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Geschrieben von u_hoernchen am 14.12.2005, 20:30 Uhr

was soll das denn`?

Hatte nicht die frisch installierte BUndesregierung groß getönt, dass sie die Kosten für Kinderbetreuung von der STeuer absetzbar machen will? Jetzt les ich gerade, dass sie das bis zu der unglaublichen Höhe von 1.000 EUR im JAHR einführen will. Äh, wenn ich richtig informiert bin, dann ist das WENIGER als bisher, oder? Was denken die sich eigentlich dabei? Dass damit mehr Arbeitsplätze in sogen. haushaltsnahen Dienstleistungsbereichen geschaffen werdne (bzw. aus der Schwarzarbeit herausgeholt werden?)Und dass dadurch MEHR Mütter berufstätig werden und so alle die Sozial- und Steuersysteme in D finanziell füttern? SO bestimmt nicht... ach ja, und HANDWERKER-Rechnungen sollen bis 3.000 EUR absetzbar sein... ich glaub, ich mach meine Kinderfrau zur Handwerkerin.

Ich reg mich glaub ich nur noch auf!!!

Ulrike,bei der 1.000 EUR nicht mal für einen MONAT reichen!

 
13 Antworten:

Der reine Hohn

Antwort von tinai am 15.12.2005, 10:43 Uhr

ich habe es gerade nachgelesen auf spiegel-online:

Konkret sieht der Gesetzentwurf der Zeitung zufolge vor, dass berufstätige Eltern künftig Kinderbetreuungskosten ohne Einschränkungen bis zu einem Betrag von 1000 Euro steuerlich absetzen können. Gleichzeitig entfalle aber die bisherige Regelung, nach der maximal 1500 Euro absetzen könne, wer mehr als 1548 Euro für Kinderbetreuung ausgebe.

Wer weniger ausgab, konnte zwar bislang nichts absetzen, in der Praxis kam aber diese Summe regelmäßig schnell zusammen. Unter dem Strich würde die Neuregelung also bedeuten, dass viele Familien in Zukunft 500 Euro weniger steuerlich geltend machen könnten als heute.

Nach Informationen der Zeitung ist die Verschlechterung der Grund dafür, dass Familienpolitiker von Union und SPD eine Verschiebung des eigentlich für heute geplanten Kabinettsbeschlusses über den Gesetzentwurf auf kommende Woche durchgesetzt haben. Bis dahin wollten die Familienpolitiker, allen voran Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU), dafür sorgen, dass es nicht zu einer Verschlechterung komme.

Einen Streitpunkt hat von der Leyen im Vorfeld der Beratungen schon ausgeräumt. Zunächst hatte sie geplant, als Grundlage für die Berechnung des Elterngelds den Mittelwert des gemeinsamen Haushaltseinkommens zu veranschlagen. SPD-Politiker hatten jedoch moniert, dass die klassische Rollenverteilung dadurch begünstigt worden wäre - dann nämlich, wenn er viel und sie wenig verdient, und das Elterngeld dann möglicherweise höher als ihr ursprünglicher Verdienst wäre. Jetzt soll das gemeinsame Familieneinkommen nur bei "kleinen Einkommen" zugrunde gelegt werden, "damit diese Familien ein angemessenes Mindestelterngeld erhalten". Ab einer bestimmten Grenze dann gebe es Elterngeld als Lohnersatz für den betreuenden Elternteil.



Zitat-Ende

War nicht die Rede davon, dass gerade mehr Akademikerinnen Kinder bekommen sollen? Waren es nicht überproportional die, die relativ gut verdienten? Glaubt irgendwer, dass die diesen faulen Kompromiss nicht bemerken?

Die sollen sich ihr Eltern-zuHausebleibe-Geld in die Haare schmieren und lieber die Kinderbetreuung für unter 3-jährige (wegen mir nicht für 0-3, aber ab 1 Jahr) sinnvoll ausbauen.

Gruß Tina

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PS:

Antwort von tinai am 15.12.2005, 10:45 Uhr

Der hohe Betrag bei den Handwerkern soll Schwarzarbeit verhindern - ich glaube nicht daran, dass das klappt.

