Baby und Job

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Geschrieben von jersygirl am 31.07.2006, 14:59 Uhr

Schwanger kurz vor Ende der Elternzeit ?!

Hallöchen,

gegenüber den Arbeitgebern müsst ihr überhaupt kein schlechtes Gewissen haben!!! Seit 01.01.2006 wird den Arbeitgebern das Mutterschaftsgeld, sowie das fortgezahlte Gehalt bei Beschäftigungsverbot erstattet. Es ist eine unverschämtheit vom Arbeitgeber den Antrag auf Mutterschaftsgeld nicht auszufüllen. Da ich im Personalwesen arbeite kann ich mitsprechen. Für so einen Antrag brauche ich vielleicht drei Minuten! Also Leute: Nervt die Personalsachbearbeiter!!! Ich arbeite in einem Seniorenhaus mit ca. 400 Angestellten und bei uns ich eine schwangere Mitarbeiterin kein Problem. Gerne können sie während der Elternzeit arbeiten kommen oder auch nicht. Manche Arbeitgeber sind wirklich unverschämt!

Alles Gute
Patti

 
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