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Geschrieben von mayaa am 15.02.2006, 10:28 Uhr

Wie lange Elternzeit bei Zeitvertrag?

Hallo, ich habe mal eine Frage vielleicht könnt Ihr mir Tipps geben.
Also: Ich bekomme im Juni Nachwuchs, im September oder Oktober möchte ich wieder arbeiten gehen, möglichst eine 2/5. Stelle. Problem ist, dass im Februar 2007 mein Arbeitsvertrag ausläuft. Die Chancen auf eine Verlängerung stehen recht gut, daher will ich auch nicht länger ganz zu Hause bleiben, denn natürlich wird nur verlängert, wenn ich im Februar auch arbeite. Jetzt weiß ich nicht, wie lange ich Elternzeit beantragen soll oder ob überhaupt. Bis zum Ende des aktuellen Vertrages oder darüber hinaus? Oder gar nicht und ab September Teilzeit beantragen? (Ich arbeite im öffentlichen Dienst, das ginge problemlos.) Wo lauern da evtl. Nachteile, von denen ich nichts ahne?

Ich werde demnächst einen Beratungstermin mit unserer Gleichstellungsbeauftragten ausmachen, aber vielleicht könnt Ihr mir auch schon was raten oder erzählen, wie Ihr es gemacht habt. Danke.

 
4 Antworten:

Auch öffentlicher Dienst, deshalb...

Antwort von Trini am 15.02.2006, 12:13 Uhr

habe ich bei beiden Kindern auch nur 1/2 Jahr Erziehungsurlaub genommen. Damals hätte ich auch IM Erziehungsurlaub 20 Stunden arbeiten können - hätte aber nix geändert.

Bin also nach jeweils 6 Monaten wieder gegangen und habe befristst Teilzeit beantragt. DAS habe ich nun gerade zum zweiten mal verlängert (mein Großer ist jetzt 9).

Vielleicht solltest Du für 4 (??) Monate Elternzeit nehmen und gleichzeitig mit dem EZ-Antrag auch den TZ-Antrag stellen.

Trini

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Ach das ist irgendwie verzwickt...

Antwort von mayaa am 15.02.2006, 14:24 Uhr

Danke erstmal. Ist ja noch die Frage, wenn ich Elternzeit bis zum Ende des Vertrags nehme und der dann verlängert wird, ob das irgendwelche Nachteile hat. Und was besser im Bezug auf diese Rentenpunkte ist, damit kenne ich mich irgendwie gar nicht aus...
Naja, habe gerade für nächste Woche einen Termin bei unserer Gleichstellungsbeauftragten, ich hoffe, da kann ich alles klären.

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Re: Ach das ist irgendwie verzwickt...

Antwort von rose33 am 15.02.2006, 19:56 Uhr

hallo maya,

du, ich bin in derselben situation wie du. mein voraussichtlicher et ist auch im juni und mein zeitvertrag läuft bis zum ende des jahres. ich habe das schon mit dem arbeitgeber geklärt, ich nehme 1 halbes jahr elternzeit und steige dann wieder halbtags ein. allerdings werde ich es vielleicht so händeln, dass, wenn es früher möglich ist, ich auch schon nach 4 monaten oder so teilzeit arbeite. mal sehen, ist ja auch vom kind abhängig, wie es einen braucht und so. wenn es pflegeleicht wird, ist die planung kein problem... wegen der rente würde ich mir nicht "soooooo den kopf machen" - denn, auf 1-2 monate weniger einzahlung kommt es nicht so an und ich denke (bin mir aber nicht sicher), dass die elternzeit angerechnet wird, bei der rentenkasse.

berichte doch mal, was die frauengleichstellungsbeauftragte sagte.

lg rose33

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Re: Wie lange Elternzeit bei Zeitvertrag?

Antwort von michou am 16.02.2006, 20:17 Uhr

hi..also ich arbeite auch im öffentlichen dienst mit zeitvertrag..der betriebsrat meinte zu mir ich könne nur elternzeit beantragen bis zum ende meines zeitvertrages, darüber hinaus ginge nicht..falls er verlängert wird muss man die ez auch verlängern lassen..arbeite in der ez 29 stunden/woche..liebe grüsse michou

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