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Geschrieben von Kriegerin am 22.07.2003, 9:37 Uhr

Verbeamtung auf zeit-elternzeit-Krankenversicherung.. HILFE!

hülfe, ich hab kein überblick!

also: ich bin verbeamtet auf zeit bis zum 31.3.2005.
unser kind kommt im september 2003. ich hab vor 3 jahre daheim zu bleiben, komme also über das ende der verbeamtung hinaus.
vermutlich wird mein chef die verbeamtung nicht verlängern-dann bin ich also.. arbeitslos? hausfrau?

hmm.
ich bin zzt privat krankenversichert, da man ja 50 beihilfe bekommt,
wenn die beamtung endet, endet auch der beihilfe anspruch. muß ich dann ja nachversichern.. in der pkv wirds grausam teuer..oder? mein mann ist auch privat- also nix familienversicherung.

soll ich in die gesetzliche gehn?

ach ja. noch was.. velrängert sich mein beihilfeanspruch um die zeit des erziehungsurlaubs? irgendwer hat mir das mal erzählt.

ich hoff mir kann jemand helfen.

Danke
Stef
öhm

 
4 Antworten:

Re: Verbeamtung auf zeit-elternzeit-Krankenversicherung.. HILFE!

Antwort von KaMeKai am 22.07.2003, 16:05 Uhr

Hallo,
das ist ein ziemliches Problem, was da auf Dich zukommt. Du bist nicht arbeitslos, wenn das Beamtenverhältnis endet, weil Du keine Ansprüche nach dem AFG hast, arbeitssuchend meldest Du Dich, bekommst aber kein AlG.
Du wirst Dich privat krankenversichern müssen, das Kind übrigens auch. Wenn Du in den letzten 3 Jahren 12 Monate gesetzlich versichert warst, kannst Du Dich freiwillig in der gesetzlichen KV versichern. Das Gehalt Deines Mannes wird dann bei der Berechnung zugrundegelegt. Wegen der Beihilfe, ruf bei der Beihilfestelle an. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich der Anspruch verlängert, wenn das Beamtenverhältnis endet.
LG
Kathrin

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Re: Verbeamtung auf zeit-elternzeit-Krankenversicherung.. HILFE!

Antwort von Kriegerin am 22.07.2003, 17:41 Uhr

hab vielen dank, das alles klingt ja nicht allzu positiv....:-/

warum hab ich dann eigentlich keinen anspruch auf alg???

hmmm.. interessante frage....

verhungern muß ich ja nicht, denn ich werd selbständig teilzeitig etwas tun. und mein mann verdient ja..
aber schon ein komisches gefühl..


danke dir
Stef

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Du hast keinen Anspruch auf AlG, weil Du als Beamtin nicht in die Versicherung einbezahlt hast

Antwort von KaMeKai am 23.07.2003, 7:41 Uhr

sdf

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Re: Verbeamtung auf zeit-elternzeit-Krankenversicherung.. HILFE!

Antwort von paulita am 23.07.2003, 21:52 Uhr

liebe stef

ich bin auch auf zeit verbeamtet und privat versichert. nach dem auslaufen der stelle kriegt man - logisch! - kein alg, weil man während der beamtenzeit nichst eingezahlt hat, der arbeitgeber auch nicht. man kriegt aber nach auslaufen der stelle ein übergangsgeld: so viele monate volles gehalt wie jahre, die man als beamter gearbeitet hat. zumindest ist das bei mir so.
du kannst auch freiwillig in der gesetzlichen krankenversicherung bleiben, aber das ist VIEL teurer. allerdings auch VIEL solidarischer als die private. wie genau die modalitäten sind, um als arbeitslose wieder in die gesetzliche zu kommen, weiss ich nicht. aber es geht meines wissens. im übrigen werde - NUR bei verheirateten - die kinder bei dem versichert, der besser verdient. wir sind zum glück nicht verheiratet, mein partner ist in der gkv und unser sohn damit gratis dort mit drin.
hoffe, ich konnte dir etwas helfen
lg
paula

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