Baby und Job

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Geschrieben von Dany1978 am 22.10.2004, 16:25 Uhr

Wieviel Urlaub habe ich?

Hallo,

Renate hat recht. Du hast auch für die Zeit der MuSchu-Frist NACH der Geburt Urlaubsanspruch. Und wenn Du den Urlaub direkt nach dem Mutterschutz nimmst, entsteht für die Zeit des Urlaubs auch wieder ein Urlaubsanspruch. Bei mir war es damals 1 Tag, da ich mehr als 3 Wochen Resturlaub hatte. Bin erst danach in Elternzeit gegangen.

LG Daniela

 
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