Geschrieben von aladdina22 am 31.03.2006, 11:31 Uhr |
schwangere Zahnarzthelferinnen
es gibt doch die möglichkeit dir vom arbeitgeber "Arbeitsverbot" bescheinigen zu lassen , dubekommst dein gehalt weiter und dein chef kann es durch ein umlageverfahren bei der AOK zurück bekommen.
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- schwangere Zahnarzthelferinnen - Lynette79 29.03.06, 17:38
- Re: schwangere Zahnarzthelferinnen - hexemama 30.03.06, 20:52
- Re: schwangere Zahnarzthelferinnen - aladdina22 31.03.06, 11:31
- Re: schwangere Zahnarzthelferinnen - hexemama 30.03.06, 20:52
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