Baby und Job

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Geschrieben von tinai am 09.08.2006, 19:17 Uhr

Wie bei allen Angestellten

Gesetzlicher Mindesturlaub und unabdingbar sind 24 Werktage, das sind bei einer 5 Tage-Woche 20 Arbeitstage (immer 4 Wochen). Wer also nur einen Tag pro Woche arbeitet hat dann anteilig nur 4 Tage Urlaub (gibt auch wieder vier Wochen).

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibts auch, aber nach 6 Wochen nichts mehr, da gegenüber der KK bei einem Minijob noch keine Ansprüche entstehen.

Gruß Tina

 
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