Baby und Job

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Geschrieben von Tanix am 20.03.2006, 13:56 Uhr

Wenn ich kündige - was kommt da auf mich zu?

Hallo Rubinchen,

wie das genau läuft, weiß ich nicht. Glaube, mich erinnern zu können, daß man drei Jahre lang 360 Tage gearbeitet haben muss, um ALG I zu bekommen.
Kann mich aber irren.

Soweit ich weiß, bekommst du bei ALG I 'ne Sperre rein, wenn du kündigst, weil du die Arbeitslosigkeit verschuldet hast. Bei ALG II kenn ich mich nicht so aus. Aber das ist doch auch für ehemalige Sozialhilfeempfänger - und die bekamen doch auch immer Geld, wenn kein Anspruch auf ALG bestand.

Kann sein, daß du Schwierigkeiten bekommst, wenn du umziehst und arbeitslos bist. Dann "liegst" du ja 'ner anderen Kommune "auf der Tasche" als der, in der du vorher durch deine Arbeit eingezahlt hast.
Am besten du machst dich mal bei der AA auf der Homepage schlau. Da müßte doch zu deinen Fragen was zu finden sein!

Wie weit bist du denn jetzt mit deiner Umzugsplanung?
Ich hab damals - Umzug vom Rheinland in den Berliner Raum - zuerst den Kita- bzw. Kindergartenplatz organisiert und mir dann in der Umgebung eine Wohnung gesucht. Hätte auch mit dem Job anfangen können, aber den hatte ich glücklicherweise schon in der Tasche.

Wünsche dir alles Gute und viel "Spaß" bei der Umzugsplanung!

LG Tina

 
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