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Geschrieben von xtine1979 am 05.01.2004, 8:35 Uhr

Welche Rechte hab ich wenn ich wieder arbeiten gehe? BITTE DRINGEND HILFE!

Hallöschen, ich hoffe hier kann mir eine(r) weiterhelfen.

Mein Sohn Luca ist jetzt 2,5 und wird im Juni 3 Jahre. Da ich 3 Jahre Erziehungsgeld beantragt habe, bin ich ja dann ab diesem Zeitpunkt darauf angewiesen wieder arbeiten zu gehen. Das hab ich auch vor. Allerdings fängt der Kindergarten bei uns erst im September an. Luca kann zwar im Juli und August zum "schnuppern" kommen, aber auch nicht ständig. D.h. ich muss entscheiden können, wann und wie oft ich arbeiten gehe.

Eine Bekannte von mir hat erzählt, dass ich dazu auch ein Recht habe. Mein Arbeitgeber (der mir gesetzlich verplichtet) meinen Arbeitsplatz die 3 Jahre freigehalten hat, muss auch auf meine Arbeitswünsche eingehen.

Kann mir dazu jemand näheres sagen oder eine Quelle nennen, bei der ich mir diese Rechte mal ausdrucken kann. Also ich meine so allgemeine Sachen, was ich nach dem Erziehungsurlaub für Rechte und Pflichten hab.

Das wäre ganz lieb.

Ich müsste das nämlich auch dringend wissen, da am 07.01.04 mit meinem Chef einen Termin habe, da wollen wir besprechen, wie ich mir das Ganze vorstelle.

Ich wäre also sehr froh, wenn ihr mir dringend Bescheid geben könntet.

Im voraus vielen Dank.

Liebe Grüße

Tine

 
3 Antworten:

Re: Welche Rechte hab ich wenn ich wieder arbeiten gehe? BITTE DRINGEND HILFE!

Antwort von Heike71 am 05.01.2004, 11:54 Uhr

Hallo,
dein Arbeitgeber muß sich nicht nach Dir richten, eher im Gegenteil. Er muß dir max 3 Jahre den Arbeitsplatz "freihalten" und darf dich frühestens 4 Monate nach Ende der Elternzeit kündigen, wenn er möchte. Das sind Deine Rechte, mehr haben wir Mütter nicht. Ist gibt noch eine kleine Ausnahme in größeren Betrieben mit Schichtarbeit, da kannst du unter Umständen dich von der Schichtarbeit entbinden lassen.

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Du hast eher Pflichten. Die Rechte sind kaum anders als vor dem EU

Antwort von tinai am 05.01.2004, 13:09 Uhr

Dein Recht ist es, dass Dir der AG den Arbeitsplatz 3 Jahre frei hält. Dann hast Du ein Recht darauf genau zu diesen Konditionen den Arbeitsplatz wieder anzutreten. Meist gibt es im AV aber einen Passus, der dem AG erlaubt, Dich auch auf anderen Plätzen einzusetzen, nur eine Gehaltsminderung darf damit nicht verbunden sein, da müsstest Du prüfen, was bei Dir drin steht.
Außerdem könnte es sein, dass Du ein Recht auf Teilzeit hast, dann musst Du Dich aber an die gesetzlichen Fristen halten. Auch beim Recht auf Teilzeit entscheidet nicht der Arbeitnehmer, wann er die Teilzeit leistet. Die Teilzeit muss also nicht zwingend zu Deinen Kindergartenzeiten passen, darauf gibt es kein Recht (evtl. Betriebsvereinbarung, da müsstest DU aber den Betriebsrat fragen).

Ein Tipp: Trete nicht zu fordernd auf, bemühe Dich um ein kooperatives Klima, schlage evtl. Kompromisse vor (so Du überhaupt kannst). Es gibt keine Garantie, dass er Dir dann entgegen kommt, aber wenn Du gleich mit der Tür ins Haus fällst, wird er auch eher auf Konfrontation gehen.
Viel Glück

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Vielleicht Tamu/Oma als Uebergangsloesung? o.T.

Antwort von berita am 05.01.2004, 18:10 Uhr

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