Aber Häuser richten und Handwerker beschäftigen ist offensichtlich eine volkswirtschaftlich wichtigere Aufgabe als Kinder zu betreuen.

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Schwarzarbeit...

Antwort von u_hoernchen am 15.12.2005, 12:56 Uhr

.. gibts ja auch gar nicht bei der Kinderbetreuung, oder? *ironieoff*

Und wenn ich jetzt mal schnell mein Excel anwerfe und 1000 EUR durch 12 Monate teile (im Kopf wegen Stilldemenz grade nicht möglich...), dann komme ich auf einen monatlichen Betrag, der meines Wissens auch die Kosten für eine ganz normale Tagesmutter übersteigt. Und da ja unsere Kita-Öffnungszeiten so wahnsinnig arbeitnehmerfreundlich sind, wird ja auch jede nicht gut verdienende Verkäuferin etc., die auf eine Tagesmutter angewiesen ist, benachteiligt, und nicht nur die berühmten Besserverdienenden. Zum Glück ist aber noch ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig, in dem genau diese Frage geregelt werden soll... ob nämlich Kinderbetreuungskosten zu den Erwerbsnebenkosten oder so ähnlich gehören. Also werden wir weiterhin gegen jeden Steuerbescheid Einspruch erheben und hoffen, dass das BVG klarer sieht als unsere Politik...

Ich glaube nämlich, dass durchaus ein positiver finanzieller Effekt auf die Haushalte entstehen könnte, wenn man die Kinderbetreuungskosten absetzbar macht: 1. ok, ich zahl weniger Steuern.
2. aber dafür geh ich arbeiten, zahlen Steuern und Sozialabgaben
3. meine Kinderfrau auch. und alle auch, die bisher schwarz angestellt waren, das aber bestimmt nicht bleiben werden, weil deren ARbeitgeber ja auch was von der Steuer haben wollen (und Du kannst mir glauben: von den Kinderfrauen etc. die ich kenne, arbeitet die Mehrzahl zumindest teilweise schwarz!).

So, jetzt hab ich mich wieder abgeregt... ich überleg nur noch, ob ich der guten Frau von der Leyen mal ein nettes Email schreiben soll..

Ulrike

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Re: was soll das denn`?

Antwort von krissie am 15.12.2005, 13:06 Uhr

Ich finde das auch wirklich Hohn! Ich habe gerade schon eine Mail geschrieben an eine Bundestagsabgeordnete, die Sprecherin für den enstprechenden Ausschuss ist. Das sollten vielleicht mehr Eltern machen. Wir sind immerhin auch Wähler.
LG Kristina

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Re: Schwarzarbeit...

Antwort von Kalogo am 15.12.2005, 14:53 Uhr

Genau, Ulrike !

Oben auf eine Frage habe ich ja geschrieben, daß unsere Kinderbetreuung fest angestellt ist, sozialversicherungspflichtig und steuerpflichtig. Als Unternehmen müßte ich diese Kosten nicht vom versteuerten Einkommen bezahlen; natürlich nicht. Warum als Privatperson ? Früher konnte man solche Kosten i.H.v. 18.000 DM bei der Steuer geltend machen, was als "Dienstmädchenprivileg" angesehen und daher wieder abgeschafft wurde - Quatsch ! Der Arbeitsplatz ist einer wie jeder andere auch. Und : Man zahlt ja immerhin Steuern und macht nicht wie manches Unternehmen aus den Verlusten eines Jahres noch einen Verlustvortrag für's nächste Jahr, das dann wieder steuerfrei bleibt ...

Für die Kosten einer Tagesmutter gilt das natürlich ebenso. Die muß ihre Einkünfte schließlich auch versteuern. Das rechnet sich für den Staat so richtig : Bezahlt wird vom versteuerten Einkommen, das dann erneut versteuert wird und jemand fällt ggf. aus der Arbeitslosenstatistik heraus und braucht keine staatliche Unterstützung...

Da rege ich mich mit auf und habe eine gewisses (ehem, nur ein gewisses) Verständnis für diejenigen, die Kinderbetreuung und/oder Haushaltshilfe schwarz beschäftigen.

