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Geschrieben von kallekatze am 11.05.2005, 22:37 Uhr

Urlaubsanspruch

Hallo,

ich muss nächste Woche nach Beendigung meines Mutterschutzes wieder arbeiten gehen.
Meine Arbeitszeit habe ich von "Voll" auf
"Dreiviertel" reduziert, nun habe ich allerdings Probleme mit dem Urlaubsanspruch.
Mir standen vorher 26 Tage Urlaub zu und jetzt soll ich in diesem Jahr nur noch einen Urlaubsanspruch von 14 Tagen haben.
Dieses erscheint mir zu wenig, (hatte in diesem Jahr noch kein Urlaub)
Wer hat Erfahrung?
Sind die 14 Tage rechtmässig?
Habe ich für die Zeit des Mutterschutzes etwa kein Urlaubsanspruch?

Danke
Irina

 
5 Antworten:

Re: Urlaubsanspruch

Antwort von berita am 11.05.2005, 23:39 Uhr

Doch im Mutterschutz hat man Urlaubsanspruch. Die Urlaubstage bei Teilzeit koennen sich meines Wissens anteilig reduzieren, wenn man nur noch an weniger Wochentagen arbeitet als vorher. Allerdings kann ich mir nicht recht erklaeren, wie du mit 30 h (?) auf so eine grosse Verkuerzung kommst, da muesstest du ja nur ca. 3 Tage arbeiten und vorher 5. Ich denke, ich wuerde mir von der Personalabteilung mal vorrechnen lassen, wie sie darauf kommen. Aber vielleicht kennt sich ja auch hier noch jemand besser damit aus :-)

LG
Berit

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Re: Urlaubsanspruch

Antwort von Frenchmama am 12.05.2005, 8:06 Uhr

Hallo Irina,
wir haben gestern Abend gemailt !
Hast du meine Sachen im Exbay ersteigert ? (Lucetola)
Zu deine Frage, was meinst du mit Dreiviertel? Wieviel Stunde arbeitest du oder wieviel Tage in der Woche ?
Im Mutterschutz steht dir Urlaub zu.

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Re: Urlaubsanspruch

Antwort von RenateK am 12.05.2005, 8:59 Uhr

Hallo,
im Mutterschutz hast Du vollen Anspruch, Dein Urlaub darf also nicht gekürzt werden, sofern Du weiter die normale Anzahl von Wochentagen arbeitest.
Gruß, Renate

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Re: Urlaubsanspruch

Antwort von kallekatze am 12.05.2005, 17:57 Uhr

Danke erstmal für die Antworten, werde dann gleich mal nächste Woche in der Personalabteilung nachfragen.

Frenchmama, ...ja haben wir: LG

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Re: Urlaubsanspruch

Antwort von Mistinguette am 13.05.2005, 13:17 Uhr

26 Tage pro Jahr = 2,16 Tage pro Monat
Für eine Tätigkeit ab Juni bis Dez = 15,16 Tage.
Während des Mutterschutz gibt es keinen Urlaubanspruch.

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