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Geschrieben von maibine am 06.12.2005, 14:34 Uhr

Verlust Baby = Verlust Ganztagsstelle?

Hallo,
in diesem Forum habe ich zwar bisher nur einen Beitrag geschrieben, aber ich hoffe, ihr gebt mir trotzdem Tipps...
Morgen werde ich mit meinem Chef darüber reden, wie es während meines MuSchu ab Mitte April weiter gehen soll. Ich möchte zwar nach dem MuSchu plus Resturlaub wieder arbeiten, allerdings erst einmal nur 15 Std./Woche. Also muss eine neue Kraft eingestellt werden, die ich dann noch einarbeiten muss. Nun schoß mir der Gedanke durch den Kopf: Was ist, wenn ich z. B. eine Totgeburt erleide? Muss mein Arbeitgeber mich danach wieder Vollzeit beschäftigen oder habe ich dann Baby und Ganztagsstelle verloren? Wie löse ich das am Besten? Erziehungsurlaub für drei Jahre beantragen und in dieser Zeit Teilzeit arbeiten wollen? Was würde das für die Person bedeuten, die zusätzlich eingestellt wird? Müsste man sie schon bei der Einstellung darauf hinweisen?
Ich hoffe, ihr versteht was ich meine und findet meine Gedanken nicht ganz zu abgedreht... Aber man hört ja immer wieder von diesen Horrorgeschichten.
Vielen Dank schon mal an alle, die mir antworten.
Sabine

 
4 Antworten:

Re: Verlust Baby = Verlust Ganztagsstelle?

Antwort von Kalogo am 06.12.2005, 15:36 Uhr

Hallo Sabine,

wenn Du unabhängig vom Kind einen neuen Vertrag schließt, der für Dich Teilzeit vorsieht, würdest Du Deine Vollzeitstelle endgültig aufgeben und eine Rückkehr irgendwann auf Vollzeit wäre vom Arbeitgeber abhängig.

Das ist unüblich und auch nicht zu empfehlen. Deine Überlegung beinhaltet exakt das, was während des Erziehungsurlaubs möglich ist : Teilzeitbeschäftigung. Du sagst ja auch : "erst einmal nur 15 Std./Woche"; dann kannst Du nach der Elternzeit wieder Vollzeit arbeiten. Ob der Arbeitgeber eine Ersatzkraft befristet oder fest anstellt, muß er selbst entscheiden. Es ist nett, daß Du Dir darüber Gedanken machst, aber wie Dein Chef mit der anderen Kraft zurechkommt, ist wirklich sein "Problem".

In dem Fall würde die Elternzeit übrigens 3 Wochen nach Tod des Kindes enden. Fieses Thema ... es geht bestimmt alles gut !!
Gruß Julia

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Re: Verlust Baby = Verlust Ganztagsstelle?

Antwort von Ina_Bina am 07.12.2005, 10:38 Uhr

Ich habe im April eine Totgeburt erlitten. Alos erstmal hast du deinen Normalen Mutterschutz. Bei mir war die Geburt 5 1/2 Wochen vor dem errechneten Termin und mein Mutterschutz wurde, wie bei Früchen, auf 12 Wochen angelegt.

Danach bin ich in Teilzeit gewechselt. War kein Problem. Ich denke auch das du dann deinen ganz normalen Arbeitsplatz wieder aufnehmen kannst.

Vielleicht hat dir das ein wenig geholfen.

LG Ina

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Re: Verlust Baby = Verlust Ganztagsstelle?

Antwort von cats_mone am 07.12.2005, 19:04 Uhr

er muß dich wieder einstellen.
Aber sag mal machst Du dir wirklich Gedanken was wäre wenn Du eine Totgeburt erleiden würdest?
Ich meine es ist nicht wirklich gut sich während der SS darüber zu sorgen.
Lieber immer schön positiv denken.
Ich muß dazu sagen das ich 2003 in der 35 SSW eine Totgeburt erlitten habe hätte mir aber während der SSWdarüber nie Gedanken gemacht,ist ja auch kein schönes Thema, sicher kann immer was passieren aber mach Dir lieber gute Gedanken.
Naja jedenfalls habe ich im Februar mein Kind verloren und bin im April wieder zu selben Konditionen arbeiten gegangen.

Gruß Monique mit Helena fast 6 Monate

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Re: Verlust Baby = Verlust Ganztagsstelle?

Antwort von maibine am 08.12.2005, 8:17 Uhr

Es ist nicht so, dass ich ständig an sowas denke. Aber diese Gedanken kommen schon. Dafür liest und hört man zuviel von solchen Dingen...

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