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Geschrieben von ela_wue am 12.02.2017, 23:36 Uhr

TZ in Elternzeit rückgängig machen

Hallöchen,

meine Tochter ist inzwischen sechs Monate alt.

Beim AG habe ich angegeben, dass ich drei Jahre in Elternzeit gehe und ab Oktober 2017 zwei mal pro Woche Teilzeit beginnen werde. (Ab April 2018 bis Ende der EZ 1. August 2019 waren drei Tage geplant.)

Ich bin von Geburt an alleinerziehend und überlege momentan, ob es nicht besser wäre, wenn ich die kompletten 3 Jahre zuhause bleibe. Es gäbe zumindest einige Gründe, die dafür sprechen würden.

Kann ich meiner Chefin unter Einhaltung einer ausreichenden Frist mitteilen, dass ich nun doch auf Teilzeit verzichten möchte oder ist das was ich angegeben hab bindend?

Danke für Eure Antworten.


 
7 Antworten:

Re: TZ in Elternzeit rückgängig machen

Antwort von Annimais am 13.02.2017, 7:28 Uhr

Wie machst du es finanziell wenn du wirklich 3 Jahre zu Hause bleibst? Man bekommt doch nur max 2 Jahre, dann gesplittet Elterngeld.

Ich frage nur interessehalber.
Ich an deiner Stelle würde eher die Stunden aufstocken und dein Kind in den Kiga bringen. Weil ich das Geld bräuchte und bei uns in der Gegend nur mit viel Glück einen Kitaplatz bekommst. LG

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Re: TZ in Elternzeit rückgängig machen

Antwort von Annimais am 13.02.2017, 7:30 Uhr

Wie machst du es finanziell wenn du wirklich 3 Jahre zu Hause bleibst? Man bekommt doch nur max 2 Jahre, dann gesplittet Elterngeld.

Ich frage nur interessehalber.
Ich an deiner Stelle würde eher die Stunden aufstocken und dein Kind in den Kiga bringen. Weil ich das Geld bräuchte und bei uns in der Gegend nur mit viel Glück einen Kitaplatz bekommst. LG

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Re: TZ in Elternzeit rückgängig machen

Antwort von Ani123 am 13.02.2017, 16:40 Uhr

Hast du eine Kinderbetreuung ab September (Eingewöhnungzeit) für deine Tochter?
Wenn erst später (bsp Oktober) dann würde ich das dem AG mitteilen und darum bitten entsprechend später anfangen zu können.
Hast du jemanden der deine Tochter bis Betreuungsstart (Krippe/Tagesmutter) betreuen kann (Oma, befreundete Mutter, usw)? Wenn nein wirst du das deinem AG mitteilen müssen da du aufgrund fehlender Betreuung die Arbeit nicht aufnehmen kannst.
Solltest du keine Kinderbetreuung haben für die 2-3 Tage in der Woche dann kannst du deine Arbeit nicht wieder aufnehmen und wirst es deinem AG mitteilen müssen.
Ob er dem zustimmen muss weiß ich nicht. Ich denke allerdings wenn er kulant ist willigt er ein. Gerade wenn du es zeitnah (in den nächsten Wochen) mitteilst. So kann ggf deine jetzige Vertretung da bleiben.

Ob du direkt auf drei Jahre verlängern solltest finde ich fraglich. Ich würde erstmal auf zwei Jahre verlängern da du das dritte Jahr ohne Zustimmung vom AG bei Einhaltung der Frist (ich meine sieben Wochen) dran hängen kannst. Lass es dir auf jeden Fall aufheben so dass du es noch bis zum 8. Geburtstag nehmen kannst (nicht musst aber manchmal ist es doch notwendig nochmal 1-2Monate zu Hause zu bleiben).

