Baby und Job

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Geschrieben von Mutterimeinsatz am 29.01.2004, 15:23 Uhr

Tagesmutter

Hej,

leider ist es nach der heutigen Rechtssprechnung eine "eheänliche Lebensgemeinschaft". Kann passieren, daß Du ihn angeben mußt. Es sei denn, er hat seinen Erstwohnsitz (z.B. bei seinen Eltern grins) dann hast Du vielleicht Glück.
Ich würde zum Jugendamt Wirtschaftliche Sozialweiterweißich nicht gehen. Bei uns in Frankfurt am Main hat dieses Amt dann Tagesmütter die vom Ämtchen bezahlt werden.Du bekommst dann noch ein paar Zuschüsse und das war´s. Ruf´dort mal an aber sag nicht das Du mit jemanden zusammenlebst, sagen kannst Du es später ja immer noch.

Gruss
Angie

 
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