Geschrieben von HeidiK am 10.01.2006, 9:32 Uhr |
Urlaubsanspruch bei Wechsel TZ in VZ
Hallo,
weiß jemand, wie sich der Urlaubsanspruch bei Wechsel von Teilzeit in Vollzeit berechnet? Bei vollen Monaten ist es ja kein Problem, aber ich wechsel nach der Elternzeit, in der ich 2 Tage die Woche gearbeitet habe, ab 22.4. wieder in Vollzeit. Und meine Personalabteilung meint, da ich weniger als 15 Tage im April voll arbeite, bekomme ich für den April nur den Urlaubsanspruch nach Teilzeit. Ist das irgendwo geregelt? Oder evtl. sogar eine bessere Regelung, sprich 3 Wochen nach Teilzeit und 1 Woche nach Vollzeit?!
Bin für Infos und Tips dankbar.
Heidi
Re: Urlaubsanspruch bei Wechsel TZ in VZ
Antwort von tinai am 10.01.2006, 11:42 Uhr
Man kann das so oder so rechnen, aber ich würde daraus keine Affäre machen und es so akzeptieren.
Aber wenn es einen Betriebsrat gibt - das vermute ich, da ihr schon eine eigene Personalabteilung habt, - dann geh dorthin, die wissen es garantiert.
Grundsätzlich sind errechnete Bruchteile aber aufzurunden. Also wenn Du rechnerisch 6,3 Tage hättest, wären das 7.
Re: Urlaubsanspruch bei Wechsel TZ in VZ
Antwort von Suka73 am 10.01.2006, 12:20 Uhr
Frag doch mal hier im Forum die RA Bader. Die weiß sicher bescheid.
Aber rein logisch würde ich sagen, die Firma hat recht. Du arbeitest im April größtenteils Teilzeit, also wird Urlaub nach Teilzeit berechnet...jedenfalls bis Ende April, danach Vollzeit.
LG Sue
Re: Urlaubsanspruch bei Wechsel TZ in VZ
Antwort von desireekk am 10.01.2006, 14:52 Uhr
So gaanz genau kjann ich Dir nichthelfen, aber ICH bin da ja ganz frech, denn eines weiß ich:
§17 BErzGG
Der Urlaub steht Dir im April für den VZ-Job GANZ zu. Lies mal den Test des o. g. §!
Also: nimm doch den TZ-Urlaub UND den VZ-Urlaub :-)))
Viele Grüße
Désirée