Geschrieben von Dany1978 am 22.10.2004, 16:25 Uhr |
Wieviel Urlaub habe ich?
Hallo,
Renate hat recht. Du hast auch für die Zeit der MuSchu-Frist NACH der Geburt Urlaubsanspruch. Und wenn Du den Urlaub direkt nach dem Mutterschutz nimmst, entsteht für die Zeit des Urlaubs auch wieder ein Urlaubsanspruch. Bei mir war es damals 1 Tag, da ich mehr als 3 Wochen Resturlaub hatte. Bin erst danach in Elternzeit gegangen.
LG Daniela
- Wieviel Urlaub habe ich? - Grundgute 22.10.04, 13:18
- Re: Wieviel Urlaub habe ich? - RenateK 22.10.04, 13:33
- Re: Wieviel Urlaub habe ich? - Dany1978 22.10.04, 16:25
- Noch etwas genauer: - desireekk 22.10.04, 22:52
- Re: Wieviel Urlaub habe ich? - safrarja 23.10.04, 19:08
- Nicht ganz richtig... - desireekk 23.10.04, 19:18
- Re: Wieviel Urlaub habe ich? - Grundgute 25.10.04, 8:37
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