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Geschrieben von jula22 am 07.11.2005, 19:25 Uhr

Teilzeit? Abfindung?

Hallo,

ich habe ein dringende Frage - vielleicht weiß jemand eine Antwort darauf? Habe zwar schon im Internet recherchiert aber würde auch gerne wissen, wie es bei Euch in der Praxis gelaufen ist.

1. Ich bin alleinerziehende Mutter in Elternzeit, die allerdings Ende Januar endet. Da ich auf die Kindergarten-Zeiten angewiesen bin (von 8-14h) und einen relativ langen Fahrtweg zum Job habe, könnte ich von 9-13h arbeiten, dh. 20 St. die Woche. Evtl. auch 22,5 Stunden die Woche, das wäre aber mit großer Eile verbunden.
Ich arbeite in einer sehr großen Firma und dachte mir eigentlich, daß es kein Problem geben würde, auf Teilzeit zurückzustufen. Es sieht aber wohl leider so aus, daß mein Arbeitgeber es lieber sehen würde, daß ich Vollzeit arbeite. Das klärende Gespräch steht noch an.
In wiefern ist mein Arbeitgeber verpflichtet, mich Teilzeit arbeiten zu lassen? Oder stellt das einen Kündigungsgrund dar? Aus betrieblichen Gründen zB. da viele Außentermine, Verhandlungen etc. oft am Nachmittag stattgefunden haben und ich damals auch oft bis spät abends noch in der Firma Überstunden gemacht habe.

2. Ich könnte mir vorstellen, daß mir der Bequemlichkeit halber ein Aufhebungsvertrag angeboten werden würde. Würde mir in diesem Fall eine Abfindung zustehen? Wenn ja, nach welchem Muster würde sie berechnet werden? Ein halbes Gehalt pro vollem Arbeitsjahr? Und, da ich im Moment leider ALG II Empfängerin bin, würde mir die Abfindung angerechnet werden bzw. würde mir die Unterstützung vom Staat nicht mehr zustehen, für den Zeitraum, in dem ich von der Abfindung leben könnte?
Ich kenne einen Fall, bei dem die Abfindung zwar versteuert wurde aber nicht aufs ALG angerechnet wurde. Das war aber wohl eine Ausnahme denke ich.

Ich wäre Euch so dankbar, wenn Ihr mir da weiterhelfen könntet! Durch den ganzen Paragraphen-Djungel blicke ich nicht so schnell durch.

Vielen vielen Dank und einen schönen Abend Euch allen!

 
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