An Frau von der Leyen bitte auch von mir mitunterschreiben ;-)

Gruß Julia

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Re: was soll das denn`?

Antwort von u_hoernchen am 15.12.2005, 19:56 Uhr

.. na, dann reich doch mal die email von der Dame rüber...

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ich noch mal...mein Mail an frau Griese...

Antwort von u_hoernchen am 15.12.2005, 20:12 Uhr

Sehr geehrte Frau Griese,
als ich nach dem Zustandekommen des Koalitionsvertrages gerüchteweise erfahren hatte, dass die neue Bundesregierung die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten verbessern möchte, habe ich mich sehr gefreut. Diese Freude hat sich gestern in nichts aufgelöst, als ich aus den Medien erfahren habe, dass man zukünftig doch ganze 1.000 EUR im Jahr geltend machen können soll. Zwar soll die bisherige Mindestgrenze von gut 1.800 EUR wegfallen, aber der Gesamtbetrag, der abgesetzt werden könnte, ist von 1.500 auf 1.000 gefallen. Schön, dass SIe jetzt zumindest dafür kämpfen wollen, dass zumindest niemand schlechter gestellt wird.
ABER: wie weit glauben Sie kommt man als berufstätige Eltern mit 1.500 EUR Kinderbetreuungskosten im Jahr? Ich kann Ihnen sagen: nicht einmal 5 Monate Kindergarten für unseren Großen oder alternativ nicht einmal einen Monat für unsere Kinderfrau. Wir gehören nämlich zu den Dummen, die ihre Kinderfrau nicht nur angemeldet haben, sondern auch sozialversichern und Steuern für sie abführen. Nun mögen Sie richtigerweise einwenden, wenn wir uns eine so teure Kinderfrau leisten können, dann gehören wir sicherlich zu den sogenannten Besserverdienern. Aber auch die Besserverdienenden beschäftigen Kinderfrauen, ich glaube aber nicht, dass die Mehrzahl es wie wir nicht "schwarz" macht. Ich bin sicher, dass eine große Anzahl von Beschäftigungsverhältnissen aus der Schwarzarbeit in normale Arbeit überführt werden würde (mit entsprechenden Geldflüssen für Finanzämter und Sozialversicherungsträger), wenn die Kosten steuerlich geltend gemacht werden könnten. Und ich glaube, dass dann auch wieder mehr Akademikerinnen (früher) berufstätig werden würden. Beides hätte m.E. enorme Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, und zwar mehr Zu- als Abflüsse!
Aber noch einmal zurück zu Ihrer Argumentation, nur die schlechterverdienenden sollten besser gestellt werden: auch schlechter verdienende kommen mit 1.500 EUR Kinderbetreuungskosten im Jahr nicht weit! Eine gute Tagesmutter, die oft notwendige Flexibilität mitbringt, kostet um die 3-400 EUR im MONAT. GGf. günstigere Kindertageseinrichtungen sind entweder nicht vorhande oder in der Regel nicht flexibel genug, um Müttern das Arbeiten wieder zu ermöglichen!

Ich möchte Sie hiermit also auffordern, sich in Ihrem Ausschuß dafür einzusetzen, dass es für Kinderbetreuungskosten generell keine steuerliche Höchstgrenze bei der Absetzbarkeit gibt, solange entsprechende Nachweise erbracht werden.

Und noch etwas: nicht mehr komisch finde ich dann, dass Handwerkerrechnungen bis zur Höhe von 3.000 EUR geltend gemacht werden können sollen. Wo bleibt denn da die Verhältnismäßigkeit? Und die Begründung mit der Schwarzarbeit, die kann wie oben schon erwähnt, auf Kinderbetreuung durchaus ausgeweitet werden!

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Goeldel
Akademikerin und zweifache Mutter, berufstätig in Teilzeit

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Die eMail-Adresse von der Fr. Giese fehlt noch ... o.T.

Antwort von KarinF am 15.12.2005, 20:38 Uhr

o.T.

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Ich sehe das etwas anders....

