Baby und Job

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Geschrieben von hexemama am 30.03.2006, 20:52 Uhr

schwangere Zahnarzthelferinnen

Hallo,
ich bin auch ZH und in Elternzeit. Also du darfst vom Gesetzgeber aus (Mutterschutzgesetz) nicht mehr in der Stuhlassistenz arbeiten, du darfst keine Instrumente mehr wegräumen oder reinigen, etc. Also nur noch in der Anmeldung arbeiten, wenn das nicht möglich ist, mußt Du eigentlich frei gestellt werden. Manche Frauenärzte schreiben dich auch sofort krank . Dein Gehalt bekommt der Chef dann und kann dafür eine Aushilfe einstellen. Wenn er Dich auch auf Deinen Wunsch hin weiter am Stuhl arbeiten läßt und es passiert was, muß er gerade stehen (d.h. zahlen). Es gibt auch seltene Kontrollen von der Berufgenossenschaft, da Schwangere da gemeldet werden müssen.
Liebe Grüße
Silke

 
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