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Geschrieben von babyproject am 26.07.2004, 9:58 Uhr

weiss jemand von Euch da Bescheid?

hallo an alle! Also ich hab vor meinem Arbeitgeber so in der 11.SSW von meiner SS zu sagen, ich möchte dann nach einem halben Jahr wieder arbeiten, Teilzeit.
Was ist wenn der Arbeitgeber ablehnt?
Das vermute ich ganz stark da ich Exporleiterin in Vollzeit bin und viel reisen muss, das geht in Teilzeit nicht, ausserdem ist das Verhältnis zu einem meiner Chef nicht mehr unbedingt das beste :-( nun meine Frage: wenn mein Arbeitgeber die Teilzeitstelle ablehnt kann ich mich dann nach 6 Monaten arbeitslos melden?

 
8 Antworten:

Re: weiss jemand von Euch da Bescheid?

Antwort von tinai am 26.07.2004, 10:20 Uhr

Ja.

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Re: weiss jemand von Euch da Bescheid?

Antwort von HeiJak am 26.07.2004, 14:55 Uhr

Hallo,
meines Wissens darf der AG Dein Teilzeitgesuch quasi nicht ablehnen, sofern die Firma mehr als 15 Mitarbeiter hat. Das hört sich bei Dir danach an.
Du hast also einen Anspruch auf eine Teilzeitstelle, nicht jedoch auf Deine jetzige Stelle in Teilzeit! Auf jeden Fall muss Dir Dein AG eine vergleichbare Tätigkeit in Teilzeit anbieten. That's the law.

Ich selbst musste diesen Anspruch auch gegen einigen Widerstand durchsetzen (Mütter gehören nach Hause...). Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit, in einem anderen Bereich zu arbeiten, und damit gleichzeitig das Problem des nicht ganz so tollen Chef-Verhältnisses zu lösen?

Gruss, Johanna

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Re: weiss jemand von Euch da Bescheid?

Antwort von babyproject am 26.07.2004, 15:51 Uhr

hallo Johanna,ja wir haben 70 Beschäftigte und ich bin auch schon 9,5 Jahre in der Firma, ich denke wenn werden sie mich schon wieder an meiner Stelle einsetzen in Teilzeit weil niemand anders bei uns die Sprachkenntnisse hat. Dürfen die mir das Gehalt kürzen wenn sie mich angenommen eine andere Tätigkeit machen lassen?
Als ich mit Sohnemann ss war gabs dieses Recht noch nicht, hab das heut erst durch Recherche im I-net mitgekriegt schäm :-)

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Re: weiss jemand von Euch da Bescheid?

Antwort von HeiJak am 26.07.2004, 16:09 Uhr

Hm, also normalerweise orientiert sich das Teilzeit-Gehalt am "normalen" Vollzeitgehalt. Eben anteilig entsprechend Deiner Wochenarbeitszeit. Ich mach ja eigentlich auch nicht meinen alten Job, aber gehaltlich hat sich zum Glück nichts geändert.
Ich bin aber kein Personaler, also lieber noch mal in Deiner Personalabteilung nachfragen, wie das so geregelt ist. Wir sind ein Riesenladen mit über 30.000 Leuten. Könnte mir vorstellen, dass bei Mittelständlern die Uhren schon noch anders ticken...

Gruss, Johanna

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Re: Betriebsablaufstörungen

Antwort von Benedikte am 26.07.2004, 16:28 Uhr

also, ganmz so einfach wie heikaj schreibt, ist es nicht. Du hast unter bestimmten Voraussetzungen dann einen anspruch auf teilzeit, wenn dem keine Betriebsablaufstörungen entgegenstehen- sprich, wenn der betrieb deine Teilzeit problemlos verkraften kann.Deshalb ist in einem großen Betrieb die Teilzeit kaum zu versagen, in einem kleinen Betrieb aber schon.Denn wenn in Deinem Betrieb nunmal nur eine Exportleiterin derezit gebraucht wird, kannst Du nicht verlangen, dass sie Dir eine andere Stelle " schaffen".Und wenn Du das wirklich nicht mehr machen kannst ( warum eigentlich, zu viele reisen oder so?), sieht es schon schwierig aus.Also ich würde da nochmal ganz in Ruhe nach einer Lösung suchen- so wie Du die Sache beschreibst, kannst du nicht auftrumpfen.

Benedikte

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Re: Betriebsablaufstörungen

Antwort von babyproject am 27.07.2004, 8:24 Uhr

hallo weisst Du zufällig was dann ist wenn sie mir die Teilzeit verweigern?
Prinzipiell geht das denn ich habe nach meinem Sohn auch Teilzeit gearbeitet, aber sollten sie es ablehnen, steht mir dann bei Kündigung eine Abfindung zu und kann ich mich arbeitslos melden?

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Re: wenn Du selber kündigst,

Antwort von Benedikte am 27.07.2004, 9:28 Uhr

kriegst Du keine Abfindung.Für eine Abfindung muss der AG Dir kündigen und zwar eher unrechtmäßig und dann erhältst Du finanzielle Kompensation für den verlust des sozialen Besitzstandes- also Arbeotsplatzverlust.Wenn Du selber kündigst, kannst Du Dich natürlich arbeitslos/ arbeitssuchend melden- aber ich weiss nicht, ob Du eine Sperre bekommst. Dann weiss ich nicht, wiehoch das ALG ist, weil Du für die Zukunft ja nur Teilzeit suchst. Und nach den neuen Gesetzen kriegt man m.W. nur ein Jahr ordentliches ALG und dann nur noch bei bedürftigkeit Hartz 4, also Sozialhilfesatz. Damit würdest Du im schlimmsten Fall viel verlieren.aber Du könntest Dioch natürlich arbeitslos melden- das ist niocht das Problem.

Von daher : Erst mit Firma über arbeitsplatz in teilzeit verhandeln- Im Hinterkopf haben, dass Deine Position nicht die stärkste ist.
Wenn es keine Lösung gibt, sollen die Dich kündigen. Versuche auszuhandeln, dass die Dir eine abfindung geben, vielleicht unterschwellig drohen, dass Du auf teilzeit klgen würdest oder so- aber vorsichtig. Für Dich ist die Kündigung durch die besser, weil Du dann keine Sperre kriegst und vielleicht sogar Vollzeitarbeitslosengeld kriegst ( Gefahr der vermittlung ist ja derezit recht gering).
Also, das beste wäre wirklich, wenn sie Dir- wie beim ersten Mal, darauf solltest Du verweisen, denn das zeigt ja, dass es möglich ist- einen teilzeitplatz anbieten.

Viel Erfolg, benedikte

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Re: wenn Du selber kündigst,

Antwort von babyproject am 27.07.2004, 10:32 Uhr

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort, natürlich werd ich niemals von mir aus kündigen wieso auch?Ich bin nun 10 Jahre in der Firma und wenn das nicht klappt mit Teilzeit werd ich auf mein Recht hinweisen und eventuell klagen. Sollten sie mir keine Teilzeit geben können aus welchen Gründen auch immer dann solln sie mir kündigen. Hab vor nach dem Mutterschutz ein halbes Jahr Elternzeit zu nehmen und dann wieder zu arbeiten

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