Geschrieben von riut46 am 22.08.2006, 23:27 Uhr |
Urlaubsanspruch
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es für ein derartiges Vorgehen irgendeine rechtliche Handhabe gibt. Das Einzige was dieses Verfahren erlauben würde, wäre m. E. ein Unternehmen das nicht dem Arbeitgeberverband angehört und in dem es keinen Betriebsrat und keinen Haustarif gibt.
Meine Empfehlung an dich, erkundige dich bei der Gewerkschaft, falls du Mitglied bist, oder wende dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Eine reine Beratung wird wohl nicht so teuer sein.
Ich selbst mache gerade eine Fortbildungsmaßnahme in Verbindung mit der AA, Dauer 6 Monate Vollzeit mit 0 Tagen Urlaubsanspruch. Zur Vorbereitung (Kinderbetreuung etc. da AE) hatte ich gerade einmal eine Woche Zeit.
Das Argument der AA war: "Wenn sie jetzt einen Job bekämen hätten sie die ersten 6 Monate auch keinen Urlaubsanspruch."
Ich hätte diese Maßnahme natürlich ablehnen können. Dann wäre ich aber sofort mit einer Sperre des Alg1 belegt worden.
Roland
- Urlaubsanspruch - Mone68 21.08.06, 22:47
- Re: Urlaubsanspruch - Suka73 22.08.06, 9:31
- Re: Urlaubsanspruch - kleinedunkle 22.08.06, 11:06
- Re: Urlaubsanspruch - riut46 22.08.06, 23:27