Geschrieben von rigoanita am 19.08.2016, 16:19 Uhr |
Urlaubsanspruch oder Urlaubsabgeltung
Hallo zusammen,
Vor dem Mutterschutz und der Elternzeit konnte ich meinen Urlaub in erheblicher Menge nicht nehmen. Mit meiner Chefin haben wir uns geeinigt, auch schriftlich, dass ich diesen direkt nach der Elternzeit nehmen kann. Jetzt ist die Elternzeit vorbei und sie will mir den Urlaub am liebsten auszahlen. Dies will ich aber aus verschiedenen Gründen nicht. Darf sie mir den Urlaub auszahlen oder muss sie ihn mir gewährleisten. Ich bin im ungekündigten Arbeitsverhältnis.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Glückliche Mama
Re: Urlaubsanspruch oder Urlaubsabgeltung
Antwort von VerenaSch am 20.08.2016, 1:32 Uhr
Du darfst den Urlaub nehmen. Auf Erholungsurlaub hat man ein Recht, nur der Zeitpunkt kann nicht genehmigt werden.
Urlaub auszahlen ist sogar eine rechtliche Grauzone, das darf gar nicht wirklich gemacht werden. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Re: Urlaubsanspruch oder Urlaubsabgeltung
Antwort von RR am 20.08.2016, 13:12 Uhr
Hallo
du darfst den Urlaub nehmen. Was anderes wäre es wenn du kündigst....
viele Grüße
Warum ?
Antwort von Julie am 21.08.2016, 10:36 Uhr
Warum sollte der Urlaub bei einer arbeitnehmerseitigen Kündigung nicht mehr genommen werden dürfen ???
dürfen schon
Antwort von RR am 21.08.2016, 18:16 Uhr
Hallo
aber vielen AN ist es dann lieber das Geld zu bekommen....
viele Grüße
Re: Urlaubsanspruch oder Urlaubsabgeltung
Antwort von Julie am 21.08.2016, 18:21 Uhr
Dann hätte sie ja immer noch die Wahl. Es ging aber um die Frage, ob der Arbeitgeber quasi einseitig bestimmen kann, dass der Urlaub abgegolten/ ausgezahlt wird.
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