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Geschrieben von rigoanita am 19.08.2016, 16:19 Uhr

Urlaubsanspruch oder Urlaubsabgeltung

Hallo zusammen,

Vor dem Mutterschutz und der Elternzeit konnte ich meinen Urlaub in erheblicher Menge nicht nehmen. Mit meiner Chefin haben wir uns geeinigt, auch schriftlich, dass ich diesen direkt nach der Elternzeit nehmen kann. Jetzt ist die Elternzeit vorbei und sie will mir den Urlaub am liebsten auszahlen. Dies will ich aber aus verschiedenen Gründen nicht. Darf sie mir den Urlaub auszahlen oder muss sie ihn mir gewährleisten. Ich bin im ungekündigten Arbeitsverhältnis.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Glückliche Mama

 
5 Antworten:

Re: Urlaubsanspruch oder Urlaubsabgeltung

Antwort von VerenaSch am 20.08.2016, 1:32 Uhr

Du darfst den Urlaub nehmen. Auf Erholungsurlaub hat man ein Recht, nur der Zeitpunkt kann nicht genehmigt werden.

Urlaub auszahlen ist sogar eine rechtliche Grauzone, das darf gar nicht wirklich gemacht werden. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

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Re: Urlaubsanspruch oder Urlaubsabgeltung

Antwort von RR am 20.08.2016, 13:12 Uhr

Hallo
du darfst den Urlaub nehmen. Was anderes wäre es wenn du kündigst....

viele Grüße

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Warum ?

Antwort von Julie am 21.08.2016, 10:36 Uhr

Warum sollte der Urlaub bei einer arbeitnehmerseitigen Kündigung nicht mehr genommen werden dürfen ???

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dürfen schon

Antwort von RR am 21.08.2016, 18:16 Uhr

Hallo
aber vielen AN ist es dann lieber das Geld zu bekommen....

viele Grüße

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Re: Urlaubsanspruch oder Urlaubsabgeltung

Antwort von Julie am 21.08.2016, 18:21 Uhr

Dann hätte sie ja immer noch die Wahl. Es ging aber um die Frage, ob der Arbeitgeber quasi einseitig bestimmen kann, dass der Urlaub abgegolten/ ausgezahlt wird.

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