Baby und Job

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Geschrieben von desireekk am 28.08.2004, 17:32 Uhr

Während Mutterschutz arbeiten

Ich hab damals sinngemäß geschrieben:

hiermit erkläre ich ausdrücklich, auf den Vorgeburtlichen Mutterschutz ab dem xx.xx.xxxx zu verzichten.

Diese Erklärung kann ich jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen.

mfg



Viele Grüße

Désirée

P. S. hab ich zwei Mal gemacht :-)))

 
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