Geschrieben von Anja B. am 10.11.2003, 21:11 Uhr |
Zwischenzeugnis in der Erziehungszeit
Hallo,
nachdem mich mein AG nach Ende der Erziehungszeit nicht mehr nehmen kann, benötige ich für die Bewerbungen ein Zwischenzeugnis.
Werden die Erziehungszeiten, bzw. der Erziehungsurlaub, dort genannt?
LG, Anja
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