es gibt halt ein gewisses Lebensrisiko, vor dem man sich nie ganz schützen kann. Corona gehört für uns im Moment halt genau dazu (und offenbar auch Affenpocken). Das allgemeine Lebensrisiko lässt sich halt nur mit so skurrilen Gedankenspielen minimieren, dass jeder selbst an dem Punkt merken muss, wie lächerlich die Idee ist.

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Das ist was anderes

Antwort von Trini am 02.06.2022, 12:27 Uhr

Beamte bekommen ja per se kein Krankengeld sondern Fortzahlung der Bezüge.

Trini

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????

Antwort von Trini am 02.06.2022, 12:30 Uhr

Du denkst aber schräg!!

Dann hätte ja seit zwei Jahren jeden junge Mutter ein BV bekommen müssen statt Elternzeit zu nehmen.

Dann würde ich aber für Schwangere und Stillende auch strikten Hausarrest verhängen.
Die meisten Ansteckungen passieren nämlich NICHT am Arbeitsplatz.

Trini

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Re: ärztliches Beschäftigungsverbot nach Geburt und nach Mutterschutz

Antwort von Löwenmama62 am 04.06.2022, 10:50 Uhr

Beamte kennen kein Krankengeld,da läuft das ganz normale Gehalt weiter....

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Re: ärztliches Beschäftigungsverbot nach Geburt und nach Mutterschutz

Antwort von Jomol am 08.06.2022, 15:23 Uhr

Nö, aber wenn es nicht um Kampfstoffforschung, ungeschützte Arbeit mit lebenden pathologischen Keimen (Größenordnung Ebola) oder so etwas geht, halte ich es auch für fragwürdig.
Grüße,
Jomol

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Re: ärztliches Beschäftigungsverbot nach Geburt und nach Mutterschutz

Antwort von Trini am 08.06.2022, 15:49 Uhr

Vom Arzt ausgestellt geht ja schon mal nicht mehr, weil keine Gefahr mehr für Mutter und Kind.

Für die Stillzeit könnte nur eins vom Arbeitgeber kommen.

Aber DER kann dir auch einfach einen Bürojob (mit Stillpausen) geben.

Das Elterngeld ist doch nun wirklich sehr großzügig!!! Ich hatte noch 600 DM Erziehungsgeld und auch die nur für 6 (ja eigentlich 4) Monate.

Trini

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Re: ärztliches Beschäftigungsverbot nach Geburt und nach Mutterschutz

Antwort von Jomol am 11.06.2022, 12:12 Uhr

Kindsgefährdung wäre nur bei Arbeit mit in wesentlicher Menge aufgenommenen und in die Muttermilch in noch gefährlicher Menge übergehenden Schadstoffen vorstellbar. Das wird nur in absoluten Ausnahmefällen der Fall sein.
Ich denke auch, daß man mit dem Elterngeld eine sehr gute Option an der Hand hat. Irgendwann ist die Umgebung nicht mehr so sehr für den Nachwuchs verantwortlich, wie man selbst. Mehr Anteilnahme wäre manchmal wünschenswert, aber volles Gehalt für die Stillzeit (waren bei mir mit 2 Kindern über 5 Jahre) halte ich für eine überzogene Forderung. Ich habe auch wärend der Stillzeit (ab dem jeweils 1. Geburtstag) vollzeitnah gearbeitet und fand das nicht verkehrt. Ohne ausdrückliche Stillpausen...
Grüße,
Jomol

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