Geschrieben von desireekk am 14.03.2006, 20:50 Uhr |
Sinnvolle Regelungen...
Hallo Larissa,
eines mal generell: Daß sich Dein Freund und Vater da um nicht kümmern will, daß soll es mal schnell vergessen!
Sobald man Kinder miteinander hat, ist man sioch auch wirtschaftlich verpflichtet, das steht so imgesetz :-)
Aber jetzt zu deiner Situation:
Du bekommst für jedes Kind in der BfA (=GRV) sog. "Kindererziehungszeiten" gutgeschrieben.
Dir wird also unterstellt, daß Du in diesen Jahren gute 2.400 Brutto pro Monat gehabt hättest.
Wenn Du durch TZ was dazuverdienst, kommt das "oben drauf".
In soweit, muß Dir also Dein Freund nichts ausgleichen.
War das verständlich?
Viele Grüße
Désirée
- regelung bei unverheirateten - larissa 14.03.06, 10:26
- Re: regelung bei unverheirateten - krissie 14.03.06, 12:20
- Re: regelung bei unverheirateten - Murmeline 14.03.06, 12:56
- betrifft riester.. - claudih 14.03.06, 13:22
- streit - larissa 14.03.06, 15:59
- Re: streit - mayaa 14.03.06, 16:08
- Re: betrifft riester..Das ist nicht richtig :-) - desireekk 14.03.06, 20:46
- streit - larissa 14.03.06, 15:59
- Sinnvolle Regelungen... - desireekk 14.03.06, 20:50
- Re: regelung bei unverheirateten - krissie 14.03.06, 12:20
Wichtig!!! Ich brauche viele Antworten!
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