Baby und Job

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Geschrieben von Sunny1973 am 03.06.2003, 15:29 Uhr

was kann ich beantragen

Hallo Kea,

Du kannst es u. U. noch mit Wohngeld versuchen?!

Was den Unterhalt für's Kind angeht, würde ich das über das Amt laufen lassen, denn SOLLTET Ihr Euch trennen (was ja immer vorkommen kann, vorallem, wenn der Stress mit dem Baby nachher kommt), bin ich der Meinung, dass das Amt dann nicht mehr "Vorauskasse" leistet und das Geld vom KV (Kindsvater)wieder eintreibt. Ich kann mich aber auch täuschen, da solltest Du noch mal beim Amt nachfragen.

Natürlich bekommst Du kein ALG (Arbeitslosengeld), denn Du bist ja "nicht vermittelbar" (Du willst ja nicht arbeiten, oder?). ALG bekommt man nur, wenn man einen Job sucht.

Liebe Grüsse
Sunny

 
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