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Geschrieben von Anja B. am 10.11.2003, 21:11 Uhr

Zwischenzeugnis in der Erziehungszeit

Hallo,
nachdem mich mein AG nach Ende der Erziehungszeit nicht mehr nehmen kann, benötige ich für die Bewerbungen ein Zwischenzeugnis.
Werden die Erziehungszeiten, bzw. der Erziehungsurlaub, dort genannt?
LG, Anja

 
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