Geschrieben von speedy am 19.01.2018, 11:15 Uhr |
Zwischenzeugnis
Hi,
du hast einen Rechtsanspruch auf ein Zwischenzeugnis und bei einem Teilverkauf o.ä. auch ein sehr berechtigtes. Auch ein direkter Vorgesetzter kann das mit in Schwung bringen, indem er z.B. bei der Personalabt. nachfragt, was er dazu tun muss :)
Ansonsten wird es oft gerne gesehen (natürlich nach vorheriger Absprache), wenn du schon mal selbst einen ersten Aufschlag machst. Den meisten Vorgesetzten fällt es leichter, zu korrigieren und zu ergänzen als selbst von 0 zu formulieren.
Gruß, Speedy
- Zwischenzeugnis - dhana 19.01.18, 10:00
- Re: Zwischenzeugnis - speedy 19.01.18, 11:15
- Re: Zwischenzeugnis - dhana 19.01.18, 14:46
- Re: Zwischenzeugnis - Trini 19.01.18, 12:10
- Re: Zwischenzeugnis - dhana 19.01.18, 14:47
- Re: Zwischenzeugnis - speedy 19.01.18, 11:15
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