Baby und Job

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Geschrieben von tinai am 19.08.2005, 18:34 Uhr

Viele Frage

Jetzt bist Du ein Jahr in Erziehungszeit, das hei´ßt, Dein ARbeitsvertrag ruht. Bei der der Sozialversicherung wird eine "SV-Unterbrechung" gemeldet.

Gehalt gibts natürlich auch keins, aber vielleicht Erziehungsgeld.

 
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