Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Sunny1973 am 09.07.2004, 9:36 Uhr

@ Ulli wg. Kindergartenzuschuß vom AG

@ Ulli

Also der O-Ton des Auszugs heisst:

"Voraussetzung ist, dass die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber mindestens Zahlungen an den Kindergarten in Höhe des Zuschußes nachweist; den Originalbelegt hierzu muss der Arbeitgeber zusammen mit den übrigen Lohnunterlagen aufbewahren."

Das ist der Auszug aus dem Text zu "Kindergartenzuschüsse".

In Hamburg haben wir ja den "Kita-Gutschein" und darauf steht die Summe, die wir zuzahlen müssen. Den werde ich im Original dem Steuerberater überlassen und ebenso eine Kopie des Vertrages vom KiGa.

Und für den AG ist dieser Zuschuß auch ein Vorteil, weil er ja Steuern und Abgaben spart ;)

Mit 2 Kindern ist es natürlich noch einfacher ;) *gg*

Liebe Grüße
Sunny

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.