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von dhana  am 19.01.2018, 10:00 Uhr

Zwischenzeugnis

Hallo,

weiß jemand wie das mit einem Anspruch auf ein Zwischenzeugnis aussieht?

Ich habe es im Dezember schriftlich beim Geschäftsführer beantragt, als bekannt wurde, das unser Firmenteil zum Jahreswechsel verkauft wird und wir so einen neuen Gesellschafter bekommen. Dazu kommt, das ich dieses Jahre gerne eine Fortbildung machen möchte, bei der ich die Arbeitserfahrung in dem Bereich nachweisen muss.
Ich weiß jetzt ganz sicher, das bisher noch kein Schritt unternommen wurde, ein Zwischenzeugnis auszustellen (mein direkter Vorgesetzer müsste das ja schreiben und der hat noch keinen Auftrag dazu, der weiß es nur von mir, das ich eines möchte).

Ab wann würdet ihr da nochmals nachfragen - bzw Druck machen? Einen Rechtsanspruch hätte ich wohl auf ein Zwischenzeugnis, so wie ich das im Internet gelesen habe - nur den mit Kadi durchsetzen, dann kann ich mir gleich einen neuen Arbeitsplatz suchen.

Gruß Dhana

 
4 Antworten:

Re: Zwischenzeugnis

Antwort von speedy am 19.01.2018, 11:15 Uhr

Hi,
du hast einen Rechtsanspruch auf ein Zwischenzeugnis und bei einem Teilverkauf o.ä. auch ein sehr berechtigtes. Auch ein direkter Vorgesetzter kann das mit in Schwung bringen, indem er z.B. bei der Personalabt. nachfragt, was er dazu tun muss :)

Ansonsten wird es oft gerne gesehen (natürlich nach vorheriger Absprache), wenn du schon mal selbst einen ersten Aufschlag machst. Den meisten Vorgesetzten fällt es leichter, zu korrigieren und zu ergänzen als selbst von 0 zu formulieren.

Gruß, Speedy

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Re: Zwischenzeugnis

Antwort von Trini am 19.01.2018, 12:10 Uhr

Ich würde den Antrag auf ein Zwischenzeugnis beim direkten Vorgesetzten stellen.

Hier gibt es einen Zeugnis-Creator, Vorarbeit ist also zwecklos.

Trini

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Re: Zwischenzeugnis

Antwort von dhana am 19.01.2018, 14:46 Uhr

Hallo,

beim direkten Vorgesetzten aufschlagen bringt nichts, ist kompliziert das zu erklären, halt Eigenheit in einem kleinen Betrieb - er ist halt ein paar Jahre länger da, das ist das einzige das ihn zum qasi-Vorgesetzen macht. Er meinte nur, er hätte von meiner Vorgängerin noch das Zeugnis, auf der Basis würde er dann den Vorschlag für mein Zeugnis abgeben, wenn er überhaupt gefragt wird.

Personalabteilung ist das nächste Thema - die gibts nicht vor Ort - da wurden wir seither sozusagen vom Großkonzern betreut - aber die fühlen sich jetzt nicht mehr wirklich zuständig, da wir ja ausgelagert wurden - aber der neue Konzern ist auch noch nicht zuständig... weil noch nicht wirklich offiziell.

Momentan gehts halt eher darum - sie haben die Befürchtung, wenn die Leute ein Zwischenzeugnis verlangen bewerben sie sich wo anders. Die Warscheinlichkeit das unsere Mitarbeiter eine andere Stelle finden werden/würden ist sehr hoch - hier ist faktisch Vollbeschäftigung und Fachkräfte sind gesucht. Ersatz wird man nicht so einfach bekommen - Arbeitsstelle ohne eigenes Kfz nicht zu erreichen, da abseits im Wald, Arbeitszeiten sind für viele auch nicht das Gelbe vom Ei, und Gehalt... naja...

Also will man halt versuchen das mit dem Zwischenzeugnis einfach zu ignorieren und auszusitzen - vielleicht kommt man ja durch damit.

Gruß Dhana

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Re: Zwischenzeugnis

Antwort von dhana am 19.01.2018, 14:47 Uhr

Hallo,

beim direkten Vorsetzten geht nicht, ist nicht einfach zu erklären - er ist zwar mein Chef, aber halt nur weil er schon länger da ist - gewachsene Struktur in einem Kleinstbetrieb halt.

Gruß Dhana

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