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Geschrieben von Ol4ik88 am 19.11.2012, 23:55 Uhr

schwanger während des Elterngeld Bezuges

Hallöchen, wollte mal wissen wie das geregelt ist wenn man während des Elterngeld Bezuges nochmal schwanger wird.
Bin zur Zeit in Bezug. Habe mir das Geld auf zwei Jahre teilen lasen.
Mal angenommen ich werde während des zweiten Jahres schwanger, wie wird es da gehandhabt.

Schonmal vielen Dank im Voraus

 
3 Antworten:

Re: schwanger während des Elterngeld Bezuges

Antwort von knuffelbär am 20.11.2012, 8:25 Uhr

Das neue Elterngeld berrechnet sich aus den letzten 12 Monaten deines verdienstes, wenn du also z.B. 2 Monate nach der bezugszeit des Elterngeldes wieder entbindest, dann zählen die zwei Monate und die 10 von vor der Bezugszeit, wenn du vor Ende der Bezugszeit entbindest gab es glaube ich Möglichkeiten den Rest des Bezugs auszuzahlen oder nach der neuen Zeit zu bekommen oder so, aber da bin ich nicht sicher, traf bei mir nicht zu. Meine Info ist im Übrigen auch schon fast 3 Jahre alt, meine zweite kam nämlich 21 Monate nach dem ersten, da waren es 9 Monate zwischen den beiden und 3 davor die zählten...

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Re: schwanger während des Elterngeld Bezuges

Antwort von speedy am 20.11.2012, 8:36 Uhr

Hi,
vorab: das Splitten über 2 Jahre ist nicht relevant, der Bezugszeitraum bleibt trotzdem bei 12 Monaten (alles andere ist nur eine Auszahlungsmodalität und ändert nichts an den Rechten etc.).
Das EG für das 2. Kind berechnet sich ebenfalls aus den 12 Monaten Einkommen vor der Geburt. Sollten innerhalb dieser 12 Monate Monate liegen, die in den Bezugszeitraum des EG für Kind 1 liegen, dann werden diese ausgelassen und statt dessen Monate herangezogen, die vor dem Bezugszeitraum von Kind 1 liegen (= Monate vor der Geburt von Kind 1).

Bsp.: Kind 1 *Dez 2008 - EG Bezugszeitraum Dez 08-Nov 09
Kind 2 *Juli 2010. Für das EG von Kind 2 werden nun theoret. die Monate Juli 09-Juni 10 herangezogen (ich nehme jetzt mal einen Verzicht auf den MuSchu an, sonst gehen die angebrochenen Monate auch noch ab). Darin liegen jedoch Juli 09-Nov 09 mit EG-Bezug für Kind 1, d.h. 5 Monate, die nicht mitgezählt werden. Daher sind für das EG von Kind 2 relevant: Dez 09-Juni 10 und 5 Monate vor der Geburt (und vor dem MuSchu) von Kind 1: Juli 08-Nov 08.

Gruß, Speedy

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Speedy: PN owt

Antwort von momworking am 20.11.2012, 15:05 Uhr

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