Geschrieben von Bröckchens Mama am 13.09.2005, 10:49 Uhr |
TaMu & Formalien - deutsches Lieblingsthema Steuer
Hallo,
wir suchen zZt eine TaMu für unser Bröckchen und haben uns etwas umgehört. Dabei stellte sich heraus, dass es offensichtlich - jedenfalls bei nur privat bezahlten TaMus, ohne Zuschuss vom Jugendamt usw. - "üblich" ist, dass diese keine Steuern vom TaMu-Honorar entrichten und auch nicht bei der BfA angemeldet sind. Die offiziellen infos vom Jugendamt sagen aus:eine TaMu ist selbständig tätig und muss Einkünfte aus selbständiger Arbeit versteuern, natürlích wenn die entspr. Freibeträge überschritten sind. Ebenso bei der Rentenversicherung.
Eine TaMu erwiderte auf meine Frage nach den Kosten: "wollen Sie mit oder ohne Steuer?" - Ich: "Ähhh- ´mit...?" - Sie: "das habe ich nich nie gemacht, alle machen ohne Steuer".
Was habt ihr für Erfahrungen? Wenn die TaMu "schwarz" tätig wird, wird der Stundensatz auch für uns geringer - andererseits können wir die Kosten dann nicht absetzen. Und nachdem es schwierig genug ist, eine zu finden, möchte ich sie nicht mit Behördenkram verschrecken...
Vielen Dank,
Bröckchens Mama
Re: TaMu & Formalien - deutsches Lieblingsthema Steuer
Antwort von tinai am 13.09.2005, 11:27 Uhr
Also "mit Steuern" ist ihre Sachen, schließlich verschweigt sie ihre Einkünfte. Bei einer Tagesmutter seid Ihr nicht verpflichtet, sie anzumelden, sie ist nicht Eure Angestellte.
Ich finde die Frage an sich unmöglich! ABer sie will vermutlich wissen, ob ihr eine Quittung wollt (und die würde ich shon aus Gründen des Nachweises der Zahlung verlangen, Bei Überweisung kein Problem). ohne Quittung könnt Ihr die Betreuungskosten aber auch nicht geltende machen und auch das ist nicht einzusehen.
Also fragt sie, ob Ihr eine Quittung bekommt. Der Rest ist ihre Sache, sie muss aber damit rechnen, dass bei vielen Tageskindern ein Querverweis vom Finanazamt nicht ausbleibt.
Gruß Tina
Re: TaMu & Formalien - deutsches Lieblingsthema Steuer
Antwort von Bröckchens Mama am 13.09.2005, 12:55 Uhr
Hallo,
das mit dem Querverweis vom Finanzamt war auch mein Problem - wenn ich die Kosten geltend machen würde, würde das FinA per Datenabgleich erfahren, dass sie die Einnahmen nicht angibt. Dann hat aber nicht nur sie ein Problem, sondern auch wir keine Betreuung mehr!
Re: TaMu & Formalien - deutsches Lieblingsthema Steuer
Antwort von claudih am 13.09.2005, 13:39 Uhr
also,
wir haben immer ein schreiben gehabt auf dem die jahresausgaben standen für das jeweilige kind. das hat sie unterschrieben. anders geht es nicht, wenn man die steurlichen freibeträge nutzen will. aber ehrlich, ich bin mir nicht sicher, ob das finanzamt die summen abgleicht. das ist doch viel zu aufwändig.
gruß
claudia
ps: ansosnten könnt ihr halt nur die pauschale absetzen.
Re: TaMu & Formalien - deutsches Lieblingsthema Steuer
Antwort von Suka73 am 13.09.2005, 14:17 Uhr
Wie ist es eigentlich versicherungstechnisch wenn die Tagesmutter "schwarz" arbeitet???
Ich habe damals meine Nachbarin auf 400 Euro-Basis eingestellt - und wir mußten sie trotzdem irgendwo anmelden, bei irgendeinem fragmichnichtmehrwas-Bund, dass sie meine Arbeitnehmerin ist...
LG Sue
Bei der Berufsgenossenschaft...m.T.
Antwort von Murmeline am 13.09.2005, 14:37 Uhr
...schon alleine wegen der Unfallversicherung! Ist Pflicht! Angenommen sie rutscht bei mir in der Küche auf 'ner Bananenschale aus und ich habe sie dort nicht angemeldet, dann bekomme ich ein Problem!
Hier ein guter Link dazu:
Antwort von Murmeline am 13.09.2005, 14:41 Uhr
http://www.minijob-zentrale.de/coremedia/generator/minijobportal/de/minijob/3__privathaushalte/InhaltsNav,N=5888-5830.html
Re: TaMu & Formalien - deutsches Lieblingsthema Steuer
Antwort von tinai am 13.09.2005, 14:56 Uhr
Der Querverweis erfolgt ja erst bei der Steuererklärung und dann nicht zwingend. Und die Steuererklärung folgt ja deutlcih nach Betreuungszeitraum.
Ich würde darauf keine Rücksicht nehmen, um ehrlich zu sein. Ich finde so ein Verhalten nicht in Ordnung.
Gruß Tina
Wenn dem Kind was passiert
Antwort von tinai am 13.09.2005, 15:01 Uhr
Wie verhält es sich dann? Ist sie überhaupt versichert? Mein Kind war über den Tagesmütterverein versichert und meine "Tagesmutter" damals dort Mitglied. Selbstverständlich wurden die Einkünfte auch gemeldet.
Wenn Deinem Kind unter ihrer Aufsicht etwas passiert (was bei der besten Aufsicht einfach passieren kann), dann wird es doch auch offiziell.
Gruß Tina
Ich würde es nicht inoffiziell machen!
Gruß Tina
Jetzt bringt ihr was durcheinander...
Antwort von tinai am 13.09.2005, 15:04 Uhr
...die Tagesmutter ist nicht gleichzusetzen mit einer Putzfrau oder Kinderfrau. Letztere befinden sich in der Regel in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis und müssen so auch bei der Minijobzentrale gemeldet werden.
Eine Tagesmutter nimmt die Kinder aber in ihr eigenes Haus und ist deshalb unabhängig, muss sich um ihre eigene Versicherung also selbst kümmern (wie jeder Selbständige - sofern er nicht zwangsversichert wird in der BG und jeder Freiberufler). BEi der Sozialversicherungsrechtlichen Betrachtung gibts noch kleine Unterschiede, aber das führt hier zu weit.
Die Tagesmüttervereine versorgenen einen jedenfalls bestens mit Informationen.
Re: Jetzt bringt ihr was durcheinander...
Antwort von Murmeline am 13.09.2005, 15:13 Uhr
Da hast Du Recht, aber so 'ne "schwarze" TaMu wird wohl kaum diesem Verein angeschlossen sein und deren Regeln befolgen...
Neuer Job und KiWu? (Vorsicht: sehr lang!)
An die lehrerinnen
Was habt ihr für Erfahrungen??????
Weiß keiner wie schnell ich "kündigen" kann???
Was meint ihr ???????
Was meint ihr bei diesem Job???
AE und vollzeit arbeiten: Wie organisieren?
Noch mal an die GH Lehrerinnen...
Noch mal meld....