Antwort von kevome* am 16.12.2005, 11:24 Uhr

Also ich sehe es schon als Verbesserung, dass man zukünftig ab dem 1. Euro die Betreuungskosten steuerlich absetzen kann. Dadurch werden endlich mal alle gefördert und nicht nur die, die sich die teure Kinderfrau lesiten. Nein auch der normale KiTa-Platz kann endlich steuerlich geltend gemacht werden.

Ich fand es bei der alten Regelung nämlich ziemlich ungerecht, dass man erst über gut 1500 Euro kommen mußte, bevor überhaupt etwas abgesetzt werden konnt. Um die alten 1500 Euro absetzen zu können, mußte man schon über 3000 Euro pro Kind an Betreungskosten haben. Und bitte, wer hat das schon.

Meine Ganztagsplätze (6.30 bis 17.30) kosten zumindest 125 Euro pro Kind. Ist es nicht insgesamt gerechter, wenn alle Eltern zumindest einen Teil der Betreuungskosten steuerlich geltend machen können, und nicht nur die Luxusbetreuung gefördert wird? Ich finde ja und freue mich über die Änderung.

Klar wäre eine uneingeschränkte oder höhere Abzugsfähigkeit besser. Aber wenn ich davon ausgehe, dass gespart werden muss, dann sehe ich diese Änderung trotz allem als einen Schritt in die richtige Richtung.

Gruß Kerstin

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Da sind wir wohl alle Deiner Meinung

Antwort von tinai am 16.12.2005, 13:07 Uhr

Aber es ging darum, dass die Situation verbessert werden sollte und davon kann die Rede nicht sein.

Wenn Du für einen Ganztagesplatz 125 Euro ausgibst, herzlichen Glückwunsch, um über die 1563Euro, die jetzt gültig sind, zu kommen, brauche ich nicht eine Kinderfrau zu engagieren, da reicht der Ganztagesplatz locker, auch um die Absetzbarkeit voll auszuschöpfen.

Auch Au Pair-Kosten sind weit darüber.

Warum sind Kinderbetreuungskosten nicht angemessen abzusetzen? Warum wird die Beschäftigung einer Erzieherin im Privathaushalt anders behandelt als in einer Kita? Das macht keinen Sinn und vor allem führt es zu enormer Schwarzarbeit und die ist ein Problem in D!

Naja, und die dreifache Höhe bei Handwerkern ist der richtige Hohn! Wer gibt als Normalsterblicher pro Jahr in einer Mietwohnung 3000 Euro für Handwerker aus?

Wir liegen alle dicht beieinander.

Ich bin auch der Meinung, dass die Absetzbarkeit ab dem 1. Euro gelten sollte, aber dann wenigstens noch in alter Höhe (da kämst Du mit Deinen 125Euro auch direkt rein).

Gruß tina

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Antwort frau Griese

Antwort von krissie am 16.12.2005, 20:23 Uhr

DAs war eben jene Frau Griese, kerstin.griese@bundestag.de .
Sie hat auch schon geantwortet:

Sehr geehrte Frau ...,

vielen Dank für Ihre Email. Ich freue mich, dass es im Moment eine sehr
lebhafte Debatte um das Thema Kinderbetreuung gibt und Ihre Reaktion
zeigt mir, wie wichtig das Thema in der Gesellschaft wahrgenommen wird.
Sie haben mich anscheinend missverstanden, denn ich setze mich gerade
sehr intensiv dafür ein, die steuerliche Absetzbarkeit von
Kinderbetreuungskosten zu erweitern.

Deshalb einiges zum Hintergrund: Erstmals eingeführt wurde die
Möglichkeit, Erziehungs- und Betreuungskosten von der Steuer abzusetzen,
von der ehemaligen SPD-Familienministerin Christine Bergmann. Seitdem
können neben einem Freibetrag in der Höhe von 1548 Euro, der allen
Eltern zusteht, darüber hinausgehende 1500 Euro berufsbedingte
Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Jetzt haben wir im Koalitionsvertrag niedergeschrieben, dass die
nachgewiesenen Betreuungskosten berufstätiger Eltern schon ab dem ersten
Euro absetzbar sein sollen. Diese Vereinbarung stammt aus dem
SPD-Wahlprogramm und war mir sehr wichtig, weil dadurch auch
Geringverdiener und viele allein Erziehende davon profitieren. Jetzt
geht es um die genauen Details. Klar ist bereits, dass künftig die
Betreuungskosten bei der Steuererklärung nicht mehr im Bogen „Kinder“
eingetragen werden, sondern sie gelten wie Geschäftsessen als
Werbungskosten. Dieser Systemwechsel im Steuerrecht kommt einer kleinen
Revolution zu Gunsten der Familien gleich.