Solltest du eine Kinderbetreuung haben würde ich wieder arbeiten gehen. Sicherlich ist es gut wenn man drei Jahre zu Hause bleiben kann aber es muss such finanziell passen und manchmal tut es auch ganz gut für 2-3 Tage zur Arbeit zu gehen. Das kann dann auch der Ausgleich zum Kind sein.
Sollen es denn ganze Tage sein (8-9 Stunden bei der Arbeit)? Auch das ist mit guter Kinderbetreuung und alleinerziehend machbar.
Deiner Tochter wird es nach einer Eingewöhnungzeit in der Krippe gut gehen und sie wird da gut betreut werden. Sollte das nicht der Fall sein ( das kann man aber nie im voraus sagen ob ein Kind sich gut eingewöhnen lässt oder nicht) dann wäre es für mich ein Punkt zu Hause zu bleiben und die Elternzeit zu verlängern. Meistens fühlen sich die Kinder in der Krippe/Tagesmutter wohl.

Nicht jeder AG bietet TZ während der EZ an. Da hast du wirklich Glück mit und solltest es nutzen. Es ist machbar wenn du es auch willst.

Ich habe leider nicht verstanden welche Gründe aus deiner Perspektive dagegen sprechen tageweise arbeiten zu gehen.

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Re: TZ in Elternzeit rückgängig machen

Antwort von Trini am 14.02.2017, 10:44 Uhr

Hast du denn schon einen Vertrag für die TZ-Beschäftigung unterschrieben?
Wenn nicht, bedarf es doch nur eines Anrufs, dass du es nicht kannst/möchtest.
Genauso KÖNNTE dir auch der AG noch mitteilen, dass er keine Beschäftigung in TZ hat, z.B. weil er eine VZ-Vertretung eingestellt hat.

Allerdings möchte auch ich zu bedenken geben, dass ein Leben von Unterhalt und Kindergeld schwierig ist.

Trini

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Re: TZ in Elternzeit rückgängig machen

Antwort von ela_wue am 14.02.2017, 18:46 Uhr

Danke für die Antworten. Bisher sind das alles nur Überlegungen. Natürlich wäre ich dann weiterhin von Hartz IV abhängig, was einen sehr bitteren Beigeschmack hat.

Gründe sind u. a., dass der Chef letzte Woche gestorben ist und die Chefin auch bereits über 72 Jahre auf dem Buckel hat. Keiner weiß, wie es mit uns weitergehen wird. Erben gibt es keine.
Zuerst war die Betreuung meiner Kleinen für meine Eltern vorgesehen, aber die sind auch schon älter (Mutter 70, Vater 80). Ich seh jetzt schon (sie krabbelt noch nicht mal) wie es meine Eltern total schlaucht,wenn sie mal nur ein paar Stunden aufpassen müssen.
Wenn ich zurück gehe, bleibt mir nichts anderes übrig als Schichtdienst zu schieben. Was mit Kleinkind so ziemlich unmöglich ist. Leider stellt sich meine nächste Vorgesetzte quer und möchte ihren Frühdienst nicht hergeben, obwohl ihre Kinder bereits schon selbst im Betrieb auf 450,- Euro Basis mitarbeiten. Von der Chefin bekomme ich da aber keine Unterstützung. Also heißt es dann weiterhin 14-22 Uhr Dienst oder Tschüss!
Das sind eigentlich die Hauptgründe. Vielleicht überstürze ich auch momentan alles. Hab jedenfalls jetzt noch nichts offiziell gemacht und auch erstmal einen Termin bei meiner Sachbearbeiterin vom Jobcenter.
Kontakt zum Erzeuger besteht keiner mehr. Ich bekomme UHV vom Jugendamt.
Vielleicht hab ich auch nur einen Tunnelblick momentan.

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Re: TZ in Elternzeit rückgängig machen

Antwort von ela_wue am 14.02.2017, 18:51 Uhr

Kita Platz hätte sie erst ab Sept 2018. Die nehmen erst Kinder ab 2 Jahren.

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Re: TZ in Elternzeit rückgängig machen

Antwort von Annimais am 15.02.2017, 20:36 Uhr

Dann würde ich bis zum Kitaeintritt zu Hause bleiben und gucken, ob ich woanders beruflich fuß fassen kann. Alles Gute und viel Erfolg dir!
Lass dich nicht entmutigen. Ich war auch lange Zeit allein erziehen. Kind von 6-17:30Uhr in der Krippe. Es ist möglich, aber man gibt auch Opfer!

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