Geschrieben von Sunny1973 am 09.07.2004, 9:36 Uhr |
@ Ulli wg. Kindergartenzuschuß vom AG
@ Ulli
Also der O-Ton des Auszugs heisst:
"Voraussetzung ist, dass die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber mindestens Zahlungen an den Kindergarten in Höhe des Zuschußes nachweist; den Originalbelegt hierzu muss der Arbeitgeber zusammen mit den übrigen Lohnunterlagen aufbewahren."
Das ist der Auszug aus dem Text zu "Kindergartenzuschüsse".
In Hamburg haben wir ja den "Kita-Gutschein" und darauf steht die Summe, die wir zuzahlen müssen. Den werde ich im Original dem Steuerberater überlassen und ebenso eine Kopie des Vertrages vom KiGa.
Und für den AG ist dieser Zuschuß auch ein Vorteil, weil er ja Steuern und Abgaben spart ;)
Mit 2 Kindern ist es natürlich noch einfacher ;) *gg*
Liebe Grüße
Sunny
- @ Ulli wg. Kindergartenzuschuß vom AG - Sunny1973 08.07.04, 18:16
- Re: @ Ulli wg. Kindergartenzuschuß vom AG - Ulli 09.07.04, 9:27
- Re: @ Ulli wg. Kindergartenzuschuß vom AG - Sunny1973 09.07.04, 9:36
- Re: @ Ulli wg. Kindergartenzuschuß vom AG - Ulli 09.07.04, 9:27
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