Die erste Vorlage des Finanzministeriums sah vor, dass die steuerliche
Absetzbarkeit auf 1000 Euro begrenzt werden soll. Dies ist nicht meine
Auffassung, und ich habe dies öffentlich gesagt. Unter anderem die
Rheinische Post hat meine Forderung, es sollen 1500 Euro absetzbar sein,
gemeldet. Sicherlich habe ich Verständnis für die haushaltspolitischen
Notlagen der Regierung. Gleichzeitig bin ich aber der festen
Überzeugung, dass keine Familien schlechter gestellt werden darf. Wenn
der vorgesehene Betrag auf 1500 Euro erhöht würde und der Freibetrag von
1548 Euro bleibt, dann wird es keine Schlechterstellung geben.

Ich weiß, dass bislang nur Eltern mit mehr als 3000 Euro
Betreuungskosten in den Genuss der vollständigen Summe kamen. Das
betrifft aber nicht nur Spitzenverdiener. Denn eine verlässliche und
qualitativ gute Kinderbetreuung kostet oft sehr viel Geld.

Deswegen werde ich mich sowohl gegenüber dem Finanzministerium als auch
bei den Beratungen im Bundestag dafür einsetzen, dass berufsbedingte
Betreuungskosten bis zu 1500 Euro steuerlich geltend gemacht werden können.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Weihnachtsfest und alles
Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese

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Re: Da sind wir wohl alle Deiner Meinung

Antwort von krissie am 16.12.2005, 20:25 Uhr

GEnau, ab dem ersten Euro, aber mindestens in alter Höhe (also 1500 euro), besser wäre es in voller Höhe.
LG KRistina

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Sieht nicht gut aus

Antwort von Grizabella am 20.12.2005, 11:32 Uhr

Da werden sie wohl dran festhalten.

Steinbrück verlangt Ausgabendisziplin
Finanzminister Peer Steinbrück ist auch kurz vor Weihnachten nicht in Spendierlaune: Der SPD-Politiker forderte seine Kabinettskollegen auf, keine weiteren teuren Wünsche zu äußern. Seine Mahnung richtet sich besonders an Familienministerin Ursula von der Leyen.

Der eiserne Peer
Der eiserne Peer

"Es ist mein Rat, mit öffentlichen Vorschlägen sich zurückzuhalten", sagte Steinbrück am Dienstagmorgen im ZDF. Wer mehr Geld wolle, müsse auch eine Gegenfinanzierung vorschlagen. "Vor Weihnachten darf man Wunschzettel ausfüllen, aber nach Weihnachten muss alles beschlossen werden."

Via "Bild"-Zeitung hatte Steinbrück zuvor bereits den Wunsch von Familienministerin von der Leyen (CDU) nach einer höheren Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten zurückgewiesen. Nach Angaben aus Regierungskreisen strebt von der Leyen einen Betrag von mindestens 1500 Euro an. Der CDU-Politikerin wolle damit erreichen, dass auch Besserverdienende von der Neuerung profitierten. Ihr Vorschlag würde den Staat einen dreistelligen Millionenbetrag kosten.

Steinbrück hält dagegen 1000 Euro als Obergrenze für ausreichend. Davon würden nach seinen Angaben bis zu 1,7 Millionen Familien profitieren - drei Mal so viele wie bisher. In den Genuss kämen vor allem "Familien mit kleinen und mittleren Einkommen und Alleinerziehende", betonte er - und machte damit die kleinen, aber feinen Unteschiede von SPD und CDU ind er großen Koalition klar.

ftd.de, 07:36 Uhr
© 2005 Financial Times Deutschland, © Illustration: AP

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