Geschrieben von tinai am 09.08.2006, 19:17 Uhr |
Wie bei allen Angestellten
Gesetzlicher Mindesturlaub und unabdingbar sind 24 Werktage, das sind bei einer 5 Tage-Woche 20 Arbeitstage (immer 4 Wochen). Wer also nur einen Tag pro Woche arbeitet hat dann anteilig nur 4 Tage Urlaub (gibt auch wieder vier Wochen).
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibts auch, aber nach 6 Wochen nichts mehr, da gegenüber der KK bei einem Minijob noch keine Ansprüche entstehen.
Gruß Tina
- 400€-Job und Urlaub- Wer kennt sich aus? - luckyMadlen 09.08.06, 11:51
- Re: 400€-Job und Urlaub- Wer kennt sich aus? - Cornelia 09.08.06, 13:00
- Re: 400€-Job und Urlaub- Danke! - luckyMadlen 09.08.06, 13:52
- Re: 400€-Job und Urlaub- Danke! - meerli 09.08.06, 14:51
- Re: 400€-Job und Urlaub- Danke! - luckyMadlen 09.08.06, 13:52
- Wie bei allen Angestellten - tinai 09.08.06, 19:17
- Re: 400€-Job und Urlaub- Wer kennt sich aus? - Cornelia 09.08.06, 13:00