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Geschrieben von *Ines* am 19.08.2003, 10:21 Uhr

wer kann mir helfen???????

hallo

komme gerade von meiner cheffin


also;

ich warte immer noch auf mein geld. es sollte am 1.ten überwiesen sein, ist es aber nicht da wurde ich auf den 15 vertröstet und nu? sie wissen noch nicht mal, ob es diesen monat noch kommt! ich finde das zum da geht man jedes wochenende 18 std arbeiten und sieht dafür noch nicht mal die kohle! das kann doch nicht wahr sein oder?

wie lange und muß man sich das überhaupt gefallen lassen? kann man in einem solchen fall fristlos kündigen?

ich habe keine lust, mir jedes we um die oren zu hauen und dann noch nicht mal geld dafür zu sehen! ich bin total fertig und runter mit den nerven. kann momentan noch nicht mal einkaufen. in diesem fall gut das wir schwiemu haben! die geht gleich für mich einkaufen.gut das wir sie haben. auch wenn ich oft schimpfe,....

so genug gejammert.

kann mir wer helfen??


lg
ines

 
2 Antworten:

Was steht denn in Deinem AV?

Antwort von Nicki_25 am 19.08.2003, 11:43 Uhr

In meinem Arbeitsvertrag steht, dass das Geld zum 1. überwiesen wird und das es in angekündigten Ausnahmefällen auch mal 14Tage später sein kann. Vielleicht gibt es in Deinen Vetrag auch solch Klausel?
Mir wurde auch schon mal ein AV angeboten, wo drin stand, dass es, wenn es der Firma schlecht geht, auch mal 6!Wochen dauern kann, bis die Kohle kommt. Den Vertrag habe ich aber nicht unterschrieben.

Wenn nichts im Vetrag steht, dann mach mal ordentlich Druck und lass Dir schon mal was bar geben, damit Du was in der Hand hast.

LG Nicki

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Re: Was steht denn in Deinem AV?

Antwort von tinai am 19.08.2003, 12:27 Uhr

Also nun würde ich vorschlagen, dass Du Dich erst einmal beruhigst.
Nein, das Arbeitsentgelt steht einem Zum Ende des Monats zu, für den es beansprucht wird.
Früher gab es das auch mal, zum 15. insbesondere bei Akkordlöhnen und Stundenlöhnern, weil diese eben Montasaktuell berechnet werden müssen/mussten im Gegensatz zu Gehältern.

Das alles kann aber bei Dir kein Grund sein! Schon für die Krankenkassenmeldungen und die Anmeldungen für die Lohnsteuer ist es zwingend erforderlich dass die Abrechnung zum 10. eines Monats fertig ist und zu diesem Zeitpunkt die Anmeldung auch bei den Kassen und dem FinAmt eingeht! Es sei denn, Sie haben Dich gar nicht richtig angemeldet, dann würde ich allerdings Rabatz machen.

Fristlose Kündigung..... Naja, willst Du die ARbeit machen oder ist es eh nur ein Job für Dich, wenn letzteres zutrifft, dann riskier